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Die Parkplatzfalle - Tipps vom Anwalt rund ums Parken

Manchmal hat man in der Stadt das Gefühl, dass es viel mehr Autos als Parkplätze gibt. Gerade wenn man es eilig hat, ist die Verlockung, das Fahrzeug widerrechtlich abzustellen besonders groß. Ein Knöllchen nimmt man dabei ab und zu schon mal in Kauf – wird das Fahrzeug jedoch abgeschleppt, kann das ganz schön ins Geld gehen.

Welche rechtlichen Gefahren und Tücken bei der Suche nach einem geeigneten Stellplatz darüber hinaus noch lauern, weiß der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, Andreas Conzelmann aus der Wiesbadener Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner. Er erklärt, worauf Autofahrer bei der Parkplatzsuche achten sollten.

Abgeschleppt trotz korrekt geparkten Fahrzeug?

Das passiert zumeist bei länger abgestellten Autos – denn wo das Parken vor einigen Tagen noch erlaubt war, verbietet nun ein Schild das Abstellen des Fahrzeugs. Das kann durch eine Baustelle, einen Umzug oder ein Stadtfest geschehen. Diese Ereignisse können Parkplätze in eine Halte- oder Parkverbotszone verwandeln. „Stellt die Stadt mobile Verkehrsschilder auf, ändern sich dadurch automatisch die Halt- und Parkregelungen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Conzelmann. „Dann dürfen die ‚Falschparker‘ auch auf eigene Kosten abgeschleppt werden – selbst wenn sie nichts von der Änderung wussten.“ Dies gilt jedoch nur, wenn die Verkehrsschilder mindestens 72 Stunden vorher aufgestellt wurden. Deshalb ist es ratsam, mindestens alle drei Tage nach dem Fahrzeug zu schauen. Im Falle eines Urlaubs sollte dies ein Freund oder die Nachbarn übernehmen und bei Handlungsbedarf das Auto umparken.

Was passiert bei einer Kollision mit einem Falschparker?

Eine enge, unübersichtliche Straße – und dann parkt auch noch ein anderes Auto schräg vor einer Garageneinfahrt. Bei dem Versuch, an dem Wagen vorbeizufahren, passiert dann ein Unfall. „Grundsätzlich ist erst einmal derjenige Schuld, der den Schaden verursacht hat – sprich das Fahrzeug, das sich bewegt hat. Behindert der Falschparker die vorbeifahrenden Autos aber stark, kann er eine Mitschuld bekommen“, erklärt Andreas Conzelmann. Das gilt auch, wenn der parkende Wagen ein Verkehrsschild verdeckt, halb auf einem Radweg abgestellt wird oder gegen ein anderes Halte- oder Parkverbot verstößt und daraufhin ein Unfall passiert. Lässt sich absehen, dass man an einem Falschparker nur schwer vorbeikommt, sollte man aber lieber stehen bleiben und warten oder den Abschleppdienst rufen.

Im Parkhaus eingesperrt

Ein paar Minuten zu spät und schon ist es passiert: Das Parkhaus ist zu, das Auto darin eingeschlossen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch ziemlich teuer werden. Denn ist über eine telefonische Notrufnummer kein Hausmeister oder Parkhauswart zu erreichen, muss der Wagen die Nacht dort verbringen. „Der Parkhausbetreiber ist verpflichtet, mit Schildern auffällig auf die Öffnungszeiten hinzuweisen. Hat der Autofahrer ein solches Schild aber einfach übersehen, muss er alle entstehenden Kosten selbst tragen.“ Dazu zählen nicht nur die Parkgebühren, sondern auch die Kosten für ein Taxi oder gegebenenfalls sogar für ein Hotel. Beim Parken im Parkhaus oder auf abgesperrten Parkplätzen ist es somit notwendig, beim Einfahren immer nach den Öffnungszeiten schauen – und nicht zu spät zu kommen.

Zugeparkt – wenn gar nichts mehr geht

Das kennen die meisten – vor allem in Großstädten mit Parkplatznot. Ein Fahrzeug parkt so knapp vor oder neben dem eigenen Auto, dass ans Wegfahren nicht zu denken ist. Die Rechtslage ist eindeutig: „Wer einen anderen so zuparkt, dass dieser sein Fahrzeug nicht mehr benutzen kann, handelt rechtswidrig. In Einzelfällen kann das sogar als Nötigung gelten“, erklärt Andreas Conzelmann. Taucht der Fahrer nicht auf, bleibt nur noch eines: abschleppen lassen. Doch wer bezahlt den teuren Abschleppdienst? „Ruft der Zugeparkte selbst den Abschleppwagen, muss er zuerst einmal selbst dafür zahlen und sich nachher das Geld vom Falschparker erstatten lassen.“ Besser ist es, man ruft auf öffentlicher Fläche lieber die Polizei oder das Ordnungsamt. Diese können dann auch bestätigen, dass der Wagen nicht ordnungsgemäß geparkt war. „Um das zu dokumentieren, kann man aber auch ein Foto machen oder Zeugen hinzuziehen.“

Wenn es mal schnell gehen muss – Abstellen in zweiter Reihe

Ein Umzug, ein Wasserkasten im Kofferraum, ein Freund mit einem gebrochenen Bein – und kein Parkplatz vor der Haustür. Kann man dann einfach in zweiter Reihe parken? „Das Halten auf der Straße, in Halteverbotszonen oder vor Einfahrten behindert andere Autofahrer und ist deshalb nicht erlaubt“, erklärt Andreas Conzelmann. Muss man dennoch einmal außerordentlich halten, gibt der Anwalt aber einen Tipp: „In so einem Fall sollte man einen deutlich lesbaren Zettel mit der Handynummer oder einem Hinweis auf den eigenen Aufenthaltsort in die Windschutzscheibe legen.“ Das allein reicht natürlich nicht aus: „Der Fahrer muss dann auch sofort erreichbar sein und seinen Wagen umgehend wegfahren.“ Ein kleines Stück Papier erhöht also die Chancen, dass das Auto nachher noch an seinem Platz steht. „Im Fall der Fälle haftet der Fahrer aber trotzdem, wenn sein falsch abgestelltes Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer behindert“, betont der Anwalt. Eine Garantie, dass aus einem kurz mal abladen“ nicht doch ein „teures Abschleppen“ wird, gibt es also nicht.

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