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Junge Frau telefoniert mit Handy

Vermögenswirksame Leistungen Monatliches Geldgeschenk des Arbeitgebers richtig nutzen

  • Jetzt Anspruch prüfen und direkt lossparen
  • Angebot einfach und schnell online anfordern

Geschenktes Geld

Lassen Sie Ihren Arbeitgeber für Sie sparen – mit Geld zusätzlich zu Ihrem Gehalt, Monat für Monat

  • Viele Arbeitgeber fördern den Vermögensaufbau – mit einer Arbeitnehmersparzulage von 6,65 € bis zu 40 € im Monat
  • Anlagen sind bereits bei Sparraten ab 25 €/Monat möglich
  • Die Sparsumme können Sie frei erhöhen – durch einen Eigenanteil aus Ihrem Gehalt
Chefin überreicht ihrem Mitarbeiter ein Paket
Chart attraktive Renditechancen

Attraktive Renditechancen

Langfristiger Vermögensaufbau durch ausgewogene Investition am Kapitalmarkt

Flexibel nutzbar

Mit dem Geldgeschenk Ihres Arbeitgebers schneller persönliche Ziele erreichen

  • Bereits nach sieben Jahren verfügen Sie frei über Ihr Erspartes – zum Beispiel, um sich selbst etwas zu gönnen
  • Oder Sie führen Ihren ETF-Sparplan einfach fort und investieren weiter in den Vermögensaufbau, etwa in Ihre private Altersvorsorge
Flexibel nutzbare Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen bringen Ihnen nur Vorteile

Expertenmanagement

Expertenmanagement

Anlageexperten mit jahrelanger Erfahrung managen aktiv Ihr Investment

Verfügbarkeit

Verfügbarkeit

Das angesparte Kapital bleibt trotz Mindestlaufzeit von 12 Jahren jederzeit verfügbar

Steuervorteile

Steuervorteile

Auf Vorabpauschalen oder Ausschüttungen fallen keine Steuern an

Schutz im Todesfall

Schutz im Todesfall

Bei vorzeitigem Tod erhalten Hinterbliebene mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge

FAQs zu vermögenswirksamen Leistungen

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Habe ich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, in vielen Fällen ist aber im Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung festgelegt, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber zahlt. Schauen Sie am besten einfach in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob für Sie eine entsprechende Regelung gilt. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Mein Arbeitgeber zahlt nur 6,65 € - lohnt sich das überhaupt?

Selbstverständlich! Auch ein geringer Arbeitgeberanteil ist schließlich geschenktes Geld, mit dem sich über die Jahre eine beträchtliche Summe ansparen lässt. Und wenn Sie den monatlichen Beitrag durch einen Eigenanteil aus Ihrem Nettoverdienst aufstocken, profitieren Sie umso mehr vom Zinseszins-Effekt.

Wie wird mein Geld investiert?

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre vermögenswirksamen Leistungen mit AXA zu investieren, profitieren Sie von den attraktiven Renditechancen des Kapitalmarkts: Für Ihren Vermögensaufbau legen wir aktuell einen Teil Ihrer Beiträge in unserem Portfolio ETF an – transparent, nachhaltig und mit sehr geringen Verwaltungskosten.​

Wie funktioniert die Beitragszahlung?​

Ganz automatisch – Sie müssen sich um nichts kümmern: Ihr Arbeitgeber überweist den gesamten Beitrag, auch wenn Sie ihn selbst um einen Eigenanteil aus Ihrem Nettoeinkommen aufstocken. Sollten Sie das Unternehmen verlassen, reichen Sie einfach das VL-Formular bei Ihrem neuen Arbeitgeber ein, der dann die Beitragszahlung weiterführt.​

Kann ich jederzeit auf mein Geld zugreifen? ​

Ja. Wenn Ihr Geld in eine Kapitallebensversicherung fließt, gilt zwar rechtlich eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Das angesparte Kapital bleibt aber dennoch jederzeit für Sie verfügbar – bei Entnahme in dieser Phase entfällt lediglich die gesetzliche Förderung. In den letzten fünf Jahren vor Ablauf können Sie Ihr Guthaben sogar komplett abschlagsfrei entnehmen. Lediglich auf den erzielten Ertrag wird Einkommensteuer fällig.

Warum sollte ich meine vermögenswirksamen Leistungen bei AXA anlegen?

In der VL-Lebensversicherung fallen keine Steuern auf Vorabpauschalen oder Ausschüttungen an. Es erfolgt auch keine Zwischenbesteuerung der Kursgewinne bei Fondswechseln.​ Wenn Sie Leistungen frühestens mit 62 Jahren sowie nach einer Laufzeit von 12 Jahren in Anspruch nehmen, müssen Sie die erzielten Erträge nur zu 50% mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.​