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Mobilitätsgarantie

Mobilitätsgarantien

Schutzbrief und Pannenhilfe

Das darf doch nicht wahr sein – wichtige Termine, Besprechungen, Erledigungen und jetzt springt das Auto nicht an. Kennen Sie das auch? In solchen Situationen muss alles umorganisiert werden und manche Dinge, die man eigentlich vorhatte, fallen womöglich ganz ins Wasser. Aber das muss nicht sein – denn genau dann kann man sich glücklich schätzen, wenn man mit einer Mobilitätsgarantie vorgesorgt hat.

Diese Leistung der Pannenhilfe vor Ort ist zum Beispiel in einem Schutzbrief enthalten – was ist aber, wenn der Pannenhelfer das Fahrzeug an Ort und Stelle nicht wieder flott bekommt und man auf sein Fahrzeug tagelang verzichten muss? Ein Schutzbrief mit Pannenhilfe kann in diesem Fall zu wenig sein – einzig eine Mobilitätsgarantie mit Ersatzwagen kann hier helfen, mobil zu bleiben.

Herstellergarantie, Mobilitätsgarantie, Schutzbrief – wo liegen die Unterschiede?

Einige dieser Konzepte unterstützen Autofahrer im Pannenfall – ihre Leistungen sind jedoch unterschiedlich. Automobilhersteller bieten sogenannte Mobilitätsgarantien an, in denen auch Teile der Leistungen eines Schutzbriefes enthalten sein können. Schutzbriefe mit mehr Leistungen erhält man bei Automobilclubs und Versicherungen. Die Varianten unterscheiden sich im Preis und im Leistungsumfang. Die Unterschiede im Detail: 

Herstellergarantie

Hierbei gilt es grundsätzlich zwischen zwei grundlegenden Dingen zu unterscheiden. Die allgemein als Neuwagengarantie bekannte Leistung teilt sich in die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei Neuwagen – auch Sachmängelgarantie genannt – die 2 Jahre gilt und per Gesetz regelt, dass der Verkäufer oder Autohändler bei auftretenden Mängeln am Neuwagen haftet. Die Herstellergarantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Autohauses, die vom Umfang her – in Bezug auf Laufleistung, Garantie gegen Durchrostung, Lackgarantie etc. – von Automarke zu Automarke verschieden sind. In vielen Fällen ist bei dieser Herstellergarantie eine Mobilitätsgarantie enthalten – in der gesetzlichen Gewährleistung keinesfalls.

Mobilitätsgarantien

Diese werden von den Herstellern bei dem Kauf eines Neuwagens zumeist kostenlos angeboten. In der Regel laufen diese Garantien über den Zeitraum von zwei oder drei Jahren und sind dann eventuell kostenpflichtig verlängerbar. Mobilitätsgarantien von Autoherstellern oder Autohäusern helfen aber oft nur bei einem technischen Defekt – bei Unfall erbringen sie teilweise keine Leistung und sind somit kein Schutzbrief mit umfassenden Hilfestellungen. Sie stellen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung – jedoch nur für einen kurzen Zeitraum, meistens drei Tage. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist bei den meisten Herstellern und Autohäusern, dass das Fahrzeug lückenlos in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde und die Panne ebenso in einer an den Hersteller gebundenen Werkstätte behoben wird.

Der klassische Schutzbrief von Automobilclubs

Diese Schutzbriefe leisten Pannendienst, Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall ohne Bindung an eine Hersteller-Werkstatt und bieten – je nach Umfang – auch Zusatzleistungen wie zum Beispiel Krankenrücktransport, Übernachtungskosten etc. Wichtig bei der Auswahl eines Schutzbrief-Anbieters ist, die Leistungen genau zu vergleichen – manche Automobilclubs leisten nur in Deutschland, andere Europa- oder Weltweit und erbringen gewisse Leistungen auch ohne mit dem Auto unterwegs zu sein, zum Beispiel Krankenrücktransport aus dem Ausland. Dieser Schutz hat seinen Preis – Schutzbriefe kosten zwischen ca. 30 bis 85 Euro im Jahr.

Schutzbriefe von Versicherungen

Der Schutzbrief von Versicherern übernimmt im vorgegebenen Rahmen die Abschleppkosten in eine geeignete Werkstatt – es gibt keine Bindung an eine Werkstatt des Herstellers. Die Leistungen der Schutzbriefe von Versicherungen sind mit den Leistungen von Automobilclubs vergleichbar – unterscheiden sich aber im Detail durchaus.

Dabei werden Leistungen – wie bei den Schutzbriefen der Automobilclubs – nicht nur im Pannenfall erbracht, sondern auch nach einem fremd- oder selbstverschuldeten Unfall. Die Schutzbriefe von Versicherern bieten somit eine gute Absicherung bei Pannen oder Unfällen zu günstigeren Konditionen.

In den meisten Fällen können die Leistungen in den Kfz-Haftpflicht- oder Kaskovertrag mit eingeschlossen oder auch separat abgeschlossen werden – achten Sie dabei genau auf die Leistungen, denn diese unterscheiden sich auch bei Versicherern in Bezug auf Höhe und geografischen Geltungsbereich.

Und nochmal aufgepasst: Mobilitätsgarantien sind nicht immer eingeschlossen – diese sind jedoch wichtig, damit Sie nicht plötzlich ohne Fahrzeug dastehen sondern ein Ersatzfahrzeug erhalten und im wahrsten Sinne des Wortes „mobil“ bleiben.

So bleiben Sie mobil

Mit dem Baustein Mobilitätsgarantie in der Kfz-Versicherung von AXA genießen Sie ein einzigartiges Paket an Sicherheit, Service und Mobilität.

Kfz-Versicherung von AXA mit Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie in der Kfz-Versicherung stellt einen Rundum-Service im Schadensfall dar, der unter anderem folgende Vorteile umfasst:

  • Bereitstellen eines Ersatzfahrzeugs, wenn das versicherte Fahrzeug wegen eines nicht vorhersehbaren Ereignisses (z.B. Panne, Unfall, Teilkaskoschaden) ausfällt und die Reparatur oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft länger als vier Stunden dauert.
  • Schutzbrief mit umfangreichen Leistungen wie z. B. Pannenhilfe und Abschleppkosten in die nächste geeignete Werkstatt. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Leistungen integriert – auch bei Reisen ins Ausland oder der Verletzung von Insassen.
  • Nutzung der Partnerwerkstätten von AXA im Kaskoschaden mit vielen Vorteilen (Hol- und Bringservice, Reparatur in DEKRA-geprüfter Werkstatt, 6 Jahre Garantie auf ausgeführte Reparaturen, keine Einschränkung der Herstellergarantie, Außen- und Innenreinigung inklusive). Wird im Kaskoschaden keine Partnerwerkstatt von AXA genutzt, erhöht sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

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