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Frau joggt lächelnd auf einem Laufband in einem Fitnessstudio. Im Hintergrund trainieren weitere Personen an den Laufbändern.

Unfall im Fitnessstudio – das sollten Sie wissen

Das Fitnessstudio gehört für viele zum festen Bestandteil des Alltags. Dabei denken die wenigsten an mögliche Risiken: Was passiert, wenn man sich oder jemand anderen bei einem Unfall im Fitnessstudio verletzt? Es lohnt sich, die rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen im Vorfeld zu klären.

Wie häufig sind Unfälle im Fitnessstudio?

Laut einer Studie besteht die Gefahr eines Unfalls im Sportstudio vor allem in der Altersgruppe 25 bis 34 Jahren. Zu den häufigsten Unfallursachen mit 40 % gehört eine Über- oder Fehlbelastung des Körpers.

Eine solche entsteht, wenn zum Beispiel zu viel Gewicht gehoben wird, Trainingsutensilien falsch genutzt werden oder wenn die Übungsausführung falsch erfolgt. Schneller als einem lieb ist, kommt es dann zu Zerrungen, Muskelrissen oder Verstauchungen.

Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn eine unfreiwillige, plötzliche Gesundheitsschädigung von außen eintritt – also mehr als nur Muskelkater. Dabei geht es nicht nur um die eigene Sicherheit: Auch Sie können durch Unachtsamkeit andere Personen verletzen oder einen Sachschaden verursachen.

Wer haftet bei einem Unfall im Fitnessstudio?

Die Frage nach der Haftung stellt sich, sobald ein Unfall im Fitnessstudio passiert und ein Schaden an Person oder Sache entstanden ist. Grundsätzlich gilt nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch, dass derjenige haftet, der den Trainingsunfall fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Damit kommen in unserem Beispiel folgende Personen infrage:

  • der Fitnessstudiobetreiber beziehungsweise das Fitnessstudio
  • der Trainer oder Mitarbeiter
  • Sie selbst als Mitglied im Fitnessstudio
  • andere Mitglieder

Was gilt für Betreiber?

Der Betreiber haftet, wenn er Verkehrssicherungspflichten verletzt, also nicht die zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um Unfallquellen weitestgehend aus dem Weg zu räumen.​ Dazu gehört insbesondere:

  • regelmäßige Wartung der Geräte
  • Bereitstellung einer sicheren Umgebung ohne Betriebsfehler
  • ausführliches Einweisungsgespräch mit neuen Mitgliedern zur Unfallvermeidung

Versäumt der Betreiber eine dieser Pflichten, wodurch Sie sich selbst oder jemand anderen verletzen, haftet er.

Viele Fitnessstudios versuchen, ihre Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszuschließen oder zu begrenzen (z. B. „Training auf eigene Gefahr“). Solche Haftungsausschussklauseln sind jedoch unwirksam, soweit es um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit geht, die auf Fahrlässigkeit des Studios oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen​.

Haften Trainer oder Mitarbeitende?

Angestellte Trainer handeln in der Regel für den Betreiber. Begeht ein Trainer einen Fehler, z. B. das Unterlassen wichtiger Hinweise oder eine unzureichende Beaufsichtigung im Kurs, wodurch Sie einen Unfall im Fitnessstudio erleiden oder verursachen, haftet primär der Studiobetreiber gegenüber dem Geschädigten.

Externe oder selbstständige Trainer dagegen haften persönlich für eigenes Fehlverhalten und müssen im Fall der Fälle Schmerzensgeldforderungen selbst tragen.

Was gilt bei Eigenverschulden?

Wenn Sie sich selbst verletzen, z. B. durch falsche Gerätebenutzung oder Missachtung von Sicherheitshinweisen, haben Sie keine Ansprüche gegenüber dem Studio. In solchen Fällen tragen Sie die Verantwortung selbst. Bei geteiltem Verschulden – etwa wenn das Studio nicht korrekt gewartet hat und Sie zusätzlich Fehler machen – kann ein Mitverschulden (§ 254 BGB) berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn Sie im Fitnessstudio jemanden verletzen oder ein Gerät beschädigen?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann weitreichende Folgen haben, zum Beispiel, wenn Ihnen beim Hanteltraining ein Gewicht entgleitet und Sie damit eine andere Person verletzen oder ein Gerät beschädigen. In solchen Fällen haften Sie als Verursacher nach den Regelungen des Deliktrechts (§ 823 BGB). Das bedeutet: Sie müssen mit Ihrem eigenen Vermögen für die Folgen aufkommen.

In solchen Fällen bietet die private Haftpflichtversicherung die finanziellen Schutz: Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Achten Sie darauf, dass Ihre Police auch sportliche Aktivitäten wie das Training im Fitnessstudio abdeckt und ausreichend hohe Deckungssummen vorsieht.

Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall im Fitnessstudio

Kommt es im Fitnessstudio zu einer Verletzung durch das Verschulden Dritter, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Wann kann bei einem Unfall im Fitnessstudio Schmerzensgeld gefordert werden?

Grundsätzlich setzt Schmerzensgeld einen haftungsbegründenden Tatbestand voraus. Sprich, jemand muss für die Verletzung zur Verantwortung gezogen werden können (meist durch Fahrlässigkeit). Wenn Sie sich selbst verschuldet verletzen, besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen Dritte.

Im Fitnessstudio-Kontext bedeutet das: Sie können nur Schmerzensgeld fordern, wenn das Studio oder eine andere Person den Unfall verschuldet hat​.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Die Schmerzensgeldhöhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und den Umständen. Es gibt in Deutschland keine starren Tabellen, aber Gerichtsurteile als Anhaltspunkt. Faustregel: Je gravierender und dauerhafter die Beeinträchtigung, desto höher die Schmerzensgeldbeträge​.

Wie lange nach einem Unfall steht dem Geschädigten Schmerzensgeld zu?

Schmerzensgeldansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren (reguläre Verjährung nach § 195 BGB)​. Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB).

Praktisch heißt das, wenn der Unfall am 10.01.2025 passiert und das Studio als Verantwortlicher bekannt ist, beginnt die Verjährung am 31.12.2025 und läuft drei Jahre, also mit Ablauf des 31.12.2028.

Es empfiehlt sich jedoch, Schmerzensgeld zeitnah einzufordern. Zum einen wegen der Beweissicherung (Zeugen und Belege), zum anderen aus Fairness. Halten Sie den Vorfall möglichst direkt fest; mit Fotos, Zeugenaussagen, einem Unfallprotokoll sowie einem ärztlichen Attest.

Bei einem Unfall im Fitnessstudio gut geschützt: wichtige Versicherungen

Beim Thema Unfälle im Fitnessstudio greifen verschiedene rechtliche und versicherungstechnische Regelungen. Wichtig ist zu unterscheiden, wer betroffen und versichert ist, und auf welcher Grundlage Ansprüche bis zur Schmerzensgeldbemessung entstehen können.

Private Haftpflichtversicherung

Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie selbst einer anderen Person oder fremdem Eigentum Schaden zufügen.

Beispiel: Beim Hanteltraining rutscht Ihnen eine Kurzhantel aus der Hand und fällt auf den Fuß eines anderen Mitglieds. Die Person erleidet dabei eine Fraktur und muss ärztlich behandelt werden. Zusätzlich beschädigt die Hantel das Laminat im Trainingsbereich.

In diesem Fall übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung die Heilbehandlungskosten, das Schmerzensgeld und die Reparatur des Bodens – bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Der entstandene Schadensausgleich wird direkt zwischen Versicherung und Geschädigtem abgewickelt.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung tritt ein, wenn Sie selbst einen Unfall erleiden– unabhängig davon, ob jemand anderes schuld war. Je nach Vertrag zahlt die Versicherung Kapitalleistungen bzw. Renten bei dauerhafter Invalidität, Tagegelder oder Kosten für kosmetische Operationen.

Ein Unfall im Fitnessstudio fällt unter die Police, sofern er Kriterien wie eine plötzliche, unfreiwillige Gesundheitsschädigung durch ein Ereignis von außen erfüllt.

Beispiel: Sie rutschen beim Aussteigen aus der Beinpresse ab, verdrehen sich das Knie schwer und erleiden einen Kreuzbandriss. Nach einer Operation und längerer Reha können Sie mehrere Wochen nicht arbeiten. Je nach Tarif übernimmt Ihre Unfallversicherung in einem solchen Fall ein Tagegeld für den Verdienstausfall sowie die Kosten für eine mögliche kosmetische Korrektur der OP-Narbe.

FAQ: Unfall im Fitnessstudio

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