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Eine Frau steht lächelnd auf einer Rasenfläche vor einem weißen Haus mit Fachwerk-Elementen und Holzterrasse.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von AXA Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Gelände- und Immobilieninhaber

  • Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitz
  • Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz vor Schadenersatzforderungen

Wann brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Wenn Sie sich mit der Absicherung für Haus- und Grundbesitz zu beschäftigen ist es wichtig zu wissen, wofür Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigen.

Ein Mann sitzt entspannt auf einem Sofa und arbeitet mit einem Laptop auf dem Schoß.

Beruhigende Sicherheit für Sie als Vermieter oder Eigentümer

Sind Sie Eigentümer und vermieten Ihre Immobilie, sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks?

Dann sollten Sie sich mit einer entsprechenden Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.

  • Von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück oder den darauf stehenden Gebäuden gehen unvorhersehbare Risiken
  • Vermieter haften zudem bei Schäden oder Unfällen, die etwa durch eine mangelhafte Ausstattung entstehen.
  • Personen-, Sach- oder Vermögenschäden können aus in diesem Kontext schnell in die Millionen gehen – und hier greift die private Haftpflichtversicherung nicht.

Sorgen Sie also dafür, dass Ihr Haus und Grundbesitz im Schadensfall haftpflichtversichert ist.

Umfang der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer  – was ist versichert?

Als Liegenschaftsinhaber ist es erforderlich zu verstehen, welche Leistungen in der Haus- und Grundstückshaftpflicht enthalten sind. Der Haftpflichtschutz als Absicherung für Ihren Haus- und Grundbesitz umfasst zum Beispiel aus Eigentum, Miete, Leasing oder Nießbrauch:

  • Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die von Ihrem Grundstück und den aufstehenden Gebäuden oder fest installierten Anlagen ausgehen
  • Schäden durch Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen
  • Schäden durch mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen
  • Schäden durch sich lösende Gebäudeteile
  • Schäden bei kleineren Bauvorhaben

Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften erstreckt sich der Versicherungsschutz der Grundbesitzerhaftpflicht auch auf Schäden unter anderem aus den Gefahren des gemeinschaftlichen Eigentums, zum Beispiel Treppenhaus, Einfahrt oder Dach.

Im Zusammenhang mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist es notwendig aufzuzeigen, worin genau die Verantwortung bei Unfällen liegt:

  • Es geht nicht um die Haftung bei Grundstücksschäden oder die Haftung bei Immobilienschäden (also Schäden, die Ihnen entstehen), sondern darum, für welche Schäden Sie als Immobilieneigentümer haftbar gemacht werden können.
  • In vielen anderen Fällen gibt es natürlich für Sie als Hauseigentümer oder Immobilienbesitzer weitere Versicherungsmöglichkeiten wie die Grundstück- und Immobilienversicherung.
Eine Frau in Winterkleidung räumt Schnee mit einer großen Schneeschaufel vor einem Haus.

Schützen Sie sich zuverlässig vor Schadenersatzforderungen Dritter

Besitzen Sie eine Immobilie oder ein Gelände mit freiem Zugang für Dritte, können dort Unfälle passieren. Als Eigentümer tragen Sie Verantwortung und damit erhebliche Haftungsrisiken. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schadenersatzforderungen Dritter. Mit der passenden Vorsorge sind Eigentümer rechtlich und finanziell abgesichert.

Die Rundum-Lösung für Eigentümer von Haus und Grundbesitz: Haftpflicht

AXA bietet Ihnen ein umfassendes Sach- und Haftpflichtangebot für Privatkunden. Der zeitgemäße und bedarfsgerechte Versicherungsschutz besteht aus

sowie einer Vielzahl an zusätzlichen Bausteinen.

Ergänzend zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Ein Mann steht auf einer Leiter und befestigt mit einem Hammer das Dach eines kleinen Hauses.

Der Besitz einer Immobilie oder eines Grundstücks geht einher mit viel Verantwortung und vielen Risiken, die Sie als Grundbesitzer tragen müssen. Glücklicherweise können Sie fast alle Risiken angemessen und bezahlbar bei AXA versichern.

Neben einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollten Sie zum Beispiel über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung oder eine Bauherrenhaftpflicht nachdenken. 

Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Was kostet eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Wenn Sie für Ihr Haus und Grund eine Haftpflicht abschließen ist es von Bedeutung, welche Faktoren die Kosten dieser Versicherung beeinflussen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich nach den folgenden Kriterien:

  • Größe
  • Lage
  • Nutzung
  • Art der Immobilie (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • gewählte Versicherungssumme
  • Alter der Immobilie
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Integration bestimmter Risikofaktoren

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Was ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht mitversichert?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt viele Risiken rund um Ihr Grundstück ab – aber nicht alle. Daher gilt es zu klären, welche Schäden ausgeschlossen sind. Unter folgenden Umständen müssen Sie mit Deckungsbeschränkungen rechnen:

  • Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden.
  • Für gewerblich genutzte oder im Ausland gelegene Immobilien.
  • Auch rein vertragliche Verpflichtungen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, sind nicht versichert.
  • Zusätzlich gelten die vereinbarten Versicherungs- bzw. Deckungssummen innerhalb der Haftpflichtversicherung für Haus und Grund als Leistungsgrenze.

Für bestimmte Risiken benötigen Sie eine separate Absicherung, dazu gehören zum Beispiel berufliche Tätigkeiten. Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.

Kann ich in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eine Selbstbeteiligung vereinbaren?

Ja, wie bei den meisten Versicherungen, können Sie auch hier eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese ist dann bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

Was ist der Unterschied zwischen privater Haftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, wenn Sie im Alltag – z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder Besucher – anderen versehentlich einen Schaden zufügen. Sie gilt für Privatpersonen und deckt Schäden ab, die aus dem privaten Lebensbereich entstehen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dagegen richtet sich speziell an Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Sie greift, wenn durch das Grundstück, ein Gebäude oder fest installierte Anlagen Dritte zu Schaden kommen – etwa durch Glätte, lose Dachziegel oder ungesicherte Wege.

Wichtig: Die private Haftpflicht deckt solche verkehrssicherungspflichtigen Risiken rund um Immobilien nicht ab – dafür ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig.

Wer haftet bei Schäden durch Mieter oder Besucher auf dem Grundstück?

Als Eigentümer haften Sie grundsätzlich für Schäden, die durch mangelnde Instandhaltung, Mängel oder unzureichende Sicherung Ihres Grundstücks entstehen – auch dann, wenn das Grundstück vermietet ist.

  • Kommt es etwa zu einem Unfall, weil ein Weg nicht geräumt oder ein Geländer locker war, sind Sie als Besitzer in der Verantwortung. Verursacht dagegen ein Besucher selbst einen Schaden – zum Beispiel beschädigt er ein Nachbargrundstück –, haftet in der Regel der Verursacher persönlich.
  • Ihre Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz greift dann, wenn Sie als Eigentümer und Versicherungsnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden.
  • Leistungsempfänger ist in diesem Fall die geschädigte Person, also zum Beispiel ein verletzter Besucher oder der Eigentümer eines beschädigten Fahrzeugs.

Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kündigen?

Sie können als Vertragspartner den Vertrag zum ersten eines jeden Monats kündigen. Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden. Sie oder wir können auch kündigen zum Beispiel nach einem Schadenfall.

Was passiert mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn ich die Immobilie oder das unbebaute Grundstück verkaufe?

Bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos, etwa durch Veräußerung des Grundstücks oder Hauses, sodass Sie nicht mehr Eigentümer sind, endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Schließlicht gibt es keinen Bedarf mehr für eine Versicherung für Haus- und Grundbesitz.

Was ist der Unterschied zwischen der Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz und der Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist speziell für eine Bauphase konzipiert und endet zum Beispiel automatisch mit dem Abschluss der Bauarbeiten. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift zwar bei kleineren Bauvorhaben, ist aber ansonsten für den dauerhaften Betrieb angelegt. Sie endet entsprechend nicht automatisch, sondern gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sind die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umlagefähig und steuerlich absetzbar?

Wenn die anfallenden Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sind, können Sie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Beitragszahler und Policeinhaber auf den oder die Mieter umlegen.

Falls Sie die Grundbesitzer-Haftpflicht für eine vermietete Immobilie abgeschlossen haben, können Sie die Beiträge in der Steuererklärung normalerweise als Werbekosten geltend machen.

Wie sinnvoll ist ein Vergleich von Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen?

Verschiedene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen im Vergleich zu betrachten, lohnt sich in jedem Fall. Dies wird durch folgende Aspekte deutlich:

  • Leistungen, Beiträge und Deckungssummen unterscheiden sich je nach Anbieter.
  • Wichtig ist nicht nur der Preis, sondern vor allem, welche Risiken abgesichert sind – etwa auch kleinere Bauvorhaben, unbebaute Grundstücke oder Allmählichkeitsschäden.
  • Bei AXA erhalten Sie einen leistungsstarken, individuell anpassbaren Versicherungsschutz, der zu Ihrer Immobilie passt – transparent, zuverlässig und zu fairen Konditionen.

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung für (unbebaute) Grundstücke

Warum ist eine Haftpflichtversicherung auch für (unbebaute) Grundstücke sinnvoll?

Eine Haftpflichtversicherung ist auch für unbebaute Grundstücke sinnvoll, weil es für Grundstücksbesitzer schwierig ist, alle Gefahrenquellen für Dritte auszuschließen. Wenn beispielsweise ein Zeitungsbote im Winter in der Einfahrt Ihres Grundstücks ausrutscht, weil Sie den Schnee nicht geräumt haben, haften Sie in vollem Umfang für die Behandlungskosten und den Dienstausfall.

Gleichzeitig ist Ihre Privathaftpflichtversicherung hier nicht zuständig. Gleiches gilt, wenn jemand über eine Baumwurzel stolpert oder wenn ein Ast Ihres Baumes auf ein parkendes Auto fällt und dieses beschädigt. 

Schadensfälle vermeiden – Welche Pflichten habe ich als Grundbesitzer im Winter?

Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gehwege und Zugänge gefahrlos nutzbar sind – auch im Winter. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht bedeutet konkret, dass Sie Schnee räumen und bei Glätte streuen müssen.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und verletzt sich jemand – etwa ein Postbote oder Besucher, der auf Ihrer Einfahrt ausrutscht –, haften Sie persönlich für die Folgen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen vor hohen Forderungen nach Schadenersatz und Folgekosten.

Was gilt als unbebautes Grundstück?

Ihr Grundstück gilt dann als unbebautes Grundstück, wenn sich darauf kein bezugsfertiges Gebäude befindet – sprich kein benutzbares. Ein Gebäude wird dann als benutzbar oder bezugsfähig angesehen, wenn es den Bewohnern zugemutet werden kann, sie zu nutzen.

Andernfalls spricht man von einem Baugrundstück. Grundsteuerrechtlich gelten auch Rohbauland und Bauerwartungsland als unbebautes Grundstück. Sie können sowohl ein unbebautes als auch ein bebautes Grundstück mit Haftpflichtversicherung absichern – unabhängig davon, ob Sie es vermieten oder als Zweitwohnung nutzen. 

Muss ich ein unbebautes Grundstück versichern?

Zwar ist eine Versicherung für Grundeigentümer keine Pflicht. Doch sind Sie als Grundstücksbesitzer persönlich dafür verantwortlich, dass von Ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr für Besucher ausgeht. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Sie im Falle einer Verletzung oder bei Personenschäden als Hausbesitzer haftbar gemacht werden und es können Ansprüche an Sie gestellt werden.

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