Berufsunfähigkeit – wie geht es weiter, wenn nichts mehr geht?
Mit Checkliste
Klaus W., 42 Jahre – ein glücklicher, gut verdienender leitender Angestellter. Das Leben könnte nicht besser laufen – das gemütliche kleine Häuschen am Stadtrand ist schon zur Hälfte abbezahlt, der Job macht Spaß, die Beziehung mit der Ehefrau läuft harmonisch und die beiden Kinder wachsen prächtig heran. Doch dann – plötzlich der Unfall. Ein schwerer Sturz von der Leiter – nichts lebensgefährliches, aber die Folgen haben Klaus W. berufsunfähig gemacht. Zum Glück hatte er eine Versicherung zur Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente und in seine bestehende Altersvorsorge eine Beitragsbefreiung für den Fall einer Berufsunfähigkeit eingeschlossen, sonst wären nicht nur Einkommensverluste während des Arbeitslebens zu einer hohen Belastung geworden – sondern auch seine zusätzliche Vorsorge für den Ruhestand wäre gefährdet gewesen.
Was versteht man genau unter Berufsunfähigkeit und welche Leistungen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Versorgungsleistungen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und die private oder betriebliche abgeschlossene Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung – welche sich vom Versicherungsschutz grundlegend unterscheiden.
Die Erwerbsminderungsrente (DRV)
Kann ein Arbeitnehmer nur maximal sechs, aber mindestens drei Stunden täglich seiner beruflichen Beschäftigung nachgehen, so spricht man von einer teilweisen Erwerbsminderung. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen, sofern deren medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann und die Mindestversicherungszeiten erfüllt werden.
Besteht für den Arbeitnehmer keine Möglichkeit, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, prüft die Rentenversicherung, ob ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht. Die Gründe für Erwerbsminderungen können unter anderem eine Krankheit oder Behinderung sein, deren Heilung bzw. Besserung nicht in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Aber auch andauernde Krankheit gibt Anlass, einen Antrag auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente stellen zu können. Die Erwerbsminderungsrente wird nur gewährt, wenn der Versicherte die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, aber die allgemeine Wartezeit bereits erfüllt wird.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Fazit: Im Rahmen der Deutschen Rentenversicherung zählt das sog. „Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, welches der Arbeitnehmer noch erbringen kann – auch wenn es nur ein Job als Pförtner oder ähnliches ist. Bei einer privaten oder betrieblichen Berufsunfähigkeitsvorsorge dagegen kommt es alleine darauf an, dass der Arbeitnehmer in seinem zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig ist. Ein klarer Vorteil für die Berufsunfähigkeitsversicherung!
Ursachen und Häufigkeit der Berufsunfähigkeit.
Die Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, sind vielfältig. Natürlich gibt es Berufsgruppen – wie zum Beispiel Gerüstbauer oder Dachdecker – bei denen das Unfallrisiko sehr hoch ist – aber auch in Berufen mit geringer körperlicher Anstrengung, wie zum Beispiel in Büroberufen, ist ein Risiko zur Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen, Krebs oder Wirbelsäulenerkrankungen durchaus gegeben. Laut einer Studie des Analysehauses MORGEN & MORGEN sind psychische Erkrankungen mit über 31,5% die Hauptursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparates mit ca. 21%, Krebserkrankungen mit 15%, Unfälle mit ungefähr 9,5%, Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit fast 8% und sonstigen Erkrankungen mit rund 15%. Die Studie zeigt in den letzten fünf Jahren auch einen Anstieg von 34.000 auf 42.000 Fälle pro Jahr. Mit über 50% aller Berufsunfähigkeitsfälle stellt die Altersgruppe der 51 bis 60-jährigen die Hauptrisikogruppe dar – bei den 20 bis 35-jährigen werden 6% berufsunfähig.
Was kommt auf jemanden zu, der berufsunfähig wird?
Ob Krankheit oder Unfall der Auslöser für die Berufsunfähigkeit ist, ändert nichts an der Tatsache, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, mit der man lernen muss, umzugehen. Das stellt für viele Menschen eine psychische Belastung dar. Hinzu kommen natürlich auch finanzielle Sorgen, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist um einiges geringer als der letzte Verdienst. Sollten aufgrund der körperlichen Verfassung auch noch bauliche Maßnahmen an der Wohnung oder dem Haus notwendig werden, dann reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hinten und vorne nicht aus. Konkret lag die durchschnittliche Rente bei voller Erwerbsminderung 2012 in Ostdeutschland bei 698 Euro und in Westdeutschland bei 723 Euro im Monat.
Ein weiterer Punkt, der von vielen vergessen wird, ist die Finanzierung der Beiträge für eine private oder betriebliche Altersvorsorge. Erwerbsminderungsrentner können sich meistens ohne eine aufgebaute Zusatzvorsorge auch die Beiträge zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr leisten. Dadurch kommen die angestrebten Leistungen aus der ergänzenden Altersvorsorge in Gefahr und die Versorgungslücke zwischen dem bisherigen Gehalt und der kleinen Erwerbsminderungsrente wird noch größer.
Überprüfen Sie Ihre finanzielle Situation – welche Ausgaben stehen Ihren Einkommen entgegen und wie groß wäre die Lücke im Fall einer Berufsunfähigkeit. Hier gelangen Sie zur Checkliste:
Wie kann man sich absichern?
Dass die gesetzliche Absicherung bei weitem nicht ausreicht, ist bei den oben angeführten Beträgen klar – insofern man diese überhaupt bekommt, denn Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Selbstständige erhalten oft gar kein Geld. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.
Wer nicht genügend Rücklagen gebildet hat, dem hilft nur ein Berufsunfähigkeitsschutz in Form einer Berufsunfähigkeitsrente (als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Altersrente) und eine Beitragsbefreiung für die zusätzlich aufgebaute Altersvorsorge, an die oftmals nicht gedacht wird. Fehlt der Berufsunfähigkeitsschutz für die Beiträge zur Altersvorsorge, so entstehen auch im Alter große Versorgungslücken.
Wer rechtzeitig mit einem entsprechenden Berufsunfähigkeitsschutz vorsorgt, kann im Fall des Falles die Versorgungslücke schließen, seine Altersvorsorge und seinen finanziellen Lebensstandard halten.
Unser Tipp:
Sollten Sie noch nicht vorgesorgt haben, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf eine betriebliche Altersvorsorge inklusive Berufsunfähigkeitsschutz an. Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge – von der Sie und auch Ihr Arbeitgeber profitieren, denn bis zu 2.856 Euro im Jahr bzw. 238 Euro pro Monat sind die Beiträge sozialversicherungs- und steuerfrei.
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