Leitfaden für Privatpatienten Informationen für privat Krankenversicherte
- Wie funktioniert die Private Krankenversicherung?
- Was muss ich beachten, wenn ich behandelt werden muss?
- Was, wenn sich Entscheidendes in meinem Leben ändert?
Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse haben Sie Ihren Versicherungsschutz aus verschiedenen Tarifen ausgewählt. In aller Regel zählt dazu ein Tarif für ambulante und stationäre Behandlungen und ein Zahntarif.
Der eine Tarif mag eine fixe jährliche Höchstleistung vorsehen, der andere eine prozentuale Kostenerstattung, die sich nach der jeweiligen Leistungsart richtet; der dritte gibt für die Versicherungsleistung Bedingungen vor und erstattet beispielsweise bestimmte Kosten nur alle zwei Jahre. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, so kann das dazu führen, dass Sie für Kosten, die dem Grunde nach erstattungsfähig sind, selbst aufkommen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Versicherungsschutz kennen.
Sehen Sie sich dazu bitte die Leistungsbeschreibung für Ihren Tarif an - dort finden Sie alles zu Inhalt und Umfang Ihres Versicherungsschutzes.
Das Studium beginnt? Oder Sie haben eine Familie gegründet? Und auch, wenn das Arbeitsleben schon hinter Ihnen liegt und Sie in den wohlverdienten Ruhestand eintreten: Wir geben Ihnen Antworten zu wichtigen Fragen, die sich aus dem Wechsel von Lebensphasen ergeben und erläutern, was diese Änderungen jeweils für Ihre private Krankenversicherung von AXA bedeutet.
Dann können Sie weiterhin privat krankenversichert bleiben, sollten aber Ihren Versicherungsschutz neu ordnen. Denn jetzt entfallen der Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer Krankenversicherung und die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit. Um sich für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern, brauchen Sie ein Krankentagegeld, das sich an Ihrem tatsächlichen Gewinn orientiert. Unter Umständen ist jetzt auch eine Verkürzung der Karenzzeit ratsam, also der leistungsfreien Tage zu Beginn einer Arbeitsunfähigkeit.
Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie können sich aber privat krankenversichern, wenn Ihr Einkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, JAEG) übersteigt. Diese Grenze richtet sich nach dem allgemeinen Lohnniveau des Vorjahres und wird vom Gesetzgeber jährlich angepasst.
Liegt Ihr Einkommen darüber und Sie möchten sich weiterhin privat krankenversichern, dann sollten Sie jetzt die Höhe Ihres Krankentagegeldes und die Dauer der Karenzzeit überprüfen und ggfs. an Ihre neue berufliche Situation anpassen.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Zeitpunkt, ab dem Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung erhalten.
Auf jeden Fall sollten Sie uns über Ihr neues Arbeitnehmerverhältnis informieren, damit wir Ihnen eine Arbeitgeberbescheinigung (§257 SGB V) ausstellen können. Diese Beitragsbescheinigung braucht Ihr Arbeitgeber zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag.
Liegt Ihr Einkommen als Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze, so müssen Sie sich jetzt gesetzlich versichern. Dabei können Sie die Krankenkasse frei wählen. Das Lebensalter kann dem Wechsel in die GKV allerdings eine Grenze setzen: sind Sie über 55 Jahre alt, so ist die Aufnahme in der GKV nahezu ausgeschlossen.
Ihr neuer Arbeitgeber braucht von Ihnen eine Bescheinigung (nach § 257 SGB V) über Ihren privaten Krankenversicherungsschutz. Sie können sie ganz einfach telefonisch bei uns unter 0221 148-41002 anfordern.
Ihr Gehalt ändert sich? Oder die Dauer der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall? Dann denken Sie bitte daran, Ihr Krankentagegeld den neuen Verhältnissen anzupassen. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Arbeitgeberwechsel können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung Ihr Krankentagegeld entsprechend erhöhen oder Ihre Karenzzeit verkürzen. Als Karenzzeit bezeichnet man die leistungsfreien Tage zu Beginn einer Arbeitsunfähigkeit.
Bei Arbeitslosigkeit müssen sich Arbeitnehmer in aller Regel gesetzlich krankenversichern. Aber: keine Regel ohne Ausnahme:
Sind Sie unsicher, welche Möglichkeiten Sie haben? Oder wissen Sie bereits, dass Sie bald wieder eine Arbeitsstelle haben werden und sich wieder privat krankenversichern können? Dann sichern Sie sich die Vorteile Ihrer bisherigen privaten Krankenvollversicherung bei AXA und lassen Sie Ihren Vertrag ruhen; mit einer sogenannten Anwartschaftsversicherung ist das einmalig für sechs Monate möglich. Ihre Beiträge entfallen während dieser Zeit.
Die Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in der Regel jedes Jahr vom Gesetzgeber leicht angehoben. Steigt Ihr Gehalt nicht in gleichem Maße, dann kann es passieren, dass es unterhalb der neuen Versicherungspflichtgrenze liegt. Damit werden Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Wenn Sie aber seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze krankenversicherungsfrei waren, dann können Sie sich jetzt nach §8 SGB 5 (1) 1 von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichert bleiben.
Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein.
Sollten Sie hier nicht alle Antworten finden, dann melden Sie sich bei uns:
Sie sind privat krankenvollversichert bei AXA und möchten z.B. von vielseitigen Präventionsangeboten profitieren? Nutzen Sie die Versorgungsangebote des gesundheitsservice360°. Unsere Gesundheitsexperten geben Ihnen bei vielen Krankheiten Hilfestellungen und begleiten Sie als betroffener Patient persönlich.