Wie rechnet der Arzt ab?
Die Rechnungen Ihres Arztes oder Zahnarztes richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Heilpraktiker halten sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sowohl GOÄ und GOZ als auch das GebüH legen Höchstgrenzen für die Vergütung fest und jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, diese Grenzen bei der Erstattung zu beachten.
Mit Blick auf die Schwierigkeit und den Zeitaufwand dürfen Ärzte und Zahnärzte den in der jeweiligen Gebührenordnung festgelegten einfachen Gebührensatz für die einzelne Leistung steigern, also mehr berechnen. Welcher Steigerungssatz maximal zulässig ist, das ist abhängig von der Art der Leistung. Dabei wird unterschieden zwischen ärztlichen, technischen und Laborleistungen.
Worauf muss ich bei einer Arztrechnung achten?
Wie jede andere Rechnung sollten Sie auch Ihre Arztrechnung prüfen, bevor Sie sie bezahlen. Achten Sie insbesondere darauf, dass die richtige Diagnose auf der Rechnung vermerkt ist.
Eine falsche Diagnose kann zu Schwierigkeiten führen, z. B. bei einer späteren Höherversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung. Ist die Diagnose nicht richtig angegeben oder stehen nicht erbrachte Leistungen oder falsche Behandlungstage auf der Rechnung, dann lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt eine korrigierte Rechnung geben.
Wer kann mir Fragen zur Arztrechnung beantworten?
Bitte wenden Sie sich immer zuerst an Ihren Arzt und lassen Sie sich die Rechnung erklären. Sollten danach noch Unsicherheiten bestehen, so können Sie unseren Rechnungs-Check nutzen und die Rechnung überprüfen lassen, bevor Sie Ihren Arzt bezahlen.
Wie lese ich die Leistungsabrechnung von AXA?
Wir wollen, dass unsere Leistungsabrechnungen für Sie nachvollziehbar und verständlich sind. Auf dem Abrechnungsschreiben finden Sie daher - detailliert ausgewiesen - alle Rechnungsbeträge, alle Leistungsbeträge und etwaige Differenzen – z. B. aufgrund einer Selbstbeteiligung oder einer im Tarif vorgesehenen Erstattungsgrenze.
Wenn wir in einer Leistungsabrechnung alle Rechnungen zu 100 % erstatten, dann verzichten wir auf ein Abrechnungsschreiben per Post. Das spart Papier und schont die Umwelt. Auf Ihrem Kontoauszug zur Banküberweisung finden Sie stattdessen den Hinweis "Vollerstattung papierlos". Wenn Sie Ihre Mobilfunknummer bei uns hinterlegt haben, dann informieren wir Sie parallel dazu per SMS.