
Private Haftpflichtversicherung von AXA Schon ab 20,79€ im Jahr*
- Versicherungssumme bis zu 60 Mio. Euro
- Täglich kündbar
- Sehr guter Schutz laut Finanztest 10/2019
- Bequem Verträge online verwalten

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Warum? Schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann dazu führen, dass Sie großen Schaden verursachen. Das können Sachschäden, aber auch Vermögensverluste oder Personenschäden sein. Insbesondere wenn ein oder sogar mehrere Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen. Und Sie haften vor dem Gesetz in vollem Umfang. Ohne eine private Haftpflichtversicherung können die finanziellen Folgen im schlimmsten Fall existenzbedrohend für Sie sein. Egal, ob Sie in Berlin, Hamburg oder anderswo leben, mit der Privathaftpflicht von AXA brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
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Unser Grundschutz – die günstige Basisversicherung
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Jetzt berechnenWir haben eine Schritt für Schritt Anleitung für Sie vorbereitet, falls ein Schaden eingetreten ist. Wir hoffen, Sie müssen sie nie benutzen – aber falls doch, wissen Sie was zu tun ist.
Sie suchen eine private Haftpflichtversicherung, die Sie nicht an langjährige Verträge bindet? Unsere exklusiven Online-Tarife „S – Grundschutz“, „M – Gut versichert“ und „L – Top-Schutz“ müssen Sie nicht gleich für mehrere Jahre abschließen. Sollte sich Ihre Lebenssituation einmal ändern, ist ein Wechsel täglich problemlos möglich.
Und natürlich können Sie sich auch online auf unsere Leistungen verlassen: Mit der privaten Haftpflichtversicherung von AXA sind Sie gegen hohe Schadensersatzforderungen abgesichert. Und anders als bei den meisten Haftpflichtversicherungen sind in unseren Tarifen „M“ und „L“ sogar die sogenannten Gefälligkeitsschäden inbegriffen.
Die Versicherung können Singles beispielsweise für 1,73€* pro monatlicher Belastung bei jährlicher Zahlweise abschließen.
Profitieren Sie von unserer persönlichen Betreuung und gestalten Sie Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz genau nach Ihrem Bedarf.
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Wir beraten Sie bei allen Fragen zur Vertragsgestaltung rund um Ihre Haftpflicht-Versicherung und kümmern uns um eine schnelle Lösung im Schadenfall.
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, mit der Sie sich als privater Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen Dritter absichern.
Denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist jeder dazu verpflichtet Schadensersatz zu leisten, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.“ Insbesondere wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, aber auch bei Sachschäden können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Und die Haftung von Privatpersonen ist nach deutschem Recht grundsätzlich unbegrenzt. Damit eine kleine Unachtsamkeit im Alltag für Sie nicht gleich den finanziellen Ruin bedeuten muss, benötigen Sie also eine private Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflicht kommt für die Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitversicherten verursacht haben. Zudem ist sie auch eine Art Rechtsschutzversicherung. Denn sie prüft, ob die an Sie gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt gerechtfertigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Die Kosten für Ihre private Haftpflichtversicherung passen sich Ihren individuellen Bedürfnissen an. Somit bleiben Sie flexibel und können Ihren Versicherungsschutz durch das Zubuchen weiterer Leistungsbausteine jederzeit erweitern. Unsere Online-Tarife „S“, „M“ und „L“ fangen schon ab 1,73€ monatlich an. Berechnen Sie jetzt den für Sie passenden Tarif
Eine Privathaftpflicht ist für jeden Menschen sinnvoll. Sie ist sogar eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können. Schließlich können Missgeschicke jederzeit passieren – und fatale Folgen haben.
Laut § 823 des BGB sind Sie dazu verpflichtet, für fahrlässig verursachte Schäden mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu haften. Und die Höhe der Schadensersatzforderungen kann vor allem bei Personenschäden in die Millionen gehen. Die private Haftpflichtversicherung zahlt diese Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei AXA beträgt diese im Tarif „S“ 5 oder wahlweise 10 Millionen Euro, im Tarif „M“ 30 Millionen Euro und im Premium-Tarif „L“ sogar 60 Millionen Euro.
Nein, Sie sind nicht vom Gesetz verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn anders als zum Beispiel die KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Sie selbst können sich also dafür oder dagegen entscheiden. Allerdings ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert. Denn mit geringem Kostenaufwand können Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen schützen.
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Dritten fahrlässig einen Schaden verursachen. Genauer können das die folgenden Schäden sein.
Ob ein Schaden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, ist grundsätzlich abhängig von zwei Voraussetzungen: Dass der Schaden fahrlässig verursacht wurde und dass eine andere Person zu Schaden gekommen ist.
In der Regel nicht abgedeckt sind deshalb die folgenden Schäden:
Egal, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden: Mit unseren Versicherungspaketen für unterschiedliche Bedürfnisse haben Sie die Wahl. Denn wir bieten Ihnen nicht nur unsere drei Tarife S, M und L, sondern auch einige Zusatzleistungen an, die Sie ganz nach Ihrem individuellen Bedarf hinzubuchen können. So wird Ihre private Haftpflichtversicherung zum maßgeschneiderten Rundumschutz für Sie.
„Mir hat die unkomplizierte Abwicklung des Schadens besonders gefallen. Genau so erwarte ich es von einem seriösen Geschäftspartner. Als Geschädigter ist man eh schon gestraft genug, dann ist es umso schöner, wenn man sich auf seine Versicherung verlassen kann. Bin sehr zufrieden und werde AXA gerne weiterempfehlen.“
Die private Haftpflichtversicherung von AXA schützt Sie sowohl im Urlaub als auch bei längeren Aufenthalten im Ausland. Sollten Sie also aus Versehen etwas beschädigen oder jemanden verletzen, kommt Ihre Privathaftpflicht im Ausland auf. Gleiches gilt für die mitversicherten Personen. So unterliegen zum Beispiel Ihre Kinder im Auslandssemester ebenfalls dem Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflicht.
Privathaftpflicht im Ausland? Hier gibt es weitere Informationen…Unter bestimmten Bedingungen zahlt die Privathaftpflicht auch dann, wenn der Geschädigte Teil der eigenen Familie ist. Denn der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB, Ziff. 7.5 Punkt 1) darauf geeinigt, dass Ansprüche auch innerhalb einer Familie geltend gemacht werden können. Der Geschädigte darf aber nicht zur gleichen Haushaltsgemeinschaft wie der Schadensverursacher gehören. Erwachsene Kinder, die bereits über einen eigenen Wohnsitz verfügen, können also zum Beispiel Schäden geltend machen.
Eine Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden des Versicherungsnehmers, die er bei Dritten verursacht. Die Forderungen, die beispielsweise durch einen größeren Schaden wie z.B. auf einem Grundstück eines Hausbesitzers entstanden sind, können nicht durch die übliche Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Arten von Haftpflicht. Darunter fallen beispielsweise Haus- und Grundbesitzer, KFZ- sowie Gewässerschaden- sowie KFZ-Haftpflichtversicherung.
Eine private Haftpflichtversicherung ist ebenfalls eine Art der Haftpflichtversicherung und deckt alle Schäden ab, die Sie einer Privatperson und ihrem Eigentum anrichten. Diese Versicherung deckt in erster Linie also alle Schäden ab, die Sie im privaten Umfeld anrichten. Es werden somit Personen-, Vermögens-, Sach- sowie Mietschäden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt..
Nach § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll die Zahlung von Schadensersatz den Zustand wiederherstellen, der vor Eintreten des Schadens bestanden hat. Ist das nicht möglich, kann der Geschädigte aber auch einen Geldbetrag als Kompensation einfordern, mit dem das umzusetzen ist. Dabei sieht der Gesetzgeber vor, dass dies mit dem geringstmöglichen Aufwand passieren soll. Denn das Ziel ist es nicht, dass der Geschädigte im Nachhinein besser dasteht als vor dem Schaden.
Das heißt bei Sachschäden zum Beispiel, dass nicht der Neuwert, sondern die Kosten für eine Reparatur zu zahlen sind. Ist der Gegenstand irreparabel zerstört worden, kann der finanzielle Gegenwert unter Berücksichtigung des Alters und des damit einhergehenden Wertverlustes gefordert werden. Bei Personenschäden sind die Schadensersatzansprüche komplexer. Denn hier ist es in der Regel zum Beispiel nicht mit den Behandlungskosten getan. Zusätzlich fallen meist auch Schmerzensgelder an. Dabei ist der Geschädigte in der Pflicht, den Umfang zu bestimmen und zu begründen.
Nein, bevor der Schadensfall nicht von Ihrer Versicherung geklärt ist, müssen Sie keinerlei Zahlungen leisten. Stellt sich in der Prüfung heraus, dass Sie den Schaden fahrlässig zu verantworten haben, kommt gleich Ihre private Haftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten auf.
Bei den meisten Schadensfällen geht es glücklicherweise um beschädigte Gegenstände. Bleiben Sie ruhig, versuchen Sie den Schaden möglichst zu begrenzen und bereiten Sie alles für die Schadensmeldung an Ihre private Haftpflichtversicherung vor.
Dabei gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:
* So haben wir gerechnet: Sie haben den Tarif "S" ohne Bausteine gewählt. Sie sind Single, 36 Jahre alt und wohnen in PLZ 01987. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 €.