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Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Warum? Schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann dazu führen, dass Sie großen Schaden verursachen. Das können Sachschäden, aber auch Vermögensverluste oder Personenschäden sein. Insbesondere wenn ein oder sogar mehrere Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen. Und Sie haften vor dem Gesetz in vollem Umfang. Ohne eine private Haftpflichtversicherung können die finanziellen Folgen im schlimmsten Fall existenzbedrohend für Sie sein. Egal, ob Sie in Berlin, Hamburg oder anderswo leben, mit der Privathaftpflicht von AXA brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
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Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, mit der Sie sich als privater Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen Dritter absichern.
Denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist jeder dazu verpflichtet Schadensersatz zu leisten, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.“ Insbesondere wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, aber auch bei Sachschäden können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Und die Haftung von Privatpersonen ist nach deutschem Recht grundsätzlich unbegrenzt. Damit eine kleine Unachtsamkeit im Alltag für Sie nicht gleich den finanziellen Ruin bedeuten muss, benötigen Sie also eine private Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflicht kommt für die Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitversicherten verursacht haben. Zudem ist sie auch eine Art Rechtsschutzversicherung. Denn sie prüft, ob die an Sie gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt gerechtfertigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Eine Privathaftpflicht ist für jeden Menschen sinnvoll. Sie ist sogar eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können. Schließlich können Missgeschicke jederzeit passieren – und fatale Folgen haben.
Laut § 823 des BGB sind Sie dazu verpflichtet, für fahrlässig verursachte Schäden mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu haften. Und die Höhe der Schadensersatzforderungen kann vor allem bei Personenschäden in die Millionen gehen. Die private Haftpflichtversicherung zahlt diese Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei AXA beträgt diese im Tarif „S“ 5 oder wahlweise 10 Millionen Euro, im Tarif „M“ 20 Millionen Euro und im Premium-Tarif „L“ sogar 50 Millionen Euro.
Privathaftpflicht sinnvoll? Hier gibt es weitere Informationen…
Nein, Sie sind nicht vom Gesetz verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn anders als zum Beispiel die KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Sie selbst können sich also dafür oder dagegen entscheiden. Allerdings ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert. Denn mit geringem Kostenaufwand können Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen schützen.
Privathaftpflicht wirklich Pflicht? Hier gibt es weitere Informationen…
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Dritten fahrlässig einen Schaden verursachen. Genauer können das die folgenden Schäden sein.
Ob ein Schaden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, ist grundsätzlich abhängig von zwei Voraussetzungen: Dass der Schaden fahrlässig verursacht wurde und dass eine andere Person zu Schaden gekommen ist.
In der Regel nicht abgedeckt sind deshalb die folgenden Schäden:
Sie suchen eine private Haftpflichtversicherung, die Sie nicht an langjährige Verträge bindet? Unsere exklusiven Online-Tarife „S – Grundschutz“, „M – Gut versichert“ und „L – Top-Schutz“ müssen Sie nicht gleich für mehrere Jahre abschließen. Sollte sich Ihre Lebenssituation einmal ändern, ist ein Wechsel nach nur einem Monat problemlos möglich.
Und natürlich können Sie sich auch online auf unsere Leistungen verlassen: Mit der privaten Haftpflichtversicherung von AXA sind Sie gegen hohe Schadensersatzforderungen abgesichert. Und anders als bei den meisten Haftpflichtversicherungen sind in unseren Tarifen „M“ und „L“ sogar die sogenannten Gefälligkeitsschäden inbegriffen.
Die günstige Basisversicherung
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Versicherungssumme 5 Mio. €
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Gut versichert mit bestem Preis-Leistungsverhältnis
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Versicherungssumme 20 Mio. €
Tägliches Kündigungsrecht
Schäden durch Gefälligkeiten
Umfassender Schutz mit zusätzlicher Absicherung
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Tägliches Kündigungsrecht
Schäden durch Gefälligkeiten
Schäden an geliehenen Sachen
Schutz bei Forderungsausfall
Privathaftpflicht alternativ - die Leistungen auf einen Blick (PDF, 250 KB)
Damit Sie eine wirklich verlässliche private Haftpflichtversicherung finden, lohnt sich ein Vergleich der Versicherungsleistungen. Ein sehr wichtiges Kriterium ist zum Beispiel die Versicherungs- bzw. Deckungssumme. Denn insbesondere Personenschäden können zu existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen. Berücksichtigen Sie beim Vergleich außerdem, ob Sie eher eine Basisversicherung zum günstigen Preis oder eine Premiumversicherung mit verschiedenen Extras suchen. Insgesamt sollten Deckungssumme, monatliche Kosten und weitere Leistungen in einem guten Verhältnis stehen und zu Ihnen passen.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet Ihnen bei AXA der Tarif „M“ mit einer Deckungssumme bis 20 Millionen Euro und sinnvollen Zusatzleistungen. Dieser Tarif ist für die meisten Ansprüche eine sehr gute Wahl.
Wer dagegen einen verlässlichen Basisschutz zum günstigen Preis sucht, findet diesen bei unserem Tarif „S“ mit einer Absicherung bis 5 Millionen Euro. Unser „L“-Tarif dagegen kostet Sie etwas mehr, dafür können Sie sich auf Rundum-Sorglos-Haftpflichtschutz mit einer Deckungssumme bis 50 Millionen Euro verlassen. Hier sind auch spezielle Leistungen wie die sogenannte Forderungsausfalldeckung inbegriffen. Das bedeutet, dass Ihre private Haftpflichtversicherung auch dann einspringt, wenn Sie selbst geschädigt wurden und der Verursacher nicht versichert und zahlungsunfähig ist.
Sie suchen eine Privathaftpflicht als Single? Sie sind bereits verheiratet und wollen sich als Paar mit einer privaten Haftpflicht absichern? Sie haben ein oder mehrere Kindern und suchen eine private Haftpflichtversicherung für Ihre Familie? Egal, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden: Mit unseren Versicherungspaketen für unterschiedliche Bedürfnisse haben Sie die Wahl. Denn wir bieten Ihnen nicht nur unsere drei Tarife S, M und L, sondern auch einige Zusatzleistungen an, die Sie ganz nach Ihrem individuellen Bedarf hinzubuchen können. So wird Ihre private Haftpflichtversicherung zum maßgeschneiderten Rundumschutz für Sie.
Die private Haftpflichtversicherung von AXA schützt Sie sowohl im Urlaub als auch bei längeren Aufenthalten im Ausland. Sollten Sie also aus Versehen etwas beschädigen oder jemanden verletzen, kommt Ihre Privathaftpflicht im Ausland auf. Gleiches gilt für die mitversicherten Personen. So unterliegen zum Beispiel Ihre Kinder im Auslandssemester ebenfalls dem Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflicht.
Privathaftpflicht im Ausland? Hier gibt es weitere Informationen…
Unter bestimmten Bedingungen zahlt die Privathaftpflicht auch dann, wenn der Geschädigte Teil der eigenen Familie ist. Denn der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB, Ziff. 7.5 Punkt 1) darauf geeinigt, dass Ansprüche auch innerhalb einer Familie geltend gemacht werden können. Der Geschädigte darf aber nicht zur gleichen Haushaltsgemeinschaft wie der Schadensverursacher gehören. Erwachsene Kinder, die bereits über einen eigenen Wohnsitz verfügen, können also zum Beispiel Schäden geltend machen.
Nach § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll die Zahlung von Schadensersatz den Zustand wiederherstellen, der vor Eintreten des Schadens bestanden hat. Ist das nicht möglich, kann der Geschädigte aber auch einen Geldbetrag als Kompensation einfordern, mit dem das umzusetzen ist. Dabei sieht der Gesetzgeber vor, dass dies mit dem geringstmöglichen Aufwand passieren soll. Denn das Ziel ist es nicht, dass der Geschädigte im Nachhinein besser dasteht als vor dem Schaden.
Das heißt bei Sachschäden zum Beispiel, dass nicht der Neuwert, sondern die Kosten für eine Reparatur zu zahlen sind. Ist der Gegenstand irreparabel zerstört worden, kann der finanzielle Gegenwert unter Berücksichtigung des Alters und des damit einhergehenden Wertverlustes gefordert werden. Bei Personenschäden sind die Schadensersatzansprüche komplexer. Denn hier ist es in der Regel zum Beispiel nicht mit den Behandlungskosten getan. Zusätzlich fallen meist auch Schmerzensgelder an. Dabei ist der Geschädigte in der Pflicht, den Umfang zu bestimmen und zu begründen.
Nein, bevor der Schadensfall nicht von Ihrer Versicherung geklärt ist, müssen Sie keinerlei Zahlungen leisten. Stellt sich in der Prüfung heraus, dass Sie den Schaden fahrlässig zu verantworten haben, kommt gleich Ihre private Haftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten auf.
Bei den meisten Schadensfällen geht es glücklicherweise um beschädigte Gegenstände. Bleiben Sie ruhig, versuchen Sie den Schaden möglichst zu begrenzen und bereiten Sie alles für die Schadensmeldung an Ihre private Haftpflichtversicherung vor.
Dabei gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:
Privathaftpflicht-Schaden melden, aber wie? Hier gibt es weitere Informationen…
¹ Single, Mieter (in), Tarif S, PLZ 10117 Berlin, schadenfrei in den letzten 12 Monaten, monatliche Belastung bei jährlicher Zahlweise, 300 € Selbstbeteiligung, abweichende Preise für Paare, Familie und Singles mit Kind
² Quelle: Tarifrechner des jeweiligen Unternehmens bzw. eigene Recherche, Kriterien Wettbewerbsvergleich: Singletarif mit jährlicher Zahlweise, ohne Selbstbeteiligung, schadenfrei in den letzten 12 Monaten, 35- jährige (r ) Mieterin oder Mieter, Wohnort PLZ 20099 Hamburg-Innenstadt, mindestens 10 Mio. € für Personen,- Sach- und Vermögensschäden, Forderungsausfalldeckung mit max. 2.500 € Selbstbeteiligung oder Mindestschadenhöhe, mindestens 15.000 € für privaten Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden mitversichert. Die Tarife können sich in einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Stand 31.07.2016
³ Single, Mieter (in), PLZ 10117 Berlin, schadenfrei in den letzten 12 Monaten, monatliche Belastung bei jährlicher Zahlweise, 300 € Selbstbeteiligung
⁴ Google Home Mini ist nur für ausgewählte Musik- und Videodienste optimiert. Für die Nutzung kann der Abschluss von kostenpflichtigen Abos oder die Zahlung von Entgelten erforderlich sein. Für Smart-Home-Features sind kompatible Geräte zusätzlich erforderlich – weitere Infos im Internet unter g.co/home/req
Für Hunde- und Pferdehalter, die sich und ihr Tier rundum schützen möchten.
Schützen Sie sich als Hausbesitzer, wenn es auf Ihrem Grundstück zu einem Unfall kommt.
Schützen Sie sich und Ihr Bauvorhaben, wenn die Bausumme höher ist als die abgedeckte Summe ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Ein besonders wasserdichter finanzieller Schutz für Besitzer von Immobilien mit Ölheizungen.
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