
Wie sinnvoll ist eine Hausratversicherung?
Es gibt Versicherungen, bei denen man gar nicht genau weiß, ob man sie unbedingt braucht. Die Hausratversicherung gehört dazu. Der Grund dafür ist, dass viele Menschen den Wert des eigenen Hausstands unterschätzen – vor allem in jüngeren Jahren, wenn sie noch kein großes Eigentum haben. Laut Statistik besitzt jeder Durchschnittseuropäer aber um die 10.000 Gegenstände. Müsste man all diese Dinge auf einmal ersetzen, könnte das ganz schön teuer werden. In so einem Fall hilft die Hausratversicherung.
Nach einem Blitzschlag bleibt der Fernseher schwarz, wegen einer undichten Waschmaschine stehen alle Möbel im Wasser, brennende Kerzen lösen einen Brand aus oder ein Einbrecher verwüstet die Wohnung. All dies sind Beispiele für Situationen, die man sich nicht wünscht, aber häufiger vorkommen, als man denkt. Neben jeder Menge Ärger hat man dann vor allem eins: hohe Kosten, um die beschädigte, zerstörte oder entwendete Einrichtung zu ersetzen. Eine Hausratversicherung, die individuell auf den Wert Ihres Besitzes ausgelegt wird, ist dazu da, diesen finanziellen Schaden auszugleichen. Sie ersetzt Ihnen den Neuwert der versicherten Gegenstände.


Eine Hausratversicherung ist in Deutschland nicht Pflicht. Jeder kann also für sich selbst entscheiden, ob er die Versicherung abschließen möchte. Dabei gilt: Waren die Besitztümer innerhalb der eigenen vier Wände recht teuer, ist es sinnvoll, sich gegen deren Verlust oder Zerstörung abzusichern. In der Regel steigt der Lebensstandard zwar erst mit zunehmendem Einkommen, trotzdem kann sich eine Hausratversicherung auch schon für junge Menschen wie Auszubildende und Studenten lohnen – je nach Vermögen oder jeweiliger Wohnsituation.
Kommt es zu einem Schadensfall, für den Sie die Versicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie den Versicherer schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen. Sie sind außerdem zur Schadensminderung verpflichtet, sodass der Schaden nicht noch größer wird – gemeint ist damit zum Beispiel das Abdrehen des Hauptwasserhahns bei einem Wasserrohrbruch. Die beschädigten Gegenstände sollten Sie anschließend keinesfalls entsorgen, sondern für eine Begutachtung aufbewahren. Zusätzlich ist es sinnvoll, jeden entstandenen Schaden detailliert mit Fotos festzuhalten.
Der Versicherer wird Sie auch dazu auffordern, im Rahmen der Nachweispflicht die Ursache des Schadens zu belegen. Bei einem Einbruch geschieht dies zum Beispiel durch die Anzeige bei der Polizei. Gestohlene Gegenstände werden vollständig auf einer Liste verzeichnet und der Polizei und dem Versicherer vorgelegt.

Die Hausratversicherung kommt nicht auf, wenn man versicherte Dinge vorsätzlich zerstört. Wird dann auch noch versucht, unter Vorgabe einer falschen Schadensursache den Geldwert von der Versicherung zu kassieren, handelt es sich sogar um Versicherungsbetrug. Ausgeschlossen von der Hausratversicherung sind auch Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Handhabung verursacht werden, etwa wenn eine teure Matratze im feuchten Keller schimmelt oder der Fernseher versehentlich herunterfällt. Wird Ihr Hausrat von einem Besucher beschädigt, kommt dafür ebenfalls nicht die Hausratversicherung auf. Der Besucher kann den Wert des kaputten Gegenstandes dann aber bei seiner Haftpflichtversicherung geltend machen.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Generell ist zu sagen, dass die Hausratversicherung nur Schäden ersetzt, die auch wirklich den Hausrat betreffen, also keine Beschädigungen an festen Gebäudeteilen wie Wänden, Treppen oder Fenstern. Wird das Dach durch einen Sturm abgedeckt oder eine Fensterscheibe durch Hagel eingeschlagen, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Für die sind Sie aber nur als Eigentümer des Gebäudes zuständig, nicht als Mieter.
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