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Paar geht mit Hund auf Feldweg spazieren und ist fröhlich

Das hat ein Forderungsausfall mit Haftpflichtversicherung zu tun

Wer einen Schaden verursacht, muss ihn aus eigener Tasche bezahlen – auch wenn es um Millionen Euro geht. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie als Schädige:r vor solchen Forderungen und dem finanziellen Ruin. Wer aber schützt Sie, wenn Sie Geschädigte:r sind, der Verursacher des Schadens aber keine private Haftpflichtversicherung hat? Hier kommt die Forderungsausfall-Versicherung ins Spiel.

Kann immer mal passieren: Ein Fall für die Versicherung

Stellen Sie sich einen sonnigen Samstagmorgen vor: Gerade haben Sie die letzten Vorbereitungen abgeschlossen und starten Ihre lange geplante Fahrradtour. Nach einigen Stunden im Flachland wird Ihre Route Sie in ein malerisches Mittelgebirge führen, auf diesen Streckenabschnitt freuen Sie sich besonders.

Doch was Sie beim Losfahren noch nicht wissen: Sie werden das Gebirge nicht erreichen. Denn bereits nach kurzer Fahrzeit springt ein unangeleinter Hund aus dem Gebüsch, hinterher läuft eine Person, beide kreuzen Ihren Fahrweg und verursachen Ihren Sturz. Sie landen mit einem verletztem Knie im Krankenhaus, Ihr wertvolles Mountainbike hat einen Total-Schaden.

Wer zahlt, wenn der andere keine Privathaftpflichtversicherung hat?

Als Geschädigte:r haben Sie es mit einem Personenschaden und einem Vermögensschaden gleichzeitig zu tun. Die andere Person, die den Unfall verursacht hat, muss für die Schäden haften. Das ist durch die gesetzliche Haftpflicht geregelt, und ohne Haftpflichtversicherung haftet man im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen. Daher ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Aber was passiert, wenn der Schädiger keine Privathaftpflichtversicherung und kein Geld hat? Obwohl diese Versicherung so wichtig ist, hat etwa jeder Fünfte in Deutschland keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Falls der Verursacher eines Unfalls keine Versicherung und kein Geld hat, greift die Forderungsausfallversicherung Ihrer eigenen Haftpflicht – natürlich nur, falls diese mit Ihrem Versicherer vereinbart ist. In einer guten, neueren Haftpflicht ist der Forderungsausfall aber in der Regel mitversichert.

Weitere Informationen zur Forderungsausfalldeckung

Weitere interessante Fakten zur Ausfallversicherung und wie sie in die private Haftpflichtversicherung von AXA integriert ist oder werden kann, erfahren Sie im Artikel Forderungsausfalldeckung in unserem Versicherungslexikon.

Häufige Fragen zu Forderungsausfall in der Haftpflichtversicherung

Ist der Forderungsausfall in der Haftpflichtversicherung automatisch versichert?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist als Schutz für Menschen gedacht, die einen Schaden verursachen. Falls ein solcher in die Millionen Euro geht und kein entsprechender Versicherungsschutz vorliegt, kann das fatale Folgen für das Leben des Schädigers haben. Viele Haftpflichtversicherungen decken aber auch den „umgekehrten Versicherungsfall“ ab, oder sie lassen sich um eine Forderungsausfallversicherung ergänzen. Diese ist vor allem in älteren Verträgen oft nicht enthalten, daher sollte man mit seinem Versicherer sprechen und den Versicherungsschutz gegebenenfalls anpassen.

Das bedeutet: Wenn Sie als Haftpflicht-Versicherungsnehmer geschädigt werden und der Schädiger nicht versichert und zahlungsunfähig ist, springt Ihre Versicherung ein – falls die Leistung im Tarif enthalten ist. Oft ist beispielsweise in älteren Tarifen der Forderungsausfall nicht mit versichert.

Ist in der Haftpflichtversicherung von AXA eine Forderungsausfallversicherung als Leistung enthalten?

Im Top-Schutz Tarif L ist eine Forderungsausfallversicherung mit einer Deckungssumme von 60 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden bereits enthalten. Im Leistungspaket kann sie als Baustein hinzugefügt werden. Im kleinsten Tarif S ist die Forderungsausfallversicherung weder enthalten noch kann sie hinzugebucht werden.

Gibt es Forderungsausfall nur in der Haftpflichtversicherung?

Nein, auch in der Geschäftswelt sind Forderungs-Ausfälle ein wichtiges Thema, hier geht es um nicht bezahlte Rechnungen und offene Forderungen. Unternehmen gehen in Vorleistung und ins Risiko, wenn sie Waren ausliefern, die erst im Anschluss bezahlt werden. Bleiben diese Zahlungen aus, kann das je nach Höhe der ausstehenden Forderungen zum Beispiel für ein mittelständisches Unternehmen eine schwierige finanzielle Situation erzeugen oder sogar existenzbedrohend werden.

Für die Absicherung dieses finanziellen Risikos gibt es Forderungsausfallversicherungen für Geschäftskunden als Versicherungsnehmer. Sie heißen zum Beispiel Warenkreditversicherung, Kreditversicherung oder Kreditausfallversicherung.

Was passiert, wenn der:die Verursacher:in eines Schadens nicht zahlen kann?

Grundsätzlich gilt die Regel: Wer einen Schaden verursacht, muss für ihn haften. Der:die Geschädigte:r stellt seine Schadenersatzforderung also an die Person, die für die Entstehung des Schadens verantwortlich ist. Falls diese Person nicht versichert, mittellos und womöglich insolvent ist, muss die Zahlungsunfähigkeit von einem Gericht festgestellt werden. Der entstandene Schaden kann erst  dann ganz oder teilweise von der Forderungsausfallversicherung übernommen werden.

Im Tarif einer guten privaten Haftpflichtversicherung ist darüber hinaus als Leistung auch die Übernahme von Gerichtskosten enthalten.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Ausfallversicherung einer privaten Haftpflichtversicherung greift?

Wie in jedem Fall eines Haftpflichtschadens darf dieser nicht vorsätzlich verursacht werden, der:die Kund:in darf ihn also nicht absichtlich herbeigeführt haben. Des Weiteren kann es sein, dass der Versicherer mit dem:der Kund:in in seinem Tarif eine individuelle Mindestschadenhöhe für den Versicherungsschutz vereinbart hat. Außerdem dürfen im entsprechenden Schadenfall keine anderen Versicherungen leistungspflichtig sein.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

Die exakten Bedingungen und Ausschlüsse einer Versicherung unterscheiden sich von Police zu Police und von Versicherer zu Versicherer. Grundsätzlich gibt es einige Fälle, in denen eine Versicherung nicht verpflichtet ist, einen Schaden zu begleichen. Wie zum Beispiel bei vorsätzlichem, vertragswidrigem oder kriminellem Handeln. Schäden, die absichtlich oder entgegen Vertragsregeln oder im Rahmen einer gesetzteswidrigen Handlung verursacht werden, werden in der Regel nicht übernommen. Ein weiterer Grund, eine Zahlung ganz oder teilweise abzulehnen, kann die verspätete Meldung eines Schadens sein.

Um ganz genau herauszufinden, welche Schäden von der eigenen Haftpflicht übernommen werden und welche nicht, lohnt es sich, als Kund:in eines Versicherungs-Unternehmens die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Police gründlich durchzulesen.

Ist Warenkreditversicherung dasselbe wie Forderungsausfallversicherung?

Ja, grundsätzlich ist bei einer Warenkreditversicherung auch der Forderungsausfall versichert, allerdings nicht im privaten, sondern im geschäftlichen Bereich, also für Unternehmen. Ausbleibende Forderungen können für ein Unternehmen ein existenzbedrohendes Risiko sein, im schlimmsten Fall droht die Insolvenz. Daher ist diese Versicherung in der Geschäftswelt als Schutz und Absicherung sehr populär.

Rechtliche Hinweise

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