Home Haus & Wohnung Wie sinnvoll ist eine Hausratversicherung
Familie spielt mit einem Umzugskarton

Wie sinnvoll ist eine Hausratversicherung?

Es gibt Versicherungen, bei denen man gar nicht genau weiß, ob man sie unbedingt braucht. Die Hausratversicherung gehört dazu. Der Grund dafür ist, dass viele Menschen den Wert des eigenen Hausstands unterschätzen – vor allem in jüngeren Jahren, wenn sie noch kein großes Eigentum haben. Laut Statistik besitzt jeder Durchschnittseuropäer aber um die 10.000 Gegenstände. Müsste man all diese Dinge auf einmal ersetzen, könnte das ganz schön teuer werden. In so einem Fall hilft die Hausratversicherung. 

 Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?

Nach einem Blitzschlag bleibt der Fernseher schwarz, wegen einer undichten Waschmaschine stehen alle Möbel im Wasser, brennende Kerzen lösen einen Brand aus oder ein Einbrecher verwüstet die Wohnung. All dies sind Beispiele für Situationen, die man sich nicht wünscht, aber häufiger vorkommen, als man denkt. Neben jeder Menge Ärger hat man dann vor allem eins: hohe Kosten, um die beschädigte, zerstörte oder entwendete Einrichtung zu ersetzen. Eine Hausratversicherung, die individuell auf den Wert Ihres Besitzes ausgelegt wird, ist dazu da, diesen finanziellen Schaden auszugleichen. Sie ersetzt Ihnen den Neuwert der versicherten Gegenstände.  

Hausratversicherung - wozu braucht man sie?

Was ist Hausrat und wie genau ist er versichert?

Was fällt unter Hausrat?

Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände im Haushalt, die zur Einrichtung, dem Gebrauch oder Verbrauch gehören. Das bedeutet zum Beispiel Möbel, Vorhänge, Teppiche, Lampen, Bilder, Bücher, Geschirr, Haushaltsgegenstände, elektronische Geräte, Musikinstrumente, Sportgeräte sowie Kleidung, Schuhe, Schmuck und Uhren. Sogar die Vorräte in Ihrem Kühlschrank zählen dazu. Also im Prinzip alles, was Sie bei einem Umzug einpacken würden und nicht fester Bestandteil des Gebäudes ist. Interessant zu wissen: Selbst kleine Haustiere wie Meerschweinchen, Fische und Vögel sind mitversichert. Ein besonderer Fall sind Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher, Antiquitäten, Kunstwerke oder gar die Briefmarkensammlung. Bei Verlust werden hier die Kosten vom Versicherer in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe ersetzt. Meist sind das 20 % der Versicherungssumme. 

Checkliste: Gegen welche Gefahren bin ich versichert?

Bei welchen Schadensursachen die Versicherung einspringt, ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen genau festgehalten. Grundsätzlich deckt eine gute Hausratversicherung Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen Ihres Hausrats durch folgende Ereignisse ab: 

  • Feuer 
  • Blitzschlag 
  • Naturgefahren wie Hagel und Sturm ab Windstärke 8 
  • Austritt von Leitungswasser 
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus 

Auf welchen Ort bezieht sich die Versicherung?

Die Hausratversicherung gilt für die privat genutzten Räumlichkeiten, die bei Vertragsabschluss im Versicherungsschein angegeben werden. Unabhängig davon, ob Sie als Eigentümer oder Mieter darin wohnen, kann das eine Wohnung oder auch ein ganzes Haus sein. Der Versicherungsschutz gilt auch für jeden beweglichen Gegenstand, der in Anbauten, auf der Terrasse und dem Balkon, in Kellerräumen oder in der Garage aufbewahrt wird.  

Lohnt sich eine Hausratversicherung für mich?  

Für wen lohnt sich eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung ist in Deutschland nicht Pflicht. Jeder kann also für sich selbst entscheiden, ob er die Versicherung abschließen möchte. Dabei gilt: Waren die Besitztümer innerhalb der eigenen vier Wände recht teuer, ist es sinnvoll, sich gegen deren Verlust oder Zerstörung abzusichern. In der Regel steigt der Lebensstandard zwar erst mit zunehmendem Einkommen, trotzdem kann sich eine Hausratversicherung auch schon für junge Menschen wie Auszubildende und Studenten lohnen – je nach Vermögen oder jeweiliger Wohnsituation.

Brauchen Studenten eine Hausratversicherung?

Als Mieter in einem Studentenheim, in dem die Grundausstattung gestellt wird und Küche und Waschmaschine gemeinsam genutzt werden, benötigt man sicherlich noch keine Hausratversicherung. Wenn man jedoch eine eigene Wohnung bewohnt, Computer, Flat Screen, HiFi-Anlage und PlayStation anschafft, sieht die Lage schon wieder anders aus. Sollte es dann zu einem Rohrbruch, einem Brand oder einem Einbruch kommen, können sich viele Studenten die Neuanschaffung oft nicht leisten. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, das Preis-Leistungsverhältnis der Versicherung abzuwägen und doch lieber den verhältnismäßig niedrigen Beitrag für eine Hausratversicherung aufzubringen.

Was ist mein Hausrat wert?

Eine Hausratversicherung übernimmt einen Versicherungsfall immer nur bis zur Versicherungssumme, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Damit Sie im Schadensfall ausreichend abgesichert sind, muss die vereinbarte Versicherungssumme also möglichst gut mit dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats übereinstimmen. Wird eine geringere Versicherungssumme angegeben, ersetzt die Versicherung den Schaden nur anteilig. Wenn der Hausrat beispielsweise 70.000 € wert ist, Sie aber nur die Hälfte angegeben haben, um Versicherungsbeiträge zu sparen, bekommen Sie im Schadensfall vom Versicherer auch nur maximal 35.000 €. 
Damit es nicht zu einer solchen Unterversicherung kommt, ist es also sinnvoll, genau zu ermitteln, wie teuer Ihre Einrichtung ist. Im Internet finden Sie zahlreiche Vorlagen für Inventarlisten bzw. Wertermittlungstabellen, die bei der Bestandsaufnahme des gesamten Hausrats helfen. Achtung: Anzugeben ist hier nicht der Zeitwert, sondern der aktuelle Neuwert, da mit der Versicherung die Kosten der Neubeschaffung abgedeckt werden sollen. Außerdem ist es sinnvoll, jeden wertvollen Gegenstand durch Kaufbelege und Fotos zu dokumentieren.  

Was ist der Unterversicherungsverzicht?

Wenn es Ihnen zu mühsam ist, Ihr gesamtes Inventar zu katalogisieren, können Sie bei Abschluss der Versicherung die Option “Unterversicherungsverzicht” wählen. Dabei setzt der Versicherer einen pauschalen Betrag als Versicherungssumme fest, in der Regel 650 € pro Quadrat­meter Wohnfläche. Im Schadensfall kommt die Versicherung dann für Wiederbeschaffungskosten in der vollen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf.  

Worauf sollte ich noch achten?

Zusatzleistungen - welche sind wichtig?

Welche Zusatzleistungen sind wichtig?

Zusätzlich zu den grundlegenden versicherten Schäden, bei denen eine Hausratversicherung einspringt, gibt es noch weitere Zusatzoptionen, die Sie bei Vertragsabschluss vereinbaren können. In der Regel bekommen Sie die Versicherung dann zwar nicht mehr zum kleinen Preis, je nach individueller Situation ist es aber sinnvoll, kein unnötiges Risiko einzugehen.
Ein gutes Beispiel ist der Zusatz „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Versicherungsfalles“. Diese Klausel sichert Sie ab, wenn eine grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits zum Schaden geführt hat. Das kann zum Beispiel eine unbeaufsichtigte Kerze sein, die zu einem Brand führt.
Auch sinnvoll ist die zusätzliche “Elementarschadenversicherung”. Die sollten Sie abschließen, wenn Sie zum Beispiel in der Nähe eines Gewässers oder in den Bergen wohnen, denn damit ist Ihr Hausrat gegen Schäden durch Naturkatastrophen abgesichert. Dazu zählen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Weitere zusätzliche Leistungen sind zum Beispiel die Glasversicherung, eine Versicherung fürs Fahrrad, Schutz gegen Diebstahl auf Reisen oder eine Erweiterung für Wertsachen.

Umzug - Hausratversicherung ändern

Woran muss ich während der Laufzeit denken?

Während der Laufzeit der Hausratversicherung sollte man einige Dinge beachten. Da sich der Wert des eigenen Hausrats im Laufe der Zeit verändert – beispielsweise durch größere Anschaffungen oder eine Erbschaft – ist es wichtig, die Versicherungssumme im Auge zu behalten und gegebenenfalls anzupassen. Es kann sich auch lohnen, den jeweiligen Kaufbeleg aufzubewahren, um den Besitz im Verlustfall nachweisen zu können.
Sie planen einen Umzug? Auch darüber müssen Sie den Versicherer informieren. Der Versicherungsschutz läuft für die neue Wohnung zwar weiter, wenn sich aber die Wohnfläche ändert oder größere Neuanschaffungen getätigt werden, sollten die Konditionen überprüft werden. Damit Leistungen im Versicherungsfall nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden, sollten auch sogenannte Gefahrenerhöhungen gemeldet werden. Darunter fällt zum Beispiel eine längerfristige Abwesenheit, die das Risiko eines Einbruchs erhöht.

Was tun im Schadensfall?

Kommt es zu einem Schadensfall, für den Sie die Versicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie den Versicherer schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen. Sie sind außerdem zur Schadens­minderung verpflichtet, sodass der Schaden nicht noch größer wird – gemeint ist damit zum Beispiel das Abdrehen des Hauptwasserhahns bei einem Wasserrohrbruch. Die beschädigten Gegenstände sollten Sie anschließend keinesfalls entsorgen, sondern für eine Begutachtung aufbewahren. Zusätzlich ist es sinnvoll, jeden entstandenen Schaden detailliert mit Fotos festzuhalten.
Der Versicherer wird Sie auch dazu auffordern, im Rahmen der Nachweispflicht die Ursache des Schadens zu belegen. Bei einem Einbruch geschieht dies zum Beispiel durch die Anzeige bei der Polizei. Gestohlene Gegenstände werden vollständig auf einer Liste verzeichnet und der Polizei und dem Versicherer vorgelegt.

Hausratversicherung: Was tun im Schadensfall?

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Die Hausratversicherung kommt nicht auf, wenn man versicherte Dinge vorsätzlich zerstört. Wird dann auch noch versucht, unter Vorgabe einer falschen Schadensursache den Geldwert von der Versicherung zu kassieren, handelt es sich sogar um Versicherungsbetrug. Ausgeschlossen von der Hausratversicherung sind auch Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Handhabung verursacht werden, etwa wenn eine teure Matratze im feuchten Keller schimmelt oder der Fernseher versehentlich herunterfällt. Wird Ihr Hausrat von einem Besucher beschädigt, kommt dafür ebenfalls nicht die Hausratversicherung auf. Der Besucher kann den Wert des kaputten Gegenstandes dann aber bei seiner Haftpflichtversicherung geltend machen.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Generell ist zu sagen, dass die Hausratversicherung nur Schäden ersetzt, die auch wirklich den Hausrat betreffen, also keine Beschädigungen an festen Gebäudeteilen wie Wänden, Treppen oder Fenstern. Wird das Dach durch einen Sturm abgedeckt oder eine Fensterscheibe durch Hagel eingeschlagen, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Für die sind Sie aber nur als Eigentümer des Gebäudes zuständig, nicht als Mieter.

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