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Private Haftpflichtversicherung kündigen und wechseln

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden Menschen unbedingt empfehlenswert. Doch wie gut ist die Leistung Ihrer Versicherung? Und passt der von Ihnen gewählte Tarif zu Ihnen?

Mit der richtigen Privathaftpflicht auf der sicheren Seite

Damit Sie im alltäglichen Leben wirklich rundum geschützt sind, sollten zum Beispiel nicht nur gängige Schäden in ausreichender Höhe abgedeckt, sondern auch Ihre persönlichen Risiken berücksichtigt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Kündigung Ihrer Privathaftpflicht bzw. ein Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Versicherer sinnvoll sein.

AXA macht es Ihnen ganz leicht, die richtige Versicherung zu finden. Und wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern, können Sie unkompliziert in einen anderen Tarif wechseln oder Ihre Privathaftpflichtversicherung kündigen.

Warum der Wechsel zu einer anderen Privathaftpflicht sinnvoll sein kann

Es gibt viele Gründe Ihre Privathaftpflichtversicherung zu wechseln. Vielleicht haben sich Ihre Lebensumstände geändert und Sie fühlen sich nicht mehr ausreichend geschützt. Oder die Beiträge sind gestiegen, ohne dass Sie von Ihrer Versicherung mehr Leistung erwarten können. Trifft einer der folgenden Gründe auf Sie zu?

  • Die Deckungssumme ist zu niedrig
    Zu den grundlegenden Voraussetzungen einer zuverlässigen Privathaftpflichtversicherung gehört eine ausreichend hohe Deckungssumme. Dabei handelt es sich um den Betrag, bis zu dem Ihre Versicherung die Kosten Ihres Haftpflichtschadens übernimmt. Wenn Schadenersatzforderungen an Sie die Deckungssumme übersteigen, müssen Sie den restlichen Betrag aus eigener Tasche bezahlen.
    Insbesondere wenn Sie versehentlich einen anderen Menschen verletzt haben, können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Deshalb ist eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro empfehlenswert. Liegt sie in Ihrem aktuellen Tarif darunter, sollten Sie Ihre Privathaftpflicht wechseln. AXA bietet Ihnen diese fünf Millionen Euro bereits im Tarif „S“ als Mindestsumme an. Auf Wunsch können Sie auf zehn Millionen Euro erhöhen. Im Tarif „M“ liegt die Versicherungssumme sogar bei dreißig Millionen Euro und im Tarif „L“ sind Sie mit sechzig Millionen Euro Deckungssumme gegen nahezu jedes erdenkliche Risiko abgesichert.
  • Die Versicherungsbeiträge sind gestiegen
    Wie hoch Ihr Versicherungsbeitrag ist und wann er jeweils fällig ist, wird im Versicherungsvertrag festgehalten. Zum einen ergibt er sich aus den Leistungen, die Ihre Versicherung bietet. Zum anderen wird er für Sie individuell berechnet – unter Berücksichtigung Ihres Familienstands, Ihres Wohnorts, Ihres Berufs, Ihrer Vorschäden, Ihrer Selbstbeteiligung und Ihrer Zahlweise. Unter bestimmten Umständen dürfen die Versicherer diese Beiträge jedoch unabhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen und den gebotenen Leistungen anheben – zum Beispiel wenn Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auch die allgemeinen Kosten für die Versicherer erhöhen. Wenn sich Ihre Beiträge durch eine solche sogenannte Prämienangleichung erhöhen, können Sie Ihre Versicherung kündigen und auf Wunsch in eine günstigere Versicherung wechseln.

    Aber Achtung: Erwägen Sie die Kündigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung aufgrund zu hoher Kosten, sollten Sie auch die damit verbundenen Leistungen nochmal genau prüfen. Wichtig ist, dass Ihre Haftpflicht Sie vor existenzbedrohenden Schäden schützt und alle Ihre individuellen Risiken abgedeckt sind. Lassen Sie sich am besten beraten, welcher Tarif wirklich zu Ihnen passt. So vermeiden Sie eine teure „Überversicherung“ ebenso wie noch teureren fehlenden Schutz im Ernstfall.
  • Sie haben eine Familie gegründet
    Solange Sie alleinstehend und nur für sich selbst verantwortlich sind, sind die günstigen Basistarife der privaten Haftpflichtversicherung in vielen Fällen ausreichend. Das kann sich jedoch schnell ändern, sobald Sie mit einem festen Partner zusammenleben oder ein Kind haben. Denn dann können Sie gemeinsam eine Privathaftpflicht für Paare  bzw. eine Privathaftpflicht für Familien in Anspruch nehmen. So sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Lieben mit nur einer einzigen Versicherung abgesichert.
    Wichtig: Eine solche gemeinsame Versicherung ist in der Regel weitaus unkomplizierter und günstiger für Sie. Wenn sich die Versicherungsnehmer untereinander schädigen, sind diese Schäden in der Privathaftpflicht aber nicht abgedeckt.
  • Sie sind Hausbesitzer geworden
    Sobald Sie eine Immobilie besitzen, tragen Sie auch die Verantwortung dafür. Wenn also Ihr Haus einen Schaden verursacht, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Daher sollten Sie Ihr Wohneigentum ebenfalls mit einer geeigneten Privathaftpflicht absichern. Bei AXA ist ein spezieller Hausbesitzer-Baustein in allen Haftpflichtpaketen zubuchbar. Die Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen. Wenn Sie Ihre Immobilie dagegen vermieten, können Sie den Haftpflichttarif "L" um den Vermieterbaustein ergänzen.

    Übrigens: Auch wenn sich Ihr Eigenheim noch im Bauzustand befindet, tragen Sie die Verantwortung. In der Privathaftpflichtversicherung von AXA sind Sie im Tarif „M“ und im Tarif „L“ bis 200.000 Euro Bausumme abgesichert. Bei höheren Bausummen könnte es für Sie sinnvoll sein, zusätzlich eine Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.
  • Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt
    Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, benötigen Sie eine Privathaftpflicht, die Sie auch dann in Anspruch nehmen können. Entscheidend sind dabei in der Regel die Region und die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts. Bei AXA sind Sie bereits im „S“-Tarif ein Jahr lang im weltweiten Ausland geschützt. Tarif „M“ bietet Ihnen unbegrenzten Schutz in Europa und bis zu fünf Jahre Schutz weltweit. Im „L“-Tarif sind Sie weltweit unbegrenzt versichert.
    Im Ausland können außerdem einige Zusatzleistungen besonders nützlich sein. Hierzu gehört zum Beispiel die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Denn diese schützt Sie auch, wenn Ihnen durch einen anderen Menschen Schaden zugefügt wird, dieser aber keine Versicherung und nicht genug Vermögen hat. Gerne informieren wir Sie im Detail zu den Leistungen Ihrer Privathaftpflicht im Ausland.

Wie wechseln?

Sie möchten als AXA-Kunde Ihren Tarif wechseln?

Wenn Sie bereits AXA-Kunde sind und Ihren Haftpflichttarif wechseln möchten, können Sie das ganz problemlos täglich tun. Denn während die meisten Versicherungen Ihnen Laufzeiten von 12 oder sogar 24 Monaten anbieten, werden Sie mit unseren Online-Tarifen nicht unnötig gebunden: Sie haben die Möglichkeit zur täglichen Kündigung oder zum Wechsel in einen anderen Tarif. Damit haben Sie die volle Flexibilität. Ganz egal ob Sie eine stärkere Absicherung wünschen oder Kosten einsparen möchten.

Oder Sie möchten als Neukunde zu AXA wechseln?

Wenn Sie mit Ihrer alten Versicherung nicht mehr zufrieden sind, ist es Zeit für etwas Neues. Eine sofortige Kündigung Ihrer alten Privathaftpflichtversicherung und der Wechsel zu AXA sind nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder dem Ende der Vertragslaufzeit in der Regel problemlos möglich. Und mit dem Online-Tarifrechner bietet Ihnen AXA schnell und einfach einen Überblick über die Versicherungsleistungen. So können Sie bequem von zu Hause aus unsere Haftpflichtpakete vergleichen. Sobald Sie sich für eine Privathaftpflicht entschieden und diese an Ihre Bedürfnisse angepasst haben, können Sie Ihre Daten einfach online bei AXA einreichen. Wir werden Ihren Antrag prüfen und uns bald bei Ihnen melden.

Und so können Sie uns kontaktieren:

  • Per Mail:
    Sollten Sie Fragen zu einem unserer Produkte oder zu Ihrem bestehenden Tarif haben, dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder kontaktiere Sie uns über das Kontaktformular. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
  • Kostenlose Hotline:
    Selbstverständlich sind wir auch telefonisch für Sie da und beraten Sie gerne. Unter unserer kostenlosen Angebots-Hotline 0800-2922279 stehen Ihnen unsere Mitarbeiter montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 08.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.
  • Betreuer in Ihrer Nähe:
    Bei Bedarf können Sie sich auch persönlich zu Ihrer neuen Haftpflichtversicherung beraten lassen. Ihren Ansprechpartner vor Ort finden Sie über unsere Betreuersuche. Er wird individuell auf Ihre Fragen eingehen und Sie beim Versicherungswechsel begleiten. So kann ein Versicherungspaket geschnürt werden, das genau Ihrem Bedarf entspricht.

Wann kündigen?

Die Kündigung Ihrer privaten Haftpflicht: Das gibt es zu beachten

Wann Sie Ihre private Haftpflichtversicherung kündigen können, ist grundsätzlich abhängig von den vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen, die es Ihnen als Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen ermöglichen, Ihre Versicherung außerordentlich zu kündigen.

Achtung: Weil die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen gehört, ist es wichtig auf eine lückenlose Versicherung zu achten. Noch bevor Sie Ihre alte Haftpflichtversicherung kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie danach weiterhin versichert sind. Denn Versicherungen können Sie aus verschiedenen Gründen auch ablehnen. Dazu zählen zum Beispiel ein hohes Schadenrisiko oder Schufa-Einträge.

Ordentliche Kündigung

Wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit abläuft, können Sie zum regulären Vertragsende ordentlich kündigen. Sie müssen dann keinerlei Begründung vorlegen. Allerdings müssen Sie auch die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Denn der Versicherungsvertrag läuft nicht automatisch aus, sondern wird verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Bei vielen Versicherern gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die genaue Frist finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wenn Sie kündigen möchten, aber sich bezüglich Vertragsende und/oder Kündigungsfristen nicht sicher sind, können Sie auch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Bitten Sie die Versicherung darum, die Kündigung und das Datum des Vertragsendes schriftlich zu bestätigen.

Bei den Online-Tarifen von AXA haben Sie täglich die Möglichkeit zu kündigen oder den Tarif Ihrer Privathaftpflicht zu wechseln. So können Sie auch ganz kurzfristig entscheiden, ob Ihre Haftpflichtversicherung noch zu Ihnen passt.

Außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung vor dem eigentlichen Vertragsende wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Außerordentliche Gründe, die es Ihnen möglich machen Ihre Privathaftpflicht sofort zu kündigen, sind Schadensfälle und Beitragserhöhungen.

  • Nach einem Schadensfall
    In § 92 des Versicherungsvertragsgesetzes ist festgelegt, dass Sie Ihre Privathaftpflicht nach einem Schadensfall kündigen können. Dies kann sinnvoll sein, wenn zu erwarten ist, dass Ihre Beiträge steigen werden. Geben Sie als Kündigungsgrund einfach den regulierten Schaden an. Sobald die Schadensangelegenheit abgeschlossen ist, haben Sie einen Monat lang Zeit, Ihre Versicherung zu kündigen. Wenn Sie den Jahresbeitrag für die Versicherung bereits im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen dieser anteilmäßig für die übrige Zeit erstattet.
  • Wenn Ihre Beiträge erhöht wurden
    Wenn sich die Beiträge Ihrer Versicherung erhöhen, ohne dass gleichzeitig die Versicherungsleistung erhöht wird, besteht nach §40 des Versicherungsvertragsgesetzes ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht für Sie. Sie können die Versicherung innerhalb eines Monats kündigen, nachdem Sie von der Beitragserhöhung erfahren haben. Diese wird dann zum Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung wirksam. Dasselbe gilt übrigens, wenn Ihre Beiträge zwar gleich bleiben, die Versicherungsleistung aber reduziert wird.

Beachten Sie, dass die außerordentliche Kündigung bei einer solchen Beitragserhöhung nicht rechtens ist, wenn im Vertrag eine dynamische Beitragsanpassung vereinbart wurde. Auch wenn die Beiträge aufgrund von Steuererhöhungen steigen, entfällt das Sonderkündigungsrecht.

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Fragen und Antworten

Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der Familienhaftpflicht?

Leider ändert sich manchmal die Lebenssituation und es kommt zur Trennung. Die Familienhaftpflichtversicherung gilt dann nur noch für den Versicherungsnehmer und nicht mehr für dessen Ex-Partner. Bei Ehepartnern gilt die Privathaftpflicht noch bis zur rechtskräftigen Scheidung für beide. Allerdings könnte der Versicherungsnehmer ohne Mitwissen des Noch-Ehepartners die Versicherung kündigen oder stattdessen einen neuen Lebenspartner in die Versicherung aufnehmen. Daher ist es für den Mitversicherten generell empfehlenswert, nach Trennung oder Scheidung so schnell wie möglich eine eigene Privathaftpflicht abzuschließen. Für den Versicherungsnehmer ändert sich erst einmal nichts. Eventuell kann aber ein Tarif- oder Versicherungswechsel sinnvoll sein. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Versicherung beraten.

Läuft die Familienhaftpflichtversicherung weiter, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?

Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, ist dies für die Familie ein Schicksalsschlag. Doch um den Versicherungsschutz Ihrer Familienhaftpflicht müssen sich die Hinterbliebenen keine Sorgen machen. Denn sie endet nicht automatisch für den Rest der Familie. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, bis der nächste Beitrag fällig wird. Wenn Sie die Familienhaftpflichtversicherung weiterführen möchten, so kann diese in der Regel einfach durch Überweisung der fälligen Beträge verlängert werden. Dennoch sollte die Versicherung unbedingt in Kenntnis gesetzt werden.

Rechtliche Hinweise

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