
Die private Haftpflichtversicherung für Paare
Wenn Sie mit einem Partner gemeinsam durchs Leben gehen, brauchen Sie auch nur eine Privathaftpflicht: Paare versichern sich problemlos gemeinsam, so dass ein einziger Versicherungsvertrag beiden Partnern gleichermaßen Schutz bietet.
Private Haftpflichtversicherung für unverheiratete Lebenspartner und Ehepaare
Einer der Partner wird Versicherungsnehmer, während der andere günstig mitversichert wird. Dabei gehört es nicht zu den Voraussetzungen, dass Sie verheiratet sind. Es ist ausreichend, dass Sie als Paar in einem gemeinsamen Haushalt leben. Sobald Sie den Schritt wagen und in eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus ziehen, können Sie also eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen und somit gutes Geld sparen. Als Lebenspartner ebenso wie als Ehepaar. Dies gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner.
Flexibel und sicher: Leistungen der privaten Haftpflichtversicherungen für Paare im Überblick
Welche Leistungen sind in der Privathaftpflicht für Paare sinnvoll?
Grundlegend sind bei Abschluss einer Paarversicherung ganz ähnliche Kriterien wichtig wie für einen alleinstehenden Versicherungsnehmer. Achten Sie also insbesondere auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen EUR. Denn vor allem wenn Sie jemanden verletzt haben, können die Schadensersatzansprüche schnell solche existenzbedrohenden Summen erreichen.
Wenn Sie sich aber für ein gemeinsames Leben entschieden haben, möchten Sie vielleicht nicht mehr nur für sich selbst Verantwortung übernehmen. Dann können weitere Leistungen und Zusatz-Bausteine für Sie empfehlenswert sein.

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung für Paare sind beide Partner geschützt
Sichern Sie zum Beispiel zusätzlich Folgendes ab:
- Hauseigentum:
Wenn ein eigenes Haus Teil Ihrer Zukunftsplanung ist, so ist es möglich und empfehlenswert, dieses ebenfalls über Ihre Privathaftpflicht abzusichern. Denn so sind Sie geschützt, wenn durch Ihr Haus das Eigentum eines Anderen beschädigt oder sogar eine andere Person verletzt wird – zum Beispiel durch einen herabfallenden Dachziegel. Bei den Online-Tarifen von AXA können Sie bereits beim kleinsten Tarif den Hausbesitzerbaustein hinzufügen. - Schlüsselverlust:
Gerade unverheiratete Paare leben oft (noch) nicht im Eigenheim, sondern in Mietshäusern mit mehreren Parteien. Dann kann der Verlust eines Haustürschlüssels besonders teuer werden – wenn nämlich eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss. Doch auch dies können Sie in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung für Paare mitversichern lassen. Bei AXA ist Schlüsselverlust in den Online-Tarifen „M“ und „L“ mitversichert. Das gilt übrigens auch für Schlüssel zu Bürogebäuden. - Forderungsausfalldeckung:
Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen oder versehentlich jemanden verletzen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten. Doch was passiert, wenn Ihnen oder Ihrem Partner ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht dafür aufkommen kann, weil er weder eine Versicherung noch ein ausreichendes Einkommen hat? Dann bleiben die Kosten unverschuldet an Ihnen hängen. Für solche Fälle bietet sich die Forderungsausfalldeckung an. Denn mit ihr übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Bei AXA ist dieser Baustein Bestandteil der Pakete „M“ und „L“.
Die AXA-Tarife für die Paarhaftpflicht im Überblick
Die Online-Pakete ermöglichen es Ihnen, flexibel einzelne Zusatzbausteine zu buchen und somit Ihr ganz individuelles Versicherungspaket zu schnüren.

Ihre wichtigsten Fragen: Unsere Antworten
Wann ist der Wechsel von einem Single- in einen Paartarif möglich?
Wenn einer von Ihnen bereits versichert ist, können Sie von Ihrer bestehenden Versicherung bei AXA in der Regel problemlos in eine Privathaftpflicht für Paare wechseln. Der Partner bzw. die Partnerin erhält dann denselben Versicherungsschutz.
Auch wenn Sie beide bereits eine Privathaftpflicht haben, kann es sich für Sie lohnen, einen der beiden Verträge zu kündigen und die andere zu einer Paarversicherung zu erweitern. Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Kündigung der Privathaftpflicht am besten vorgehen und was Sie dabei beachten sollten. Natürlich ist es auch möglich, beide Verträge ordentlich zu kündigen und gemeinsam eine neue Versicherung abzuschließen.
Was, wenn der Partner Kinder mit in die Beziehung bringt?
Wenn Sie oder Ihr Partner bereits Kinder haben, gibt es anstelle der Paarhaftpflicht auch eine spezielle Privathaftpflicht für Familien. In dieser sind Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder gemeinsam versichert. Sowohl leibliche als auch Stief- und Adoptivkinder genießen dabei vollen Versicherungsschutz. Dieselbe Versicherung eignet sich natürlich auch, wenn Sie gemeinsame Kinder bekommen. Innerhalb der Online-Tarife von AXA können Sie dann problemlos auch kurzfristig wechseln.
Was passiert mit dem Privathaftpflichtschutz nach der Heirat?
Wenn Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung gemeinsam mit Ihrem Partner abgeschlossen haben, so ändert sich für Sie mit einer Heirat nichts. Denn die Privathaftpflicht gilt für Paare und Ehepaare gleichermaßen. Geben Sie einfach eine etwaige Namensänderung an Ihren Versicherer weiter.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der gemeinsamen Privathaftpflicht?
Im Falle einer Trennung hat einer der beiden Partner die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu behalten und die Paarversicherung entsprechend anzupassen. In der Regel ist dies der Versicherungsnehmer, während der mitversicherte Ex-Partner eine eigene Versicherung abschließt. Bei Ehepaaren gilt dies ebenso, aber erst sobald die Scheidung rechtskräftig ist. Vorher besteht die Möglichkeit, als Paar weiter versichert zu bleiben. In jedem Fall ist aber ein Gespräch mit Ihrer Versicherung sinnvoll, um zu klären, wer die Versicherung unter welchen Bedingungen fortführen kann.
Was passiert bei einem Todesfall mit der Haftpflichtversicherung?
Wenn der Partner stirbt, ist dies ein einschneidendes Erlebnis. Auf den vollständigen Versicherungsschutz können Sie sich als Partner dennoch bis zur nächsten fälligen Beitragszahlung verlassen. Wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, können Sie als Mitversicherter durch Überweisung der Versicherungsbeiträge den Vertrag übernehmen. In vielen Fällen kann sich jedoch ein Versicherungswechsel für Sie lohnen. Lassen Sie Ihrer Versicherung eine Kopie des Totenscheins zukommen. Eine Kündigung Ihrer Privathaftpflicht für Paare ist dann nicht erforderlich, die Versicherung endet automatisch.
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