Eine Frau sitzt am Computer

Telematikinfrastruktur

Einfach und sicher – das digitale Gesundheitswesen der Zukunft

Vernetzung ist sinnvoll, insbesondere, wenn alle mitmachen. Ob elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – diese und viele andere digitale Anwendungen werden die Versorgung der privat und gesetzlich versicherten Patient:innen in Deutschland verbessern.

„Telematikinfrastruktur“ – was steckt eigentlich dahinter?

Spricht man von der Telematikinfrastruktur (TI), steckt dahinter die Vorstellung eines geschlossenen und dadurch sicheren digitalen Netzes, über das zum Beispiel Ärzt:innen, Apotheker:innen, Krankenhäuser, Krankenversicherer und natürlich Patient:innen Daten, Dokumente und Informationen teilen können. Der Begriff Telematikinfrastruktur (TI) ist eine Zusammensetzung aus den Wörtern „Telekommunikation“ und „Informatik“.

Unser Gesundheitssystem ist weit verzweigt und natürlich ist es nicht einfach, eine Infrastruktur zu schaffen, die eine Vernetzung möglich macht. Deshalb haben die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens ein eigenes Unternehmen, die gematik GmbH gegründet. Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen, seit 2020 ist der Verband der Privaten Krankenversicherung als Gesellschafter an der gematik beteiligt. Die entwickelten Anwendungen sollen für alle gesetzlich und privat Versicherten gleichermaßen zur Verfügung stehen.

Fragen und Antworten rund um die Telematikinfrastruktur und Ihre private Krankenversicherung von AXA
 

Ein großer Teil der aufgeführten Fragen und Antworten bezieht sich auf das derzeitige Angebot der digitalen Anwendungen für gesetzlich Krankenversicherte und ist entsprechend gekennzeichnet und verlinkt. So können Sie sich bereits einen ersten Eindruck von den digitalen Anwendungen verschaffen. Zurzeit arbeiten wir an der technischen Umsetzung und den notwendigen Anpassungen für unsere Kund:innen mit einer privaten Krankenversicherung.

An dieser Stelle können Sie sich auch zukünftig über Fragen und Antworten informieren, die Inhalte werden laufend aktualisiert. [Zuletzt aktualisiert: 15.05.2023]

Telematikinfrastruktur und gematik

Wer ist die gematik GmbH?

„Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.

Die gematik vermittelt, moderiert und berät – national und international. Die Arbeit der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin reicht weit über Landesgrenzen hinaus – für die beste medizinische Versorgung der Menschen kooperiert sie international mit „National Digital Health Agencies“ anderer Länder. Sie ist Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle für Interoperabilität und versteht sich dabei nicht nur als Prüferin und Standardgeberin, sondern auch als Vermittlerin, Moderatorin und Beraterin.“

Quelle: www.gematik.de/ueber-uns

Erfahren Sie hier mehr zur gematik

Was ist die Telematikinfrastruktur?

„Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Millionen Versicherte profitieren durch die digitalen Anwendungen der TI von einer verbesserten medizinischen Versorgung. Ziel und Aufgabe der gematik ist es, diese Infrastruktur auszubauen, zu modernisieren und so fit für das digitale Gesundheitswesen der Zukunft zu machen.“

Quelle: www.gematik.de/telematikinfrastruktur

Wer muss an der Telematikinfrastruktur (TI) teilnehmen?

Die Anbindung an die TI ist für alle Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Zahnärzt:innen, Krankenhäuser, Praxen und Apotheken verpflichtend. Zurzeit sind noch Leistungserbringer ausgenommen, die nur Privatpatient:innen behandeln. Für diesen Fall wird an einer Lösung gearbeitet.

Eine Verpflichtung zur Nutzung der digitalen Anwendungen durch gesetzlich oder privat Versicherte besteht nicht.

Digitale Anwendungen

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

„Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick. Arztbriefe, Befunde, aber auch Mutter- und Impfpass sind an einem Ort sicher gespeichert. Dank der ePA können sich vor allem Ärztinnen und Ärzte schnell einen guten Überblick über die Gesundheit verschaffen. Die volle Hoheit über ihre Daten behalten dabei stets die Versicherten. Denn sie allein entscheiden, welche Dokumente sie wem zur Einsicht freigeben.“

Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte

Zur ePA wird es in den kommenden Jahren noch weitere Ausbaustufen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Integration des Notfalldatensatzes und des eMedikationsplans in die ePA.

Was lässt sich in der Patientenakte (ePA) speichern?

Die ePA ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung. Der Ausbau der ePA erfolgt stufenweise, mit dem Ziel, die folgenden Daten und Dokumente speichern zu können:

  • Ärztliche Befunde wie Blutwerte und Ergebnisse von Allergietests
  • Röntgenbilder, CTs, EKGs und Ergebnisse von Lungenfunktionstests
  • Therapieberichte, OP-Berichte und Arztbriefe
  • Impfungen und künftige Impftermine
  • Medikationspläne, Impfausweis
  • Informationen für Notfälle, etwa zu chronischen Erkrankungen, früheren Operationen, Medikamenten und Allergien
  • Dokumentationen über Schwangerschaften und Geburten
  • Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder
  • Kontaktdaten von Ärzt:innen und Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  • Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Welche Vorteile bietet die Patientenakte (ePA)?

Sie erhalten mehr Einblick in Ihre eigene Gesundheit, können sich informieren, behalten den Überblick und können gezielt Rückfragen stellen. Für jede Behandlung liegen so alle wichtigen Daten vor – keine Doppeluntersuchungen oder fehlende Informationen zu Vorerkrankungen. Zweitmeinungen oder Arztwechsel werden einfacher, da die notwendigen Unterlagen nicht erst zusammengetragen werden müssen. Antworten auf Fragen nach Unverträglichkeiten, den letzten Blutwerten, oder einzunehmenden Medikamenten inklusive Dosierung sind für die Behandlung direkt ersichtlich. So können zusätzlich Risiken gesenkt werden. 

Was ist die elektronischen Patientenkurzakte/Notfalldaten (ePKA)

„Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz […] liegen der Rettungsärztin direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß sie zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
Notfalldaten sind freiwillig und sicher. Ob er einen Notfalldatensatz anlegen will oder nicht, entscheidet ausschließlich der Versicherte. Er legt auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Lebenspartner und behandelnde Fachärztin. Er kann zudem weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt.“

Quelle: www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten

Zur ePA wird es in den kommenden Jahren noch weitere Ausbaustufen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Integration des Notfalldatensatzes und des eMedikationsplans in die ePA.
 

Was ist der elektronische Medikationsplan (eMedikationsplan)?

„Bei medikamentösen Behandlungen ist wichtig, dass die einzelnen Medikamente aufeinander abgestimmt sind. Der elektronische Medikationsplan informiert schnell und umfassend über die aktuelle Medikation und die Medikationshistorie. Auch mögliche Allergien und Unverträglichkeiten sind jederzeit im Blick.“

Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-medikationsplan

Zur ePA wird es in den kommenden Jahren noch weitere Ausbaustufen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Integration des Notfalldatensatzes und des eMedikationsplans in die ePA. 

Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Immer mehr bisher papiergebundene Prozesse werden digital gestaltet. Dazu gehört auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf Wunsch werden Sie zukünftig die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenversicherung haben.

Was ist das elektronische Rezept (eRezept)?

„E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. […] Ihre Ärztin/Ihr Arzt erstellt das E-Rezept und es wird dann im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) sicher und verschlüsselt gespeichert. Sie haben Zugriff auf das Rezept über die E-Rezept-App der gematik oder Sie können von Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck erhalten. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen.“

Quelle: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Zur Abrechnung ist geplant, dass Sie einen Beleg der Apotheke als Papierausdruck oder digital erhalten. Den digitalen Beleg werden Sie über eine App an uns zur Abrechnung weiterleiten können oder Sie reichen den Papierausdruck wie gewohnt bei uns ein.

Was ist die elektronische Rechnung (eRechnung)?

Die elektronische Abrechnung wird bereits seit vielen Jahren über unser ePortal Meine Gesundheit angeboten. Es ist geplant, auch diesen Service in die Telematikinfrastruktur einzubinden.

Wird es die neuen digitalen Anwendungen zusätzlich zu den bestehenden digitalen Services in Meine Gesundheit geben? 

Einige der digitalen Anwendungen kennen Sie bereits über unser ePortal Meine Gesundheit. Mit der anstehenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden wir den nächsten Schritt gehen und die neuen Möglichkeiten in unserem ePortal integrieren. Ziel ist es, dass Sie auch zukünftig Ihre Gesundheit an einem Ort managen und auf alle digitalen Anwendungen und Services direkt zugreifen können.

Was muss ich tun, um die digitalen Anwendungen nutzen zu können?

Wir werden Sie zeitnah vor dem Start informieren – Sie müssen nichts weiter tun. 

Muss ich die neuen digitalen Anwendungen, die AXA anbieten wird, nutzen?

Bei den digitalen Anwendungen wird es sich um ein freiwilliges Angebot handeln. Ihnen entstehen keine Nachteile für Ihren Versicherungsschutz. Sie selbst entscheiden, ob Sie sie nutzen möchten oder nicht, es wird keine Verpflichtung bestehen.

Welche Lösungen wird es für Menschen geben, die die elektronische Patientenakte (ePA) nicht eigenständig anlegen und nutzen können?

Für die Einrichtung und Nutzung der ePA wird es keine spezielle gesetzliche Altersbeschränkung geben. Es werden die allgemeinen rechtlichen Regeln zur gesetzlichen Vertretung von Minderjährigen gelten.

Es wird die Möglichkeit geben, eine gesetzliche Vertretung, etwa den/die Partner:in oder ein pflegendes Familienmitglied, zu berechtigen.

Datenschutz und Datensicherheit

Was bedeutet des Opt-out Verfahren bei der ePa?

Seit dem 1. Januar 2021 bieten Krankenkassen ihren gesetzlich Versicherten eine App zum Download an, mit der sie Zugang zur ePA bekommen. Diese Antrags-Lösung (Opt-in-ePA) soll in naher Zukunft durch eine Widerspruchs-Lösung (Opt-out-ePA) abgelöst werden. Das heißt, die Krankenkassen richten unaufgefordert die elektronischen Patientenakten für alle gesetzlich Versicherten ein und diese werden automatisch befüllt. Die Nutzung ePA bleibt aber weiterhin freiwillig. Allerdings muss der Versicherte aktiv werden – sollte er mit der ePA nicht einverstanden sein, kann er der Einrichtung widersprechen. Damit würde Deutschland einem Modell folgen, das auch in anderen europäischen Ländern schon umgesetzt wird. Die genaue Ausgestaltung des Opt-out Verfahrens steht noch nicht fest. Dies gilt insbesondere für die Private Krankenversicherung, da noch zu klären ist, ob es eine Opt-out-ePa geben wird.

Wie kann ich der ePa jetzt schon widersprechen?

Momentan bieten wir die ePA noch nicht an. Sie können der zukünftigen Anlage einer ePa bereits jetzt widersprechen. Bitte reichen Sie uns hierzu einen schriftlichen Widerspruch ein. Sollte es für die Private Krankenversicherung zu einer Opt-out-ePa kommen, werden wir Ihren Widerspruch berücksichtigen.

Wichtig zu wissen: Die ePa hat viele Vorteile und kann medizinische Behandlungen und Therapien  verbessern und vereinfachen. Wenn Sie noch unsicher mit Ihrer Entscheidung sind, empfehlen wir Ihnen, zunächst abzuwarten. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der ePa zu widersprechen und müssen keine Fristen beachten. Wir informieren Sie gerne ausführlich, wenn die Rahmenbedingungen feststehen, so dass Sie dann Ihre Entscheidung auf einer ausreichenden Informationsbasis treffen können.

Wie sicher sind meine Daten, die in der Telematikinfrastruktur verarbeitet werden?

„Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt. Die Sicherheitsexperten der gematik und ihre Kooperationspartner arbeiten jeden Tag daran, dass das auch in Zukunft so bleibt.
Die TI ist die offizielle Plattform für die Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Deutschland. Diese Daten dürfen ausschließlich von berechtigten Berufsgruppen (z.B. Ärztinnen und Ärzten) und nur zu Behandlungszwecken genutzt werden. Dabei liegt die Datenhoheit immer bei Ihnen als Patientin oder Patient. Sie allein bestimmen, wer in welchem Umfang auf Ihre Daten zugreifen darf.“

Quelle: www.gematik.de/datensicherheit

Mit wem arbeitet die gematik in den Bereichen der Datensicherheit zusammen?

„Beim Datenschutz arbeitet die gematik eng mit dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zusammen. Unser Partner im Bereich Datensicherheit ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). So legt das BSI Vorgaben und Maßnahmen für einzelne TI-Komponenten in Form vom Protection Profiles (PP), Technischen Richtlinien (TR) und Prüfvorschriften fest.“

Quelle: www.gematik.de/datensicherheit

Inwieweit kann der Patient selbst einstellen/entscheiden, wer auf welche Daten zugreifen kann?

„Bei der ePA handelt es sich um eine patientengeführte Akte. Dies bedeutet zugleich, dass der Patient eigenmächtig entscheidet, wer und wie lange ein Zugriff auf seine ePA besteht. Bei der Berechtigungsvergabe kann der Patient Praxen bzw. medizinische Einrichtungen aus dem Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur auswählen, denen er Zugriff auf seine ePA erteilen kann. Die Praxen werden dort gelistet, weil sie über eine Institutionskarte verfügen und damit berechtigt sind auf Daten in der Telematikinfrastruktur zu zugreifen, insofern eine Berechtigung eines Patienten erteilt wurde. Mittels einer Protokolleinsicht in der ePA kann der Patient einfach und übersichtlich nachvollziehen, wer etwas in seine ePA hoch- und runtergeladen bzw. gelöscht hat.“

Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq

Kann ich entscheiden, welche Gesundheitsdaten in die elektronische Patientenakte (ePA) aufgenommen werden?

„Ja, Sie bestimmen, welche Dokumente in Ihrer ePA gespeichert werden.“

Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq

Kann ich nachvollziehen, wer auf welche Dokumente zugegriffen hat?

„Da es sich bei der ePA um eine durch den Patienten geführte Akte handelt, obliegt diesem auch die Hoheit seiner Daten und was mit diesen passiert. Durch die Funktionalität "Protokolle einsehen" wird jede Transaktion innerhalb der ePA dokumentiert, sodass der Patient sieht, wer und zu welcher Zeit etwas hochgeladen, heruntergeladen oder gelöscht hat.“

Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq

Können Gesundheitsdaten in der elektronische Patientenakte (ePA) wieder gelöscht werden?

„Da es sich bei der ePA um eine patientengeführte Akte handelt, entscheidet der Patient darüber, welche Dokumente in seiner Akte liegen und wer diese einsehen kann. Der Patient kann einen Arzt darauf hinweisen, dass er bspw. bestimmte sensible Informationen nicht in seiner Akte haben möchte und  kann diese daher selber in der ePA löschen oder löschen lassen.“

Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq

Wie lange werden meine Daten in der elektronische Patientenakte (ePA) gespeichert?

„Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Die Dokumente in der ePA werden nicht automatisch gelöscht.“ 

Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq

Wann wird AXA  die digitalen Anwendungen zur Verfügung stellen?

Gibt es schon die elektronische Patientenakte (ePa) von AXA?

Nein, momentan bieten wir die ePA noch nicht an. Wir arbeiten derzeit an der technischen Umsetzung.  Voraussichtlich werden wir Ihnen die ePa Anfang 2024 anbieten können.

Ab wann werden die digitalen Anwendungen zur Verfügung stehen?

Schritt für Schritt werden wir Ihnen die digitalen Anwendungen, die über die Telematikinfrastruktur möglich und für privat Versicherte sinnvoll sind, anbieten. Dies wird in Abstimmung mit den bereits bestehenden digitalen Services laufen. Der Starttermin wird voraussichtlich Anfang 2024 sein. Wir werden Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden halten.

Kann ich mich jetzt schon für die digitalen Anwendungen anmelden/vormerken lassen?

Eine Anmeldung oder ein Vormerken ist nicht möglich. Wir werden Sie zeitnah vor dem Start informieren.

Ich hatte bereits eine elektronische Patientenakte (ePA) bei meiner gesetzlichen Krankenkasse und bin Neukund:in bei AXA – was passiert jetzt?

Sobald wir die ePA anbieten, können Sie die Daten Ihrer ePA exportieren lassen und in Ihre neue ePA von AXA mitnehmen.

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