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Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst können Fehler machen – wer haftet dafür?

So sichern sich Beamte und Beschäftige im Öffentlichen Dienst richtig ab!

Auch Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst können Fehler machen, die einen großen Schaden zur Folge haben. Im Normalfall haftet der Dienstherr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aber muss der Beschäftigte den Schaden bezahlen. Und das mit seinem Privatvermögen.

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Bei mehr als 4,6 Millionen Beamten und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienst kann schon mal jemand durch fehlerhafte Arbeit geschädigt werden. Denn auch der erfahrenste Bedienstete kann mal einen Fehler machen - das ist menschlich. Wer kommt für diesen Schaden auf? Kurz gesagt: Im schlimmsten Fall der Beamte oder Arbeitnehmer selbst! Unsere Beispiele zeigen, wo etwas daneben gehen kann, wann der Dienstnehmer dafür aufkommen muss und wie Sie sich gegen die Folgen schützen können. Denn wenn das Privatvermögen zur Deckung des Schadens herangezogen wird, kann das den finanziellen Ruin bedeuten!  

Wann kann es eng werden mit der Haftung?

Ob der Beschäftigte im Öffentlichen Dienst für einen Schaden aufkommen muss, hängt davon ab, ob er ihn leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht hat. Vereinfacht bedeutet dies, dass der Bedienstete nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich haftbar gemacht werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit (die bei einem Schaden immer gegeben ist, denn ohne Fahrlässigkeit entsteht kein Schaden) tritt die sogenannte „Amtshaftung“ in Kraft. Diese besagt in Kurzform, dass der Dienstherr für Schäden an Dritten aufkommt und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit das Geld vom Beamten oder Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienst zurückfordern kann. Gerade als Dienstanfänger ist das Risiko groß, denn junge Bedienstete haben zumeist noch keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Am Anfang der Karriere gibt es ja so viele andere Dinge, die einen beschäftigen...

Haftung mit dem Privatvermögen – da kann es ganz schnell eng werden! 

Gerade im Bereich der Sicherheitsberufe – also bei Polizei, Zoll, Justiz, Feuerwehr und Bundeswehr  – ist das Risiko hoch, dass mal etwas daneben geht. Man denke alleine an die Dienstwaffe, die außer bei der Feuerwehr meistens mit dabei ist. Als grob fahrlässig kann eingestuft werden, wenn der Bedienstete mit der entsicherten Waffe hantiert und dabei auf einen Kollegen schießt. Dieser Beamte hat nicht nur ein disziplinarisches Problem, sondern auch ein massives, finanzielles! Krankenhauskosten, Reha, Schmerzensgeld etc. werden in diesem Fall vom Beamten selbst eingefordert und können ihn auf Lebenszeit finanziell ruinieren.

In der Inneren Sicherheit hilft nur eines: Die perfekte Absicherung

Wer als Beamter – vor allem im Sicherheitsbereich – auch nur einen Tag ohne entsprechende Berufshaftpflichtversicherung unterwegs ist, geht ein unkalkulierbares Risiko für sich und seine Familie ein. Diese Risiken und besonderen Bedürfnisse im Bereich der inneren Sicherheit können im Rahmen einer Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden. Sie schützt unter anderem auch beim dienstlichen Umgang mit Geräten und Waffen/Munition sowie mit Diensthunden/ -Pferden, nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Abhandenkommen von nicht persönlichen und persönlichen Ausrüstungsgegenständen. Kurz gesagt: Wenn tatsächlich etwas passieren sollte, kümmert sich die  Versicherung um die Schadenregulierung – und das Privatvermögen bleibt unangetastet.

Und das kann sonst noch alles passieren – ausgewählte Beispiele

Hier haben wir für Sie ein paar Schadenbeispiele zu den unterschiedlichsten Bereichen – vielleicht ist ja auch Ihr Job dabei?

Vermögensschadenhaftpflicht:

Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen.

Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.

Ein Zollbeamter hält wegen eines Irrtums bei der Prüfung von Zollpapieren eine Person unberechtigt fest. Für den Festgehaltenen entsteht ein Verdienstausfall und zusätzliche Reisekosten

Diensthaftpflicht:

Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung und ein Kind erleidet dadurch einen Unfall.

Ein Justiz- und Vollzugsbeamter räumt einem Inhaftierten einen unbeaufsichtigten Tages- und Kulturausgang ein. Der Gefangene nutzt den Freigang für diverse Straftaten. Eine Vollzugslockerung hätte nur erfolgen dürfen, wenn nicht zu befürchten ist, dass die Vollzugslockerung zu Straftaten missbraucht wird.

Ein Soldat der Bundeswehr verletzt, im nicht vorschriftsgemäßen Umgang mit der Waffe, durch einen nicht gewollten Schuss einen Kameraden.

So können Sie sich als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst in allen Bereichen schützen

Natürlich ist der beste Schutz gegen Schäden Vorsicht und die verantwortungsvolle Ausübung des Jobs. Trotzdem kann schon eine kleine Unachtsamkeit große Folgen haben, wie Ihnen die Beispiele gezeigt haben. Nachdem Sie für leichte Fahrlässigkeit nicht zur Verantwortung gezogen werden können – und Sie mit Sicherheit nicht vorsätzlich einen Schaden herbeiführen wollen – bleibt nur noch die grobe Fahrlässigkeit, die Ihnen gefährlich werden kann. Und genau diese können Sie mit einer Diensthaftpflichtversicherung und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Beamter oder Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst abdecken. Und wenn Sie meinen, dass Sie zum Beispiel als Lehrer gar kein Risiko haben, sollten Sie sich mal diesen Beitrag durchlesen ...

Rechtsanwalt benötigt? Kein Problem!

Und noch eine wichtiger Punkt: Diese Haftpflichtversicherungen übernehmen auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Das bedeutet: Wenn Sie beschuldigt werden, einen Schaden verursacht zu haben für den man Sie gar nicht verantwortlich machen kann, tritt die Diensthaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sozusagen als Rechtsschutzversicherung ein. Der Prozess wird in Ihren Namen geführt und die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten übernommen.

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Als Spezialversicherer für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst lohnt es sich, unsere Tarife und Leistungen zu vergleichen. Im Vordergrund steht bei der DBV ein speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmtes Paket aus Produkten, Services, Beratung und Betreuung.

Einen Rundumschutz leistet der perfekte DBV-Mix mit der Risiko-Unfallversicherung, Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherung, Privathaftpflicht inkl. Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht sowie der Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung oder Heilfürsorge  bzw. der Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen über die Produkte und Leistungen finden Sie hier.

Auf jeden Fall ist es ratsam, auf den Schadenfall gut vorbereitet zu sein und sich mit der Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Nur diese schützt zuverlässig, damit Ihr privates Vermögen im Fall des Falles unangetastet bleibt.

Weitere Informationen zur Berufshaftpflicht finden Sie hier.

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