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Kfz-Versicherung im Ausland

Auf Reisen mit dem Auto rundum abgesichert

Ihre Kfz-Versicherung im Ausland

Außerhalb des europäischen Kontinents gilt eine deutsche Kfz-Versicherung im Normalfall nicht. Sie benötigen dann eine Erweiterung bzw. zusätzliche Kfz-Versicherung für das jeweilige Reiseland. Diese können Sie häufig beim Grenzübertritt vor Ort abschließen. Wir informieren Sie gerne unter der Nummer 0221 148-41001, ob Ihre Kfz-Versicherung von AXA in Ihrem Zielland gilt oder inwiefern Sie sich zusätzlich absichern müssen.

So sind Sie durch Ihre Kfz-Versicherung im Ausland geschützt

Wenn Sie einen Unfall im Ausland verursachen

Gut zu wissen: Wenn Sie innerhalb von Europa reisen, können Sie sich im Normalfall darauf verlassen, dass Ihre Autoversicherung wie gewohnt gültig ist. Denn eine für Deutschland abgeschlossene Kfz-Haftpflicht enthält automatisch eine Deckung für das geographische Europa und die EU-Staaten. Andernfalls muss dies im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen sein. Dabei leistet Ihre Versicherung im europäischen bzw. EU-Ausland mindestens ebenso viel wie vertraglich festgehalten, also zum Beispiel dieselbe Deckungssumme. Nur in Fällen, bei denen im Unfallsland eine höhere Mindestdeckungssumme gesetzlich vorgeschrieben ist, leistet die Versicherung stattdessen diese höhere Summe. Ein Nachteil entsteht für Sie also nicht.

Wenn Sie bei einem Unfall im Ausland geschädigt werden

Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, muss der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflicht für die Ihnen entstandenen Kosten aufkommen. Doch nicht überall ist der Schutz lückenlos.

So ist selbst in der Europäischen Gemeinschaft, in der die Kfz-Haftpflicht verpflichtend ist und Vorgaben für Mindestdeckungssummen existieren, bei einem schweren Unfall nicht zwangsläufig gewährleistet, dass wirklich alle Kosten gedeckt sind. Während beispielsweise die Mindestdeckung für Personenschäden in Deutschland 7,5 Millionen Euro beträgt, liegt sie in Polen bei 5 Millionen Euro. Andere EU-Länder – darunter beliebte Urlaubsdestinationen wie Italien und Griechenland – hinken diesen Beträgen deutlich hinterher. Kommen Sie also im Ausland durch einen anderen Autofahrer zu Schaden, kommt dessen Kfz-Versicherung möglicherweise nur für einen Teil des Schadens auf, weil die Deckungssumme zu niedrig ist.

Für diesen Fall können Sie sich mit einem Auslandsschadenschutz absichern. Er gleicht die Differenz zwischen dem Versicherungsvertrag des Unfallgegners und dem tatsächlichen Schaden so aus, als hätte Ihr Unfallgegner einen Versicherungsvertrag mit denselben Deckungssummen wie Sie abgeschlossen. Bei AXA ist diese Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen im Baustein „Extraschutz“ enthalten. Diesen können Sie ganz unkompliziert und kurzfristig in Ihre Kfz-Versicherung integrieren.

Wenn Sie im Ausland mit Mietwagen und Co. unterwegs sind

Wer nicht mit dem eigenen Auto reist, kann sich mittlerweile fast überall für einen Mietwagen entscheiden. Doch was, wenn Sie mit dem fremden Wagen einen Schaden verursachen? Zwar wird auch für diesen eine Kfz-Haftpflicht bestehen – doch die in anderen Ländern teilweise deutlich niedrigeren, gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen reichen möglicherweise nicht aus, um alle Schadenersatzforderungen zu erfüllen. 

Eine sinnvolle Lösung ist dann die sogenannte Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel in der Kfz-Haftpflicht für Ihr eigenes Auto. Sie springt bei einem von Ihnen verursachten Unfall mit fremdem Auto ein, wenn die Deckungssumme der für dieses Auto abgeschlossenen Kfz-Haftpflicht nicht ausreicht. Sie übernimmt dann die nicht abgedeckten Schäden bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Bei AXA ist die Mallorca-Police immer in der Kfz-Haftpflicht enthalten. Sie gilt im geographischen Europa und allen EU-Ländern.

Was ist die Mallorca-Police?

Der richtige Name der sogenannten Mallorca-Police lautet „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Als beliebtes Urlaubsziel der Deutschen war die spanische Balearen-Insel zwar Namensgeber – die Mallorca-Police ist jedoch meist in ganz Europa und in der EU gültig. Der Zusatzschutz gilt zudem nicht nur für klassische Mietwagen, sondern generell für fremde Kraftfahrzeuge im Ausland.

Auslandsschutz

Europaweit mit der Kfz-Versicherung von AXA

Die Kfz-Versicherung von AXA bietet genau den Schutz, der zu Ihnen passt. Mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro auch bei grob fahrlässig verursachten Unfällen sind Sie zuverlässig abgesichert. Neben der Kfz-Haftpflicht können Sie Ihren Wagen zusätzlich mit einer Teilkasko oder Vollkasko absichern. Mit individuellen Bausteinen passen Sie die Autoversicherung Ihren Bedürfnissen an – auch, wenn Sie im Ausland unterwegs sind.

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Besonders im Ausland sinnvoll: Der Kfz-Schutzbrief von AXA

Ein Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen zusätzliche Unterstützung bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Das gilt nicht nur im Ausland – ist dort, in fremder Umgebung, jedoch besonders hilfreich. Sie erhalten dann finanzielle, aber auch organisatorische Hilfe, indem beispielsweise eine Bergung des Fahrzeugs für Sie arrangiert, ärztliche Betreuung vermittelt oder eine Übernachtungsmöglichkeit beschafft wird. Bei AXA können Sie den Schutzbrief entweder als Teil der Kfz-Haftpflicht oder im Rahmen der Mobilitätsgarantie als Teil der Kasko abschließen.

So weisen Sie Ihre Autoversicherung im Ausland nach

Die Internationale Versicherungskarte, aufgrund ihrer Farbe auch „Grüne Karte“ genannt, gilt im Ausland als Versicherungsnachweis. Sie enthält alle wichtigen Versicherungsdaten. In einem großen Teil von Europa gilt mittlerweile jedoch das Kennzeichenabkommen. Sie benötigen die Grüne Karte dann nicht mehr, da Ihr Autokennzeichen als Versicherungsnachweis gilt. Dennoch kann sie im Schadensfall die Abwicklung erleichtern. Hier erhalten Sie genauere Informationen zur Grünen Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen. Bei AXA wird Ihnen die Internationale Versicherungskarte bei Bedarf innerhalb weniger Tage kostenlos zugeschickt.

Alles dabei? Wichtige Dokumente für Ihre Auslands-Autofahrt im Überblick

  • Ausweis/Reisepass:
    Ein Lichtbildausweis gehört auf Reisen ohnehin ins Handgepäck. Halten Sie ihn beim Autofahren im Ausland bereit, damit Sie im Schadensfall trotz Sprachbarriere unkompliziert Daten austauschen können.
  • Führerschein:
    Ein in Deutschland ausgestellter, gültiger Führerschein ist in der gesamten EU gültig, sofern Sie in Deutschland kein Fahrverbot oder eine eingeschränkte Fahrerlaubnis haben. Außerhalb der EU können je nach Land andere Regeln gelten. Generell empfiehlt es sich dort, vor der Reise einen internationalen Führerschein zu beantragen oder eine beglaubigte Übersetzung mitzunehmen.
  • Grüne Karte:
    Die Internationale Versicherungskarte ist zwar in der EU nicht mehr verpflichtend, sie erleichtert aber die Schadenregulierung.
  • Europäischer Unfallbericht:
    Der Europäische Unfallbericht ist inhaltlich und grafisch in allen Ländern und allen Sprachen der EU identisch. Er dient bei einem Unfall im europäischen Ausland als praktisches Protokoll. Bei AXA können Sie den Europäischen Unfallbericht ganz einfach kostenlos herunterladen. Notrufnummern. Europaweit erhalten Sie unter der Notrufnummer 112 kostenlose Hilfe. Ansonsten gilt: Notieren Sie vor der Reise wichtige Telefonnummern in Ziel- und Durchreiseländern.
  • Verkehrsregeln:
    Tempolimits, Promillegrenzen, Mautgebühren – im Ausland gelten oft andere Regeln als in Deutschland. Wenn Sie unsicher sind, legen Sie eine Übersicht der wichtigsten Regeln ins Handschuhfach.

Wichtige Informationen zu Ihrer Autoversicherung im Ausland

Gilt meine deutsche Kfz-Versicherung auch bei längeren Auslandsaufenthalten?

Ihre deutsche Kfz-Versicherung gilt für Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Monaten. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Rückkehr nach Deutschland absehbar ist. Sie benötigen also keine ausländische Kfz-Versicherung, wenn Sie beispielsweise ein paar Monate durch Europa reisen, für ein berufliches Projekt kurzfristig im Ausland eingesetzt werden oder regelmäßig einige Wochen in Ihr Ferienhaus in Südeuropa fahren.

Gilt auch meine Teilkasko oder Vollkasko im Ausland?

Ja, die Kaskoversicherung von AXA gilt auch im Ausland. Sie genießen Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Was wenn mein Auto im Ausland gestohlen wird?

Ein Diebstahl wird grundsätzlich von der Teilkasko abgedeckt. Dazu melden Sie diesen schriftlich bei Ihrer Versicherung und zeigen ihn bei der Polizei an. Bleibt Ihr Wagen auch nach 30 Tagen verschwunden, ersetzt die Kaskoversicherung Ihnen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Mit einem Kfz-Schutzbrief von AXA können Sie sich zusätzlich absichern: Ihre Versicherung organisiert dann bei Bedarf eine Übernachtungsmöglichkeit und einen Ersatzwagen. Wird Ihr Auto nach einem Diebstahl im Ausland wiedergefunden und muss es danach verzollt, verschrottet oder untergestellt werden, kommt die Versicherung für die entstehenden Kosten auf.

Was sollte ich bei einem Unfall im Ausland beachten?

Auch im Ausland gilt bei einem Verkehrsunfall: Bewahren Sie Ruhe. Kümmern Sie sich zuerst darum, die Unfallstelle abzusichern und gegebenenfalls Verletzte zu versorgen. Tauschen Sie Kontakt- und Versicherungsdaten mit anderen Unfallbeteiligten aus – die Grüne Karte und der Europäische Unfallbericht erleichtern Ihnen die Verständigung.

AXA erreichen Sie aus dem Ausland rund um die Uhr unter der Nummer 0049 221 148-35803. Erfahren Sie außerdem, was es zu beachten gilt, wenn Sie Ihrer Versicherung einen Kfz-Schaden melden.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.