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Frau sitzt zusammen mit ihrer Tochter in der Küche

Private Haftpflichtversicherung für Familien

Mit täglichem Kündigungsrecht perfekt abgesichert

Mit einer Haftpflichtversicherung für Familien können Sie nicht nur sich selbst, sondern auch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder versichern. Das ist für Sie wesentlich günstiger und unkomplizierter, als für jede Person eine einzelne Versicherung abzuschließen.

Unsere Familien-Haftpflichtversicherung im Überblick:

  • Versicherungssumme von bis zu 60 Mio. EUR
  • Täglich kündbar, ohne langfristige Verträge
  • Alle Familienmitglieder mit nur einem Vertrag absichern
  • Einfach online abschließen

Folgende Regelungen gelten in der Haftpflichtversicherung für die verschiedenen Familienmitglieder:

  • Kinder bis sieben Jahre: Erst im Alter von sieben Jahren gelten Kinder als schuldfähig. Vorher können sie für einen verursachten Schaden also nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum Alter von zehn Jahren. Aus diesem Grund sind jüngere Kinder in vielen Familienversicherungen nicht mitversichert. Dies kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Denn wenn Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften Sie anstelle Ihrer Kinder. Und dann kommt Ihre Versicherung nur für den Schaden auf, wenn Sie auch schuldunfähige Kinder unter sieben Jahren mitversichert haben. Bei AXA kann der Baustein „schuldunfähige Kinder“ in den Tarifen „M“ und „L“ für die Familienhaftpflicht mit eingeschlossen werden.
  • Kinder bis zur Volljährigkeit: Ab sieben Jahren wird im Schadensfall individuell beurteilt, ob ein Kind die Folgen seines Handelns nachvollziehen konnte. Dann kann es selbst haftbar gemacht werden. Weiterhin können die Eltern für den Schaden haftbar gemacht werden, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und sowohl für Sie als auch für Ihr Kind springt in der Regel die Familienhaftpflichtversicherung ein. Bei AXA sind Ihre Kinder ab sieben Jahren bereits im günstigsten Tarif „S“ mitversichert.
  • Volljährige Kinder: Auch wenn Ihre Kinder mit der Volljährigkeit auf dem Papier erwachsen sind, können Sie noch in der Familienhaftpflicht mitversichert werden. Bei AXA sind Ihre volljährigen Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung oder eines Erststudiums geschützt. Selbst wenn Ihr Kind nach einer Ausbildung noch ein Studium beginnt, besteht die Versicherung weiter. Erst wenn Ihr Kind eine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium beginnt, in den Beruf oder in ein Referendariat einsteigt oder heiratet, erlischt für das Kind der Schutz durch die Familienversicherung.
  • Stief- oder Adoptivkinder: Die Familienhaftpflicht macht keinen Unterschied zwischen leiblichen Kindern, Stief- oder Adoptivkindern. Alle von den Lebenspartnern eingebrachten und damit zur Familie gehörigen Kinder werden ausnahmslos mitversichert.
  • Partner: Neben den Kindern ist in der Familienversicherung auch der Partner des Versicherungsnehmers versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben oder lediglich zusammen leben. Durch die Mitversicherung des Partners oder der Partnerin entstehen keine Zusatzkosten.
  • Haftpflichtversicherung für Alleinerziehende: Alleinerziehende sollten ihren Haftpflichtversicherer nach speziellen Familientarifen, die zu ihrer Lebenssituation passen, fragen. Einige enthalten beispielsweise Sonderkonditionen oder Zusatzleistungen wie eine Rechtsschutzversicherung, sollte es zu Sorgerechtsstreitigkeiten kommen. An dieser Stelle ist es ratsam, verschiedene Haftpflichtversicherungen für Alleinerziehende mit Kind zu vergleichen. Für Singles gilt es zu beachten, dass eine PHV nur entsprechende Personen mit einem Kind versichert. 
Familie schaut zusammen in die Kamera

Darum ist eine Haftpflichtversicherung für Familien und Alleinerziehende sinnvoll

Wir zeigen Ihnen anhand von 3 Fallbeispielen, weshalb Sie sich frühzeitig um eine Haftpflichtversicherung für Ihre Familie oder als alleinerziehende Person kümmern sollten:

Beschädigung fremden Eigentums

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind spielt im Garten Fußball und schießt den Ball versehentlich durch das Fenster des Nachbarn. Dabei geht nicht nur das Fenster zu Bruch, sondern auch eine teure Vase, die auf der Fensterbank stand. Ohne eine Haftpflichtversicherung für Familien müssten Sie für die Reparaturkosten selbst aufkommen. Mit einer Haftpflichtversicherung von AXA kommen wir als Ihr Versicherer für die Kosten auf.  

Haftung für den eigenen Haushalt:

Oder einmal angenommen, Sie verursachen als alleinerziehende Person unbeabsichtigt einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung, der sich auch auf die darunterliegende Wohnung auswirkt. Die Reparaturkosten und Schadensersatzansprüche der Nachbarn könnten beträchtlich sein. Eine Haftpflichtversicherung würde diese Kosten abdecken, was besonders für Alleinerziehende, die oft ein begrenztes Budget haben, wichtig ist. 

Freizeitaktivitäten mit Kindern

Bei einem Ausflug verursacht Ihr Kind einen Unfall, bei dem eine andere Person verletzt wird. Solche Unfälle können schnell passieren, besonders wenn Kinder involviert sind. Die Haftpflichtversicherung für Alleinerziehende würde hier für die Behandlungskosten und mögliche Schmerzensgeldforderungen aufkommen, sodass Ihr Geldbeutel nicht zusätzlich strapaziert wird. 

Unfälle passieren schnell und unvorhergesehen. Jetzt über Ihre Haftpflichtversicherung Kinder mitversichern und Gefahrsituationen vorbeugen! 

Mit der privaten Haftpflichtversicherung sind Familien bestens geschützt

Mit unseren leistungsstarken Paketen finden Sie Ihre individuelle Privathaftpflicht.

Leistungen der Familienhaftpflicht im Überblick

Welche Leistungen in der Privathaftpflicht für Familien sinnvoll sind

Die Familienhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch versehentlich verursachte Schäden entstanden sind. Grundsätzlich gelten für die Familienversicherung dabei ähnliche Kriterien wie für einen alleinstehenden Versicherungsnehmer. Das heißt zum Beispiel, dass Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme sowie die Berücksichtigung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen beachten sollten. Wenn Sie aber eine Familie gründen und Kinder bekommen, steigen sowohl Risiken als auch Verantwortung. Doch keine Sorge: Mit verschiedenen Leistungen und Zusatzbausteinen können Sie Ihre Familienhaftpflicht so gestalten, dass Sie optimal zu Ihnen und Ihren Lieben passt.

Sichern Sie zum Beispiel Folgendes ab:

  • Hausbau: Häufig gehen die Familiengründung und der Wunsch nach einem eigenen Zuhause Hand in Hand. Und wenn Sie ein Haus bauen, sind Sie als Bauherr auch verantwortlich für Unfälle und Schäden, die auf oder wegen ihrer Baustelle entstehen. Das gilt auch für Renovierungs- oder Umbauarbeiten. Bei AXA können Sie daher auch Schäden durch Ihr Bauvorhaben bis 200.000 EUR („M“ und „L“) absichern.
  • Hauseigentum: Wenn Sie bereits ein Haus für Ihre Familie gebaut oder gekauft haben, sind Sie ebenfalls für Schäden verantwortlich, die durch dieses verursacht werden. Um wirklich sicherzugehen, können Sie bei AXA Schäden durch ein von Ihnen bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus über den Zusatzbaustein „Hausbesitzer“ absichern.
  • Schlüsselverlust: Gerade Kindern kann es passieren, dass sie den Haus- bzw. Wohnungsschlüssel verlieren. Insbesondere wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Schließanlage wohnen, kann dies für Sie teuer werden. Denn Ihr Vermieter hat das Recht, die ganze Schließanlage auf Ihre Kosten auszutauschen. Die Familienhaftpflicht von AXA sichert Schlüsselverlust in den Tarifen „M“ und „L“ ab. Im Tarif „M“ bis 25.000 Euro, im Tarif „L“ sogar bis 30.000 EUR.
  • Haustiere: Oft gehört auch ein treues Haustier zur Familie. Und als Besitzer sind Sie für Schäden durch Ihre Tiere verantwortlich. Bei AXA sind Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel in allen Tarifen abgesichert. Große Haustiere wie Hunde, Pferde und Ponys können dagegen nur über eine Tierhalterhaftpflichtabgesichert werden.
  • Forderungsausfalldeckung: Und was, wenn einem Familienmitglied Schaden zugefügt wird und der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Wenn er zahlungsunfähig ist, bleiben Sie schuldlos auf Ihren Kosten sitzen. Es sei denn, Sie haben eine Privathaftpflicht mit sogenannter Forderungsausfalldeckung abgeschlossen, die dann auch diese Zahlungen übernimmt. Bei AXA ist die Forderungsausfalldeckung daher Bestandteil der Familienhaftpflicht in den Tarifen „M“ und „L“.

Passen Sie die Familienhaftpflichtversicherung nach Ihren Wünschen an

Ganz gleich für welchen Tarif Sie sich entscheiden – bei AXA sind Sie und Ihre Familie stets gut abgesichert, wenn Sie einen Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden verursacht haben. Weitere Bausteine können Sie je nach Tarif individuell hinzubuchen, um Ihre Versicherung noch besser auf Ihren Bedarf abzustimmen.

  • Mit dem günstigsten Tarif „S“ erhalten Sie einen zuverlässigen Grundschutz, der Sie gegen Forderungen von bis zu fünf Millionen Euro absichert. Auf Wunsch können Sie die Versicherungssumme der Privathaftpflicht auf zehn Millionen Euro erhöhen.
  • Im Tarif „M“ mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis sind Sie bis zu einer Deckungssumme von dreißig Millionen Euro abgesichert. Als weitere Leistung kommt hier zum Beispiel die Absicherung gegen Schlüsselverlust hinzu. Und auch Ihre deliktunfähigen Kinder unter sieben Jahren sind im Paket „M“ mitversichert.
  • Den Top-Schutz bietet Ihnen der Tarif „L“. Die Deckungssumme von sechzig Millionen Euro schützt Sie und Ihre Familie im Schadensfall besonders umfassend. Hinzu kommen zahlreiche Zusatzleistungen wie die Absicherung gegen Schlüsselverlust, Forderungsausfalldeckung und Bauherrenrisiko.

Flexible Haftpflichtversicherung: Familie in allen Lebenslagen

Wer in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert ist

Jede Familie ist anders. Doch für eine gute Familienhaftpflicht ist dies kein Problem. Sie können gleichzeitig sich, Ihren Partner sowie Ihre kleinen und großen Kinder mit einer einzigen Versicherung vor Schadensersatzforderungen schützen. Auch ohne Kinder können Sie natürlich eine glückliche Familie gründen. Statt einer Familienversicherung bietet sich dann jedoch die Privathaftpflicht für Paare an.

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Ihre wichtigsten Fragen: Unsere Antworten

Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der Familienhaftpflicht?

Leider ändert sich manchmal die Lebenssituation und es kommt zur Trennung. Die Familienhaftpflichtversicherung gilt dann nur noch für den Versicherungsnehmer und nicht mehr für dessen Ex-Partner. Bei Ehepartnern gilt die Privathaftpflicht noch bis zur rechtskräftigen Scheidung für beide. Allerdings könnte der Versicherungsnehmer ohne Mitwissen des Noch-Ehepartners die Versicherung kündigen oder stattdessen einen neuen Lebenspartner in die Versicherung aufnehmen. Daher ist es für den Mitversicherten generell empfehlenswert, nach Trennung oder Scheidung so schnell wie möglich eine eigene Privathaftpflicht abzuschließen. Für den Versicherungsnehmer ändert sich erst einmal nichts. Eventuell kann aber ein Tarif- oder Versicherungswechsel sinnvoll sein. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Versicherung beraten. 

Läuft die Familienhaftpflichtversicherung weiter, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?

Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, ist dies für die Familie ein Schicksalsschlag. Doch um den Versicherungsschutz Ihrer Familienhaftpflicht müssen sich die Hinterbliebenen keine Sorgen machen. Denn sie endet nicht automatisch für den Rest der Familie. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, bis der nächste Beitrag fällig wird. Wenn Sie die Familienhaftpflichtversicherung weiterführen möchten, so kann diese in der Regel einfach durch Überweisung der fälligen Beträge verlängert werden. Dennoch sollte die Versicherung unbedingt in Kenntnis gesetzt werden.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.