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Das neue ElterngeldPlus ist da! - Verstehen wie's geht

Flexibler und familiengerechter soll das neue ElterngeldPlus sein. Doch: Wo sind die Unterschiede zum normalen Elterngeld? Wer bekommt wie viel, wie und wo? Nutzen Sie die neu aufgelegte und die herkömmliche staatliche Förderung für den bestmöglichen Start ins gemeinsame Leben mit Ihrem Kind. Wir zeigen Ihnen wie.

„Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden.“

Die gute Absicht, dass sich Eltern gemeinsam um den Nachwuchs kümmern können, trug auch schon vor der Neuerung Früchte: Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Familienministeriums zeigte: Im Durchschnitt erhöht sich das Einkommen für Familien im ersten Lebensjahr des Kindes durch das herkömmliche Elterngeld um rund 400 Euro monatlich, der Wiedereinstieg von Müttern in den Beruf ist leichter geworden und die Väter sind stärker an der Kinderbetreuung beteiligt. Diese Situation soll mit der flexiblen Wahlmöglichkeit zwischen Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus-Monaten seit 1. Juli 2015 an noch besser und gerechter werden.
Die staatlichen Förderungen bringen viele Vorteile für die Familie und sind sehr viel weniger kompliziert, als seitenlange Merkblätter vermuten lassen. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer bekommt Elterngeld, wer ElterngeldPlus?

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, können von da an zwischen dem neuen ElterngeldPlus oder dem Basis-Elterngeld wählen. Elterngeld gibt es allgemein für alle Mütter und Väter, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst um dessen Betreuung kümmern und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Der Anspruch entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten (250.000 Euro bei Alleinerziehenden). Erhält nur ein Elternteil allein die Förderung, kann sie zwischen zwei und zwölf Monaten bezogen werden.

Das ElterngeldPlus ermöglicht beiden Eltern in Teilzeit zu arbeiten und sich jeweils den halben ihnen zustehenden, monatlichen Elterngeld-Betrag auszahlen zu lassen. So können die Elterngeldmonate von bisher 14 auf 24 Monate verlängert werden. Bei der Antragstellung können Sie sich flexibel entweder für eine Kombination der beiden Förderungen entscheiden oder für jeweils eine der Bezugsformen.

Was ist der Partnerschaftsbonus beim neuen ElterngeldPlus?

Wenn sich beide Ehepartner um die Betreuung des Kindes kümmern und deshalb beide gleichberechtigt über vier Monate in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten möchten, erhalten sie beim ElterngeldPlus seit 1. Juli 2015 einen Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche Elterngeldmonate. Die Elterngeldmonate erhöhen sich so auf insgesamt höchstens 28. Das Gleiche gilt für Alleinerziehende, die vier Monate am Stück in der genannten Teilzeit arbeiten.

Und wenn ich nicht berufstätig bin?

Auch Hausfrauen, Hausmänner und Studierende, die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten sowie Arbeitslose, bekommen den einkommensunabhängigen Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro. Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Allerdings erhalten alle Elterngeldberechtigten, die diese Leistungen beziehen, seit dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld auch weiterhin anrechnungsfrei.

Beim ElterngeldPlus bekommen sie ohne Zuverdienst höchstens die Hälfte des Grundbetrags und das über die verlängerte Zeit von 24 Monaten.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Bei einem Einkommen, das Sie vor der Geburt Ihres Kindes bekommen haben (das so genannte Voreinkommen) und das zwischen 1.000 und 1.200 Euro netto gelegen hat, ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Nettoeinkommen zu 67 Prozent. Für Voreinkommen ab 1.240 Euro und mehr liegt das Elterngeld bei 65 Prozent der früheren Bezüge: höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Als Einkommenshöchstgrenze werden 2.700 Euro angesetzt. Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1.000 Euro im Monat erhalten ein erhöhtes Elterngeld: die Substitutionsrate wird von 67 % auf bis zu 100 % heraufgesetzt.

Beim ElterngeldPlus ist es je Monat höchstens die Hälfte des Elterngeldbetrags – ohne den Partnerschaftsbonus – über den verlängerten Zeitraum von 24 Monaten. Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2015 geboren wurden, nur noch den Anspruch auf eine Elterngeldzahlung (bei Geburten bis zum 31.12.2014 waren es je Kind ein Extra-Anspruch, wobei der Förderbetrag für das älteste Mehrlingskind auf die Beträge für die anderen angerechnet wurde). Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind gibt es, wie gehabt, den Mehrlingszuschlag von je 300 Euro pro Monat.

Mit wie viel Elterngeld können wir rechnen?

Am einfachsten ist es, den Elterngeldrechner online zu befragen, ganz offiziell beim Bundesministerium.

Gibt es Einkommensgrenzen?

Ja. Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 Euro.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Basis-Elterngeld wird in der Regel für 12 Monate gezahlt. Die Eltern können sich frei untereinander aufteilen, wer jeweils wie lange zuhause bleiben möchte: Ein Elternteil allein hat dabei Anspruch auf mindestens zwei bis höchstens zwölf Monate. Zwei zusätzliche Bezugsmonate erhalten Eltern, wenn sich beide um den Nachwuchs kümmern und dadurch Monatseinkommen wegfallen. Dadurch erhöht sich die Monatszahl auf höchstens 14. Auch Alleinerziehende können diese zusätzlichen Monatsbeträge beanspruchen.

Beim ElterngeldPlus kann der Bezugszeitraum (ohne Partnerschaftsbonus) auf 24 Monate ausgedehnt werden (mit Partnerschaftsbonus auf 28), allerdings bei halber Monatsleistung; bei Alleinerziehenden auf bis zu 28 halbe Monatsbeträge.

Wann kann ich den Antrag auf Elterngeld stellen?

Der Antrag kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend wird das Elterngeld für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt. Gezahlt wird das Elterngeld erst ab acht Wochen nach der Geburt, wenn die Leistungen des Mutterschutzes ausgelaufen sind.

Jeder Elternteil kann einmal für sich einen Antrag stellen. Bis zum Ende des Elterngeldbezuges können Sie Ihren Antrag für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge jederzeit ändern. Haben Sie bereits ElterngeldPlus bezogen, können Sie diese Monate nachträglich in Elterngeldmonate umwandeln.

Wie und wo beantragt man Elterngeld?

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Ländern, und damit ist die Elterngeld-Verwaltung sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise sind die Landkreise zuständig, teilweise die Kommunen und manchmal auch besondere Behörden. Einen Wegweiser zu den zuständigen Stellen stellt das Bundesministerium unter www.familien-wegweiser.de zur Verfügung.

Was brauche ich für den Antrag?

Auch hier hilft das Bundesministerium unter www.familien-wegweiser.de mit Antragsformularen für alle Bundesländer zum Download. Erforderlich sind in jedem Fall:

  • die Geburtsurkunde im Original
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)
  • Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Neuregelung der Elternzeit

Bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes können Sie - wie bisher auch – eine unbezahlte Auszeit von Ihrer Arbeit nehmen. Zusätzlich können Sie zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes 24 Monate (bisher 12) Pause und Zeit für Ihren Nachwuchs beanspruchen.

Tipp: Nutzen Sie die Zeit, so lange Sie sie haben!

Die meisten Nachweise und Bescheinigungen kann man schon in der Mutterschutzzeit der letzten sechs Wochen vor der Geburt des Kindes in aller Ruhe zusammentragen, um dann die erste Zeit mit dem Baby ohne weitere Pflichten zu genießen.

Und wer beantwortet mir alle weiteren Fragen?

Detailfragen zu allen Sonderregelungen beantwortet das Serviceportal https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege. Außerdem steht das Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums Mo-Do von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 01801/90 70 50 zur Verfügung (3,9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min aus den Mobilfunknetzen). Eine Broschüre des Bundesministeriums zum ElterngeldPlus können Sie sich als PDF herunterladen. 



Das PLUS für Kunden von AXA

In einer Familie herrschen Lebendigkeit und das normale Familienchaos. Hierbei wollen Sie allen Kindern den größtmöglichen Schutz bieten. Zur Absicherung vor den finanziellen Folgen von schweren Krankheiten oder Unfällen, empfehlen wir die Kinder-ESV (Existenzschutzversicherung).
 
Was zeichnet die Kinder-ESV über die normalen Leistungen hinaus aus?:
Reha-Management zur schulischen und beruflichen Wiedereingliederung des Kindes sowie psychologische und soziale Begleitung während des Genesungsprozesses.
Beim Tod des Versicherungsnehmers übernimmt AXA die Beitragszahlung (Vertragsabschluss vor dem 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers).
Wir begleiten Sie im Rahmen des Programms Kinder!Kinder! mit vielen nützlichen Tipps und Geschenken zum Größerwerden. (bei Vertragsabschluss bis zum 9. Lebensjahr)
 
Tipp: Investieren Sie einen geringen Teil des Kindergeldes zur Absicherung gegen die Folgen von schweren Krankheiten und Unfällen.

Mehr Informationen zur Kinder-Existenzschutzversicherung finden Sie hier.

Noch mehr Unterstützung für Familien finden Sie im Artikel über "Wissenswertes rund ums Kindergeld".

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