Telematikinfrastruktur: ePA, E-Rezept und mehr Kontakt, Hilfe & Kundenservice
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„Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick. Arztbriefe, Befunde, aber auch Mutter- und Impfpass sind an einem Ort sicher gespeichert. Dank der ePA können sich vor allem Ärztinnen und Ärzte schnell einen guten Überblick über die Gesundheit verschaffen. Die volle Hoheit über ihre Daten behalten dabei stets die Versicherten. Denn sie allein entscheiden, welche Dokumente sie wem zur Einsicht freigeben.“
Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
Zur ePA wird es in den kommenden Jahren noch weitere Ausbaustufen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Integration des Notfalldatensatzes und des eMedikationsplans in die ePA.
Die ePA ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung. Der Ausbau der ePA erfolgt stufenweise, mit dem Ziel, die folgenden Daten und Dokumente speichern zu können:
Sie erhalten mehr Einblick in Ihre eigene Gesundheit, können sich informieren, behalten den Überblick und können gezielt Rückfragen stellen. Für jede Behandlung liegen so alle wichtigen Daten vor – keine Doppeluntersuchungen oder fehlende Informationen zu Vorerkrankungen. Zweitmeinungen oder Arztwechsel werden einfacher, da die notwendigen Unterlagen nicht erst zusammengetragen werden müssen. Antworten auf Fragen nach Unverträglichkeiten, den letzten Blutwerten, oder einzunehmenden Medikamenten inklusive Dosierung sind für die Behandlung direkt ersichtlich. So können zusätzlich Risiken gesenkt werden.
„Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz […] liegen der Rettungsärztin direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß sie zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
Notfalldaten sind freiwillig und sicher. Ob er einen Notfalldatensatz anlegen will oder nicht, entscheidet ausschließlich der Versicherte. Er legt auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Lebenspartner und behandelnde Fachärztin. Er kann zudem weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt.“
Quelle: www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten
Zur ePA wird es in den kommenden Jahren noch weitere Ausbaustufen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Integration des Notfalldatensatzes und des eMedikationsplans in die ePA.
Bitte nutzen Sie hierfür den folgenden Sperrlink:
EPA sperren - weitere ImformationenAlternativ können Sie sich auch an unseren persönlichen Kundenservice unter 0221 148-41099 wenden.
Die ePA-Ombudsstelle können Sie unter 0221 148-41099 oder gematik@axa.de erreichen.
„Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.
Die gematik vermittelt, moderiert und berät – national und international. Die Arbeit der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin reicht weit über Landesgrenzen hinaus – für die beste medizinische Versorgung der Menschen kooperiert sie international mit „National Digital Health Agencies“ anderer Länder. Sie ist Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle für Interoperabilität und versteht sich dabei nicht nur als Prüferin und Standardgeberin, sondern auch als Vermittlerin, Moderatorin und Beraterin.“
Quelle: www.gematik.de/ueber-uns
Die Anbindung an die TI ist für alle Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Zahnärzt:innen, Krankenhäuser, Praxen und Apotheken verpflichtend. Zurzeit sind noch Leistungserbringer ausgenommen, die nur Privatpatient:innen behandeln. Für diesen Fall wird an einer Lösung gearbeitet.
Eine Verpflichtung zur Nutzung der digitalen Anwendungen durch gesetzlich oder privat Versicherte besteht nicht.
„Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt. Die Sicherheitsexperten der gematik und ihre Kooperationspartner arbeiten jeden Tag daran, dass das auch in Zukunft so bleibt.
Die TI ist die offizielle Plattform für die Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Deutschland. Diese Daten dürfen ausschließlich von berechtigten Berufsgruppen (z.B. Ärztinnen und Ärzten) und nur zu Behandlungszwecken genutzt werden. Dabei liegt die Datenhoheit immer bei Ihnen als Patientin oder Patient. Sie allein bestimmen, wer in welchem Umfang auf Ihre Daten zugreifen darf.“
„Beim Datenschutz arbeitet die gematik eng mit dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zusammen. Unser Partner im Bereich Datensicherheit ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). So legt das BSI Vorgaben und Maßnahmen für einzelne TI-Komponenten in Form vom Protection Profiles (PP), Technischen Richtlinien (TR) und Prüfvorschriften fest.“
Quelle: www.gematik.de/datensicherheit
„Bei der ePA handelt es sich um eine patientengeführte Akte. Dies bedeutet zugleich, dass der Patient eigenmächtig entscheidet, wer und wie lange ein Zugriff auf seine ePA besteht. Bei der Berechtigungsvergabe kann der Patient Praxen bzw. medizinische Einrichtungen aus dem Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur auswählen, denen er Zugriff auf seine ePA erteilen kann. Die Praxen werden dort gelistet, weil sie über eine Institutionskarte verfügen und damit berechtigt sind auf Daten in der Telematikinfrastruktur zu zugreifen, insofern eine Berechtigung eines Patienten erteilt wurde. Mittels einer Protokolleinsicht in der ePA kann der Patient einfach und übersichtlich nachvollziehen, wer etwas in seine ePA hoch- und runtergeladen bzw. gelöscht hat.“
„Ja, Sie bestimmen, welche Dokumente in Ihrer ePA gespeichert werden.“
„Da es sich bei der ePA um eine durch den Patienten geführte Akte handelt, obliegt diesem auch die Hoheit seiner Daten und was mit diesen passiert. Durch die Funktionalität "Protokolle einsehen" wird jede Transaktion innerhalb der ePA dokumentiert, sodass der Patient sieht, wer und zu welcher Zeit etwas hochgeladen, heruntergeladen oder gelöscht hat.“
Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq
„Da es sich bei der ePA um eine patientengeführte Akte handelt, entscheidet der Patient darüber, welche Dokumente in seiner Akte liegen und wer diese einsehen kann. Der Patient kann einen Arzt darauf hinweisen, dass er bspw. bestimmte sensible Informationen nicht in seiner Akte haben möchte und kann diese daher selber in der ePA löschen oder löschen lassen.“
„Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Die Dokumente in der ePA werden nicht automatisch gelöscht.“
Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq