Im Video erklärt unsere Expertin anschaulich, warum die private Haftpflicht so wichtig ist. Anhand alltäglicher Beispiele zeigt sie typische Schäden - von Sach- bis zu Mietsachschäden - und deren mögliche finanzielle Folgen. Mit Zusatzbausteinen - zum Beispiel für den Straßenverkehr - können Sie Ihren Schutz bei AXA flexibel erweitern.
Was ist eine private Haftpflichtversicherung? Was übernimmt und kostet sie?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen zufügen, sei es für Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden. Ohne eine Haftpflichtversicherung sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Kosten selbst zu tragen.
Da Schadensersatzforderungen, insbesondere für Schmerzensgeld und Schadenersatz schnell in Millionenhöhe steigen können, zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten und gleichzeitig günstigsten Versicherungen mit geringen monatlichen Kosten. AXA bietet den Basistarif schon ab 1,49 Euro im Monat* an. Sie können Tarife mit Versicherungssummen bis 60 Millionen Euro wählen.
Nutzen Sie den Tarifrechner oder lassen Sie sich von unseren persönlichen Beratern in Ihrer Nähe ein Angebot erstellen - in Berlin, Hamburg und vielen weiteren Städten.
Privathaftpflicht einfach im Video erklärt
Privathaftpflichtversicherung: Unsere Tarife & Leistungen
Guter Schutz bei geringen Kosten - flexibel anpassbar, online abschließbar
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Grundschutz
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Mit der privaten Haftpflichtversicherung von AXA entscheiden Sie sich für einen starken Schutz, der sich flexibel an Ihr Leben anpasst. Sie profitieren nicht nur von günstigen Tarifen, sondern auch von besonderen Leistungen, die Ihnen Sicherheit und Planungsspielraum geben.
Schon ab 1,49 Euro pro Monat* genießen Sie mit der AXA Privathaftpflicht Schutz vor hohen Kosten.
Konkrete Beispiele von Schäden
- Sie verschütten aus Versehen Kaffee auf dem Laptop eines Freundes. Die Reparatur kostet rund 1.200 Euro.
- Ihr Kind wirft beim Spielen einen Ball durch das Fenster des Nachbarn – Kosten ca. 800 Euro.
Die Privathaftpflicht übernimmt solche Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme, sodass Sie finanziell abgesichert sind. Informieren Sie sich über die passenden Tarife und Leistungen.
Die günstige private Haftpflicht von AXA mit besonderen Leistungen
Mit unseren drei Online-Tarifen „S – Grundschutz“, „M – Gut versichert“ und „L – Top-Schutz“ bleiben Sie flexibel: Sie sind nicht an lange Laufzeiten gebunden und können jederzeit problemlos wechseln.
Der günstigste Basistarif „S“ deckt mit einer Versicherungssumme von bis zu 5 Mio. Euro bereits die wichtigen Alltagsbereiche ab und ist zum Beispiel für Singles oder Studenten zu empfehlen, die keine speziellen Zusatzleistungen benötigen. Singles können zudem die Privathaftpflichtversicherung beispielsweise für 1,49 Euro* pro monatlicher Belastung bei jährlicher Zahlweise abschließen.
Und wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie problemlos zu den höheren Tarifen „M“ und „L“ wechseln, bei denen viele Extra-Leistungen inbegriffen sind, z. B. die sogenannten Gefälligkeitsschäden und Schlüsselverluste oder die Forderungsausfalldeckung.
Unsere Berater unterstützen Sie dabei, den passenden Tarif für Ihre aktuelle Lebenssituation zu finden.
Für wen ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden Menschen sinnvoll – egal, ob Single, Paar oder Familie. Denn Missgeschicke passieren schnell und nach deutschem Recht haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen.
Sie können zwischen verschiedenen Tarifen wählen: „S“ bis 5 Mio. Euro, „M“ bis 30 Mio. Euro und „L“ bis 60 Mio. Euro Versicherungssumme. So sind Sie in jeder Lebensphase optimal abgesichert.
Damit ein solcher Vorfall nicht zur finanziellen Belastung wird, schützt Sie AXA mit der auf Ihre Bedürfnisse angepassten Privathaftpflicht zuverlässig.
Profitieren Sie vom Service-Plus vor Ort und gestalten Sie Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz genau nach Ihrem Bedarf. Wir beraten Sie bei allen Fragen zur Vertragsgestaltung Ihrer Privathaftpflichtversicherung und kümmern uns um eine schnelle Lösung im Schadenfall.
Ihre wichtigsten Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Ab wann braucht man eine private Haftpflichtversicherung?
Eine eigene Privathaftpflichtversicherung wird dann sinnvoll, wenn die erste Ausbildung abgeschlossen wurde. Wer eine zweite Ausbildung oder ein Studium beginnt, in den Beruf, in ein Referendariat einsteigt oder heiratet, kann nicht Teil der Familienversicherung bleiben.
Bis dahin können unverheiratete Kinder in die Familienversicherung integriert werden (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, inklusive deliktunfähige Kinder). Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können grundsätzlich neben dem Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung mitversichert werden.
Ist eine Privathaftpflicht gesetzlich verpflichtend?
Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem sollte man nicht darauf verzichten, denn mit bereits wenigen Euro im Monat schützen Sie sich vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen.
Bereits alltägliche Missgeschicke können teuer werden – ein verschütteter Kaffee auf dem Laptop kostet schnell 1.500 Euro, eine zerbrochene Fensterscheibe 800 Euro.
Im Gegensatz dazu ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie dürfen Sie kein Auto auf öffentlichen Straßen bewegen. Sie schützt ebenfalls vor hohen Kosten, wenn Sie anderen im Straßenverkehr einen Schaden zufügen.
Mehr Informationen zur Kfz-VersicherungWas zahlt die Haftpflichtversicherung?
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie abgesichert, wenn Sie Dritten fahrlässig einen Schaden zufügen. Dabei unterscheidet man zwischen Personenschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden.
Personenschäden entstehen, wenn jemand körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt wird – bis hin zum Tod. Die Versicherung übernimmt zum Beispiel Krankenhaus- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld. Personenschäden können besonders teuer werden. Daher ist die Höhe der Versicherungssumme entscheidend:
- Tarif S: 5 Millionen Euro
- Tarif M: 30 Millionen Euro
- Tarif L: 60 Millionen Euro
Vermögensschäden entstehen, wenn durch einen vorhergehenden Personen- oder Sachschaden finanzielle Einbußen entstehen. Man unterscheidet:
- Echte Vermögensschäden: Selten im Privatbereich, zum Beispiel Gewinneinbußen durch falsche Finanzberatung – meist ausgeschlossen.
- Unechte Vermögensschäden: Folgen aus Personen- oder Sachschäden, zum Beispiel Gehaltsausfälle bei längerer Krankschreibung oder ein beschädigtes Arbeitsgerät – diese werden übernommen.
Mietsachschäden betreffen Schäden in angemieteten Räumen, zum Beispiel Fußböden, Türen oder Badezimmerkeramik. Dazu können auch Schäden in gemieteten Veranstaltungsräumen gehören. Schäden an beweglichen Gegenständen fallen nicht darunter. Alle versehentlich verursachten Mietsachschäden werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Bei AXA ist außerdem das Haftpflichtrisiko bei ehrenamtlichen Tätigkeiten automatisch mitversichert, ohne zusätzlichen Aufpreis.
Wo ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Privathaftpflicht Versicherung?
Alle Haftpflichtversicherungen bieten einen wichtigen Schutz vor Schadenersatzforderungen, damit Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Die Privathaftpflicht schützt Sie im Privatleben vor Schadenersatzforderungen Dritter und ist eine der wichtigsten Haftpflichtversicherungen. Sie deckt Schäden ab, die Sie im privaten Umfeld anrichten. Das können Personen-, Vermögens-, Sach- oder Mietschäden sein.
Daneben gibt es andere Haftpflichtversicherungen, die verschiedene Lebensbereiche abdecken, darunter die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Tierhalterhaftpflicht sowie Versicherungen für Hausbesitzer wie die Haus- und Grundbesitzer-, die Bauherren- und die Gewässerschaden-Haftpflicht. Hundehaltung, Autofahren, Ölheizungsnutzung, Hausbau und Hausbesitz müssen Sie separat in einer Versicherung Haus- und Haftpflicht absichern.
Auch für berufliche Tätigkeiten ist eine spezielle Absicherung wichtig: Mit der Berufshaftpflichtversicherung der DBV schützen sich insbesondere Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Freiberufler zuverlässig vor berufsspezifischen Haftungsrisiken.
Mehr Informationen zur BerufshaftpflichtversicherungWelche Schäden und Kosten sind in einer Privathaftpflicht nicht abgedeckt?
Ob ein Schaden von der Privathaftpflicht übernommen wird, hängt davon ab, dass er fahrlässig verursacht wurde und eine andere Person betroffen ist. Die Versicherung zahlt daher in der Regel nicht für die folgenden Fälle:
- Absichtlich verursachte Schäden: Wer bewusst jemanden verletzt oder etwas zerstört, bekommt keinen Schutz.
- Eigene Sachen: Schäden an Ihrem eigenen Besitz sind nicht versichert. Hier hilft eher eine Haus- und Haftpflichtversicherung.
- Sachen von Mitversicherten: Haushaltsmitglieder sind selbst Versicherungsnehmer und können keine Leistungen aus Ihrer Police beanspruchen.
- Gemietete, geliehene oder gepachtete Gegenstände: Schäden daran fallen normalerweise nicht unter die Privathaftpflicht. Im Premium-Tarif „L“ sind solche Schäden bis 10.000 Euro aber abgedeckt.
- Gefälligkeitsdienste: Wenn Sie jemandem freiwillig helfen, zum Beispiel beim Umzug, haften Sie meist nicht. In den Tarifen „M“ und „L“ sind solche Schäden aber bis zur Versicherungssumme mitversichert.
- Gefälligkeitsschäden: Schäden, die entstehen, wenn Sie jemandem freiwillig helfen (z. B. Umzug, Werkzeug ausleihen). In den AXA-Tarifen „M“ und „L“ sind diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
- Fahrzeuge: Für Autos, Motorräder, Boote oder Flugzeuge haftet die Privathaftpflicht nicht – hier greift die jeweilige Fahrzeugversicherung. Für nicht motorisierte Wasser- oder Luftfahrzeuge gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen.
- Hunde: Als Hundebesitzer brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Wer aber gelegentlich einen Hund eines Freundes hütet, ist im Tarif „L“ bei AXA abgesichert, inklusive fremder Pferde.
Mit der Haftpflicht-Hausrat-Kombi sichern Sie nicht nur sich selbst gegen Schadenersatzforderungen ab, sondern schützen zugleich Ihr eigenes Hab und Gut – für einen rundum verlässlichen Schutz in Alltag und Zuhause.
Informationen zur Haftpflicht-Hausrat-KombiversicherungDie Privathaftpflicht von AXA: Für jeden ein individuelles Angebot
Egal, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden: Mit unseren Versicherungspaketen für unterschiedliche Bedürfnisse haben Sie die Wahl. Denn wir bieten Ihnen nicht nur unsere drei Tarife S, M und L, sondern auch einige Zusatzleistungen an, die Sie ganz nach Ihrem individuellen Bedarf hinzubuchen können. So wird Ihre private Haftpflichtversicherung zum maßgeschneiderten Rundumschutz für Sie.
„Mir hat die unkomplizierte Abwicklung des Schadens besonders gefallen. Genau so erwarte ich es von einem seriösen Geschäftspartner. Als Geschädigter ist man eh schon gestraft genug, dann ist es umso schöner, wenn man sich auf seine Versicherung verlassen kann. Bin sehr zufrieden und werde AXA gerne weiterempfehlen.“
Häufig gestellte Fragen zur Privaten Haftpflichtversicherung
Was geschieht, wenn ich im Urlaub oder im Ausland einen Schaden verursache?
Die private Haftpflichtversicherung von AXA schützt Sie im Urlaub und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten und sogar bei längeren Aufenthalten im Ausland.
Sollten Sie also aus Versehen etwas beschädigen oder jemanden verletzen, kommt Ihre Privathaftpflicht im Ausland auf. Gleiches gilt für die mitversicherten Personen.
So unterliegen zum Beispiel Ihre Kinder im Auslandssemester ebenfalls dem Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflicht. Sie brauchen eine Bescheinigung über Ihre Privathaftpflichtversicherung für die Reise? Ihr persönlicher Berater stellt Ihnen gerne eine aus.
Mehr zur Privathaftpflicht im AuslandZahlt die private Haftpflichtversicherung auch, wenn der Geschädigte ein Familienmitglied ist?
Unter bestimmten Bedingungen zahlt die Privathaftpflicht auch dann, wenn der Geschädigte Teil der eigenen Familie ist. Denn der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflicht (AHB, Ziff. 7.5 Punkt 1) darauf geeinigt, dass Ansprüche auch innerhalb einer Familie geltend gemacht werden können.
Der Geschädigte darf aber nicht zur gleichen Haushaltsgemeinschaft wie der Schadensverursacher gehören. Erwachsene Kinder, die bereits über einen eigenen Wohnsitz verfügen, können also zum Beispiel Schäden geltend machen.
Wie viel Schadenersatz kann man geltend machen?
Die Höhe des Schadenersatzes hängt vom Einzelfall ab und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich gilt:
- Personenschäden: Hier können Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Reha, Schmerzensgeld und Verdienstausfall anfallen. Die Beträge können je nach Schwere der Verletzung schnell in Millionenhöhe gehen.
- Sachschäden: Schäden an Gegenständen Dritter, wie Möbeln, Geräten oder Fahrzeugen, werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
- Vermögensschäden: Wenn durch einen Personen- oder Sachschaden finanzielle Verluste entstehen, zahlt die Versicherung in der Regel bis zur Deckungssumme.
Bei AXA liegt die Deckungssumme je nach Tarif zwischen 5 Millionen Euro (S), 30 Millionen Euro (M) und 60 Millionen Euro (L).
Schadensersatz soll den ursprünglichen Zustand wiederherstellen – kostengünstig und ohne den Geschädigten zu bereichern. Bei Sachschäden werden daher Reparaturkosten erstattet, bei irreparablen Gegenständen der Zeitwert. Personenschäden sind komplexer, da neben Behandlungskosten auch Schmerzensgeld anfällt.
Muss ich einen von mir verursachten Schaden erst einmal selber bezahlen?
Nein, bevor der Schadensfall nicht von Ihrer Versicherung geklärt ist, müssen Sie keinerlei Zahlungen leisten. Stellt sich in der Prüfung heraus, dass Sie den Schaden fahrlässig zu verantworten haben, kommt gleich Ihre private Haftpflicht für die entstandenen Kosten auf.
Sollte Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsehen, zahlt Ihr Versicherer der geschädigten Person den Betrag abzüglich des Selbstbehalts. Die verbliebene Summe in Höhe der Selbstbeteiligung in Ihrer Haftpflicht zahlen Sie als Versicherungsnehmer dann direkt an die geschädigte Person.
Im Schadensfall: Wie geht die Schadensmeldung?
Erreichen Sie vom Geschädigten Forderungen oder Mahnungen, leiten Sie diese an Ihren Versicherer weiter, der dann alle nötigen Schritte zur Schadensregulierung einleiten wird.
* So haben wir gerechnet: Sie haben Linie S ohne Bausteine gewählt. Sie sind Single, 26 Jahre und wohnen in PLZ 15230. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise mit Lastschriftverfahren gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 €. Der Beitrag weist die monatliche Belastung bei jährlicher Zahlweise aus.
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