Entlastungsbetrag: Die Selbstständigkeit fördern
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen und der Förderung der Selbstständigkeit in der häuslichen Pflege. Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat. Er kann für verschiedene Pflege- oder Betreuungsleistungen verwendet werden.
Hierzu zählen:
- häusliche Unterstützung (wie Unterstützung beim Putzen oder Wäsche waschen)
- andere Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Betreuung der pflegebedürftigen Person)
- Hilfe bei der körperbezogenen Selbstversorgung (wie An-/ Auskleiden, Duschen oder Baden) – nur für Gepflegte im Pflegegrad 1
- Leistungen der Kurzzeitpflege (Unterkunft, Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten)
- Leistungen der teilstationären Pflege (Unterkunft, Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten)
Entlastungsleistungen können entweder vom ambulanten Pflegedienst oder von Privatpersonen erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass der ambulante Pflegedienst in Deutschland zugelassen sein muss. Privatpersonen müssen sogenannte Nachbarschaftshelfer sein. Die compass private pflegeberatung GmbH berät Sie hier gerne und erklärt Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Die Abrechnung des Entlastungsbetrags bzw. Rechnung des Pflegedienstes können Sie jederzeit bei uns einreichen. Die Abrechnung des Nachbarschaftshelfers kann formlos, digital oder handschriftlich, erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass auf der Abrechnung das Datum sowie die Uhrzeit der jeweiligen Leistungserbringung und Höhe des Entgelts (Stundenlohn) enthalten sind.
Der Nachbarschaftshelfer muss die Abrechnung außerdem unterschreiben.
Ihr jährlicher Anspruch auf Entlastungsleistungen kann bis zum 30.06. ins jeweilige Folgejahr übertragen werden. Leistungen, die Sie in einem Jahr nicht in Anspruch genommen haben, können Sie also noch 6 Monate im Folgejahr nutzen. Es ist unerheblich, ob Sie Ihr Budget regelmäßig abtragen oder schlagartig verbrauchen.
Ihr Restbudget können Sie jederzeit telefonisch bei unserem Kundenservice erfragen.