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Kfz-Versicherung kündigen

Kfz-Versicherung kündigen und wechseln

Günstige Absicherung mit dem richtigen Tarif

Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Kfz-Versicherung sind oder ein günstigeres Angebot gefunden haben, können Sie Ihre Autoversicherung mit einem Monat Vorlauf ordentlich kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln.

Wie funktioniert ein Wechsel?

Weil die meisten Kfz-Versicherungen bis zum Jahreswechsel laufen, ist im Normalfall der 30. November der Stichtag für die Kündigung. Doch welche weiteren Fristen und Ausnahmeregelungen gibt es? Und wie kündigen Sie richtig? Macht ein Wechsel für Sie überhaupt Sinn?

Bei AXA können Sie auch Ihre bestehende Kfz-Versicherung an Ihre persönlichen Risiken und Bedürfnisse anpassen. Dank des flexiblen Baustein-Systems lässt sich Ihr Vertrag zum Beispiel kurzfristig erweitern. Im Kundenportal „My AXA“ können Sie Ihre Vertragsbestandteile jederzeit bequem einsehen. Wir beraten Sie außerdem gerne, ob eine Teilkasko oder Vollkasko für Sie sinnvoller ist.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Im Normalfall können Sie Ihre Kfz-Versicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Dabei ist das Datum des Posteingangs entscheidend. Der Poststempel spielt also keine Rolle, sondern der Tag, an dem die Kündigung bei Ihrem Versicherer ankommt. In manchen Fällen ermöglicht das Sonderkündigungsrecht eine außerordentliche Kündigung. Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen. Die Frist von einem Monat gilt jedoch auch hier.

Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

Manche Versicherungen bieten mittlerweile auch eine sogenannte unterjährige Laufzeit an. Bei diesen Verträgen beträgt die Laufzeit unabhängig vom Kalenderjahr zwölf Monate. Welcher Stichtag dann für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung gilt, finden Sie in Ihrem Vertrag unter dem Punkt „Hauptfälligkeit“. Ihre Kündigung muss einen Monat und einen Tag vor dem hier genannten Datum beim Versicherer ankommen.

Sonderkündigung der Kfz-Versicherung

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen. Dieses Recht haben Sie in folgenden Fällen:

Nach einer Beitragserhöhung bzw. Leistungsreduzierung

Erhöht Ihr Versicherer die Versicherungsprämie, ohne dass Sie dafür weitere Leistungen erhalten, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine solche Beitragserhöhung kann sich zum Beispiel ergeben, wenn Sie in eine ungünstigere Typklasse oder Regionalklasse eingestuft werden. Beide Klassen werden jedes Jahr auf Basis von statistischen Daten zur Schadenshäufigkeit aktualisiert und bekannt gegeben. Ihre Versicherung informiert Sie schriftlich über die Beitragsanpassung. Innerhalb eines Monats können Sie dann den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird  wirksam  zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung gültig geworden wäre.

Nach einem Schaden

Nach einem Schaden mit Ihrem Fahrzeug können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen und zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Dabei gilt, dass die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Schadens bei Ihrer Versicherung eingehen muss. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit einem Unfallgegner, können Sie ebenfalls von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Fristen und Stichtage für diesen Fall finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Bei einem Fahrzeugwechsel

Eine Kfz-Versicherung schließen Sie immer für Ihr aktuelles Fahrzeug ab – für ein neues Auto können Sie dementsprechend auch eine neue Autoversicherung abschließen. Haben Sie Ihr altes Auto abgemeldet, wird -die Zulassungsstelleautomatisch einen Hinweis an Ihre Versicherung senden. Eine Kündigung ist also nicht notwendig.

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Ihre Kfz-Versicherung können Sie nur schriftlich kündigen. Dabei ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten, ob die Kündigung in „Schriftform“ oder in „Textform“ erfolgen muss. „Schriftform“ bedeutet, dass die Versicherung ein unterschriebenes Schriftstück benötigt – das heißt einen Brief per Post oder ein Fax. Um ganz sicherzugehen, dass der Brief ankommt, können Sie ihn per Einschreiben abschicken. Ist in Ihrem Vertrag von „Textform“ die Rede, ist auch eine Kündigung per E-Mail möglich. Dennoch sollte klar erkennbar sein, dass die E-Mail von Ihnen kommt, beispielsweise durch eine Mail-Adresse, die Ihren Namen enthält.

Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende Daten enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Datum
  • Adresse des Versicherers
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Amtliches Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
  • Ihre Unterschrift/Signatur

Bitten Sie im Fließtext außerdem um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Falls Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, nehmen Sie dieses als Begründung ebenfalls in das Kündigungsschreiben auf.

So lohnt sich der Wechsel: Die günstige Kfz-Versicherung von AXA

Gern beraten wir Sie ausführlich, wenn Sie sich für die Leistungen der Kfz-Versicherung von AXA interessieren. Der Online-Rechner führt Sie Schritt für Schritt zu einer Versicherung, die zu Ihnen passt.

Das sollten Sie beim Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung beachten

Achtung: Für lückenlosen Schutz sorgen

Beim Versicherungswechsel ist es ratsam, vor der Kündigung Ihrer alten Kfz- Versicherung zunächst die Bestätigung der neuen Kfz-Versicherung abzuwarten. In der Kfz-Haftpflicht besteht zwar sogenannter Kontrahierungszwang – das heißt der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen einen Vertrag anzubieten – dennoch kann es sein, dass Sie nicht den Tarif erhalten, den Sie sich wünschen. Beim Wechsel der Teilkasko oder Vollkasko können Sie von Ihrer Wunsch-Versicherung auch ganz abgelehnt werden.

Mitnahme der Schadenfreiheitsklasse

Wer viele Jahre schadenfrei Auto fährt, erlangt eine hohe Schadenfreiheitklasse – und damit lohnenswerte Rabatte in der Kfz-Versicherung. Keine Sorge, diese gehen bei einem Wechsel der Versicherung im Normalfall nicht verloren. Geben Sie beim Abschluss der neuen Versicherung einfach Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse und Ihre bisherige Versicherungsnummer an. Die Versicherungsnummer finden Sie in Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Beitragsrechnung. So kann sich Ihr neuer Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse bestätigen lassen und Sie können Ihren Rabatt behalten. Überprüfen Sie sicherheitshalber, ob die richtige Anzahl an schadensfreien Jahren übergeben wurde.

Rechtliche Hinweise

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