
Auch mit fehlenden Zähnen können Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bei AXA ist das mit bis zu drei fehlenden Zähnen möglich. Die bestehende Zahnlücke ist dabei nicht mitversichert.
Das Wichtigste in Kürze
- Unsere Tarife Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium können Sie mit bis zu drei fehlenden Zähnen abschließen.
- Für fehlende Zähne fällt ein dauerhafter Beitragszuschlag an.
- Bereits bestehende Zahnlücken sind nicht mitversichert.
- Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium haben keine Wartezeit.
- Für die übrigen versicherten Zähne besteht Schutz im tariflichen Umfang.
- Unser Tarif Zahn easy kommt als Alternative ohne Gesundheitsfragen aus.
Beim Zahnersatz entstehen schnell hohe Zuzahlungen. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt nur den Festzuschuss zur Regelversorgung. Eine Zahnzusatzversicherung ist deshalb auch dann sinnvoll, wenn eine bestehende Zahnlücke nicht mitversichert wird.
Als fehlender Zahn gilt bei einer Zahnzusatzversicherung ein Zahn, der nicht mehr vorhanden ist. Auch noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne zählen dazu. Für den Antrag ist deshalb nicht allein entscheidend, ob eine sichtbare Zahnlücke besteht. Es ist auch wichtig, ob diese bereits dauerhaft versorgt wurde.
Können Sie mit einem fehlenden Zahn noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Eine Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne ist häufig noch möglich. Bei AXA können Sie die Tarife Zahn Klassik, Zahn Komfort oder Zahn Premium derzeit mit bis zu drei fehlenden Zähnen abschließen.
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Fehlende Zähne
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Abschluss
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Beitragszuschlag
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1 Zahn
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grundsätzlich möglich
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25%
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2 Zähne
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grundsätzlich möglich
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50%
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3 Zähne
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grundsätzlich möglich
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75%
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ab 4 Zähnen
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bei diesen Tarifen nicht möglich
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-
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Wichtig ist außerdem, ob für die Zahnlücke bereits eine Behandlung angeraten oder begonnen wurde. Bereits fehlende Zähne sowie angeratene oder laufende Behandlungen sind bei den Tarifen Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium von den Leistungen ausgeschlossen.
Schützen Sie Ihre gesunden Zähne, indem Sie prüfen, welcher Schutz für Ihre übrigen Zähne möglich ist. Informieren Sie sich über die Zahnzusatzversicherung von AXA und berechnen Sie Ihren persönlichen Tarif.
Welche Leistungen sind trotz fehlendem Zahn möglich?
Eine bestehende Zahnlücke bedeutet nicht, dass die gesamte Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen ist.
Für Ihre übrigen versicherten Zähne erhalten Sie Leistungen im Rahmen des gewählten Tarifs. Dazu können zum Beispiel gehören:
- Zahnbehandlungen
- Zahnersatz für künftig betroffene Zähne
- professionelle Zahnreinigung und weitere Prophylaxe
- Schienen und weitere vereinbarte Leistungen
Die Tarife Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium haben keine Wartezeit. In den ersten vier Versicherungsjahren gilt jedoch eine Leistungsbegrenzung. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt diese.
Warum müssen Sie fehlende Zähne im Antrag angeben?
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß.
Verschweigen Sie eine Zahnlücke trotz entsprechender Frage, verletzt das Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht. Je nach Einzelfall kann das Folgen für Ihren Vertrag haben.
Möglich sind zum Beispiel:
- Rücktritt vom Vertrag
- Kündigung
- Anpassung des Vertrags
- Anfechtung bei arglistiger Täuschung
Bemerken Sie nach Vertragsabschluss eine falsche oder unvollständige Angabe? Dann informieren Sie den Versicherer möglichst früh.
Was passiert, wenn Sie eine Zahnlücke nicht versorgen lassen?
Eine Zahnlücke muss nicht in jedem Fall sofort geschlossen werden. Bleibt sie jedoch länger unversorgt, können sich Zähne und Biss verändern.
Mögliche Folgen sind:
- veränderte Zahnstellungen und eine ungünstigere Bisslage
- stärkere Belastung einzelner Zähne
- Beschwerden im Bereich des Kiefergelenks
- erschwertes Kauen, besonders bei größeren Zahnlücken
- zusätzlicher Behandlungsbedarf und damit mögliche Folgekosten
Nach einem Zahnverlust kann sich außerdem der Kieferknochen im Bereich der Lücke zurückbilden, weil die natürliche Belastung durch die Zahnwurzel fehlt. Das macht eine spätere Versorgung mit Zahnersatz oftmals aufwendiger. Ob und wann eine Zahnlücke geschlossen werden sollte, entscheidet der Zahnarzt anhand der individuellen Situation.
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn ein Zahn bereits fehlt?
Auch mit einer bestehenden Zahnlücke haben Sie mehrere Möglichkeiten. Wichtig ist, die Versorgung der Lücke und den Schutz für künftige Behandlungen getrennt zu betrachten.
- Tarif ohne Gesundheitsprüfung wählen: Eine Option ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Bei AXA kommt dafür der Tarif Zahn easy infrage. Hier gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
- Zahnlücke zuerst versorgen: Sie können die bestehende Lücke zunächst mit geeignetem Zahnersatz versorgen lassen und danach prüfen, welcher Versicherungsschutz für künftige Behandlungen sinnvoll ist. Für die konkrete Versorgung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan; die GKV beteiligt sich mit einem Festzuschuss.
- Übrige Zähne absichern: Auch wenn die vorhandene Zahnlücke ausgeschlossen bleibt, sichert eine Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne die übrigen Zähne ab.
- Finanzielle Unterstützung prüfen: Bei geringem Einkommen kann die Härtefallregelung der GKV infrage kommen. Manche Zahnarztpraxen bieten zusätzlich Ratenzahlungen an.
Wie schützen Sie Ihre übrigen Zähne frühzeitig?
Die beste Zahnzusatzversicherung ist im Idealfall schon abgeschlossen, bevor ein konkreter Befund vorliegt oder eine Behandlung angeraten wurde. So vermeiden Sie Leistungsausschlüsse für bereits bekannte Probleme.
Zusätzlich helfen die regelmäßige Vorsorge und Prophylaxe:
- Bonusheft lückenlos führen: Regelmäßige Vorsorge erhöht bei der GKV den Festzuschuss für Zahnersatz.
- Prophylaxe nutzen: Kontrolltermine und professionelle Zahnreinigung unterstützen die Zahngesundheit und machen Probleme früh sichtbar.
- Frühzeitig absichern: Wenn sie erst reagieren, wenn bereits ein Zahn fehlt, müssen Sie bei der Versicherung häufiger mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen rechnen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung bei fehlendem Zahn
Wie viele fehlende Zähne akzeptiert ein Versicherer?
Das ist tarifabhängig. Bei den Tarifen Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium von AXA ist ein Abschluss derzeit mit bis zu drei fehlenden Zähnen möglich. Ab vier fehlenden Zähnen können diese Tarife nicht abgeschlossen werden.
Ändert sich der Beitrag, wenn ein Zahn fehlt?
Für Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium gilt bei einem fehlenden Zahn ein Risikozuschlag von 25 %, bei zwei Zähnen von 50 % und bei drei Zähnen von 75 %. Die bereits bestehenden Zahnlücken sind dabei nicht mitversichert.
Was gilt, wenn ein Zahn erst nach Vertragsabschluss verloren geht?
Geht ein zuvor versicherter Zahn erst nach Vertragsbeginn verloren, ist das ein neuer Versicherungsfall. Für notwendigen Zahnersatz gelten dann die Leistungen, Erstattungssätze und anfänglichen Leistungsbegrenzungen des abgeschlossenen Tarifs. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Behandlung nicht bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder begonnen war.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Ja. Bei AXA haben die Tarife Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium keine Wartezeit. Ein Abschluss ist dort auch mit bis zu drei fehlenden Zähnen möglich. Für fehlende Zähne gelten allerdings Risikozuschläge, und die bereits bestehende Zahnlücke selbst ist nicht mitversichert.
Was gilt für bereits vorhandenen Zahnersatz?
Ein dauerhaft ersetzter Zahn zählt bei der entsprechenden Gesundheitsfrage nicht mehr als offene Zahnlücke. Welche Leistungen später für Reparatur oder Erneuerung gelten, richtet sich nach dem Tarif.
Rechtliche Hinweise
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