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Gebührenordnung: Wer bestimmt, was ärztliche Leistungen kosten dürfen?

Spielregeln schaffen Sicherheit. Im deutschen Gesundheitssystem regeln Gebührenordnungen für Ärzte die Kosten auch außerhalb der gesetzlich versicherten Versorgung. Im Interesse aller Beteiligten werden bindende Vereinbarungen über die Vergütung von ärztlichen Leistungen getroffen. Jede private Krankenversicherung muss sich bei der Kostenerstattung an diese Regeln halten. Wer informiert ist, kann viele Entscheidungen besser verstehen.

Gebührenordnung für Ärzte

Ein einfacher Allergietest für umgerechnet rund 1.000 Euro, 500 Euro für eine  schmerzlindernde Spritze bei Hexenschuss? Dies gehört zur Realität für Patienten in den USA. Ärzte und Krankenhäuser dürfen Behandlungen individuell berechnen, es gibt keine verbindlichen Honorarsätze im teuersten Gesundheitssystem der Welt.
 
In Deutschland sind die Kosten ärztlicher Leistungen geregelt. Auch außerhalb der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Richtlinien: Die Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ (GOZ für Zahnärzte, GOP für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), regelt die Abrechnung von Leistungen für Privatversicherte aber auch für gesetzlich Versicherte, die Behandlungen auf eigene Kosten beanspruchen.

Ganz bewusst ist in Deutschland das Gesundheitswesen nicht dem freien Markt überlassen. Geschützt von Vereinbarungen ist ein fairer Interessenausgleich möglich. „Die Ärzte erhalten auf der einen Seite eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen, ohne auf der anderen Seite die Patienten und deren Versicherer als Kostenträger wirtschaftlich zu überlasten“, sagt Dr. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer. Die gesicherten Verhältnisse blicken auf eine beachtliche Geschichte zurück.

Spielregeln mit Tradition

Deutschlands soziale Errungenschaften waren im 19. Jahrhundert weltweit beispielhaft und sind in ihren Grundzügen heute noch gültig. Der Einführung von Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung folgte 1897 die amtliche Preußische Gebührenordnung, die ärztliche Honorare festlegte – damals allerdings nur als Richtschnur für Fälle, in denen zwischen Arzt und Patient nichts anderes vereinbart war. 1924 wurde die staatliche Gebührenordnung erneuert und erweitert, vier Jahre später bekam sie Konkurrenz durch eine eigene Honorarordnung der Ärzte im Hartmannbund. 1952 wurde die ehrwürdige „Preugo“ in das Bundesrecht übernommen und 1965 von den ersten Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte abgelöst. Während die Gebührenordnung für Zahnärzte 2012 aktualisiert wurde, ist das Regelwerk für Ärzte bis auf wenige Veränderungen seit 1982 im Dienst.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Bundesärztekammer sind sich einig, dass die Gebührenordnung im Interesse der Patienten und aller anderen Beteiligten einer Erneuerung bedarf. Das ist Aufgabe des Gesundheitsministeriums, doch Versicherer und Ärzte leisten Hand in Hand konstruktive Hilfestellung und haben gemeinsam das Konzept für eine modernisierte Gebührenordnung erarbeitet.

Privatversicherte wissen mehr

Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten können Privatversicherte durchblicken, welche Leistungen der Arzt in Rechnung stellt. Basis jeder Rechnung an Privatpatienten ist die Gebührenordnung, die Höchstgrenzen für Vergütungen festlegt. Jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, diese Grenzen bei der Kostenerstattung zu beachten. Die Tarife für ärztliche Leistungen sind übrigens kein Geheimnis, sondern für jedermann einzusehen.

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Privatversicherte denken mit

Natürlich ist es kein Misstrauen Ihrem Arzt gegenüber, wenn Sie die Rechnung vor der Bezahlung überprüfen. Wo viel geleistet wird, geschehen auch Fehler und viele Ärzte übergeben die Rechnungsstellung heute an sogenannte  Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) oder ähnlich spezialisierte Dienstleistungsunternehmen. Achten Sie insbesondere darauf, dass die richtige Diagnose auf der Rechnung vermerkt ist. 

Die drei wichtigen Fragen zur Gebührenordnung

Wer legt die Gebühren für ärztliche Leistungen fest?

Ärzteschaft und Versicherer bringen Wissen und Wünsche in die Tarifordnung ein, federführend ist dann das Bundesministerium für Gesundheit. Die Bundesregierung erlässt die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnungen.

Wie funktioniert die Gebührenordnung?

Die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte listet aktuell rund 6000 Leistungen auf, von Grundleistungen wie allgemeinen Beratungen und Untersuchungen, Sonderleistungen wie Anlegen von Verbänden und Blutentnahmen bis zu spezialisierten Behandlungen und Untersuchungen. Das Gebührenverzeichnis der Zahnärzte umfasst rund 9.000 Leistungen wie allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische, prothetische, kieferorthopädische und implantologische Maßnahmen. Die Gebührenordnungen regeln auch die Kosten für die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGel, die außerhalb der medizinischen Notwendigkeit liegen und daher in der Regel vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen sind die Tarife für den Ersatz für Auslagen, Wegegeld und Reiseentschädigungen geregelt.

Ärzte können die festgelegten Mindestgebühren für ärztliche Leistungen zum 2,3- fachen Satz in Rechnung stellen, bei schwierigen Fällen mit plausibler Begründung bis 3,5-fach. Auch das Überschreiten dieser Höchstgrenze, zum Beispiel für Spezialisten bei Schwersterkrankungen, ist möglich, wenn der Patient zustimmt. Ob diese Kosten erstattet werden, kommt auf den gewählten Versicherungstarif an – in jedem Fall ist vor der Unterschrift unter die Honorarvereinbarung eine Rücksprache mit der Versicherung wichtig.

Zu Diskussionen bei der Kostenerstattung kann es kommen, wenn neue medizinische Verfahren noch nicht in der Gebührenordnung verzeichnet sind. Ein gemeinsamer Bewertungsausschuss bestehend aus Vertretern der Bundesärztekammer sowie Mitgliedern einzelner Fachverbände sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und Vertreter der zuständigen Bundesministerien, hat sich in der Vergangenheit bemüht die Kosten mit Hilfe einer vergleichbaren Leistung zu regeln.

Wem nützt die Gebührenordnung?

Alle Beteiligten des Gesundheitssystems profitieren von verbindlichen kalkulierbaren Kostensätzen. Insbesondere dient die Kostenbegrenzung auch den Patienten als „Verbraucherschutz“, um sie vor bösen Überraschungen und finanziellen Überforderungen zu schützen. Aus diesen Gründen existieren Gebührenordnungen auch in anderen freien Berufen wie bei Steuerberatern und Notaren, als Honorarordnung bei Architekten und Ingenieuren und als Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei Anwälten.

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