Wie wird der Neuwert Ihres Hausrats ermittelt?
Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich alle Gegenstände, die Sie zum Wohnen in Ihrem Zuhause gebrauchen. Dazu gehören neben den Einrichtungsgegenständen ( z.B. Mobiliar, Kleidung) elektronische Geräte, wie Küchengeräte, Fernseher, PC, Playstation, Unterhaltungselektronik etc. auch Wertgegenständen wie Schmuck oder Bargeld, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befinden und sind bis zu einer gewissen Höhe mitversichert.
Allerdings ist es nicht immer einfach die Preis- und Marktentwicklungen exakt zu bestimmen und auch alle Gegenstände in ursprünglicher Form wiederherzustellen bzw. wiederzubeschaffen. Wird z.B. der Röhrenfernseher, der heute nicht mehr hergestellt wird, durch ein Feuer zerstört, wird der Anschaffungspreis eines in Ausstattung und Funktion vergleichbaren Flachbildschirms zum Schadenzeitpunkt als Neuwert angenommen. Das gilt grundsätzlich für alle versicherte Sachen. Da gerade die elektronischen Geräte immer preiswerter werden, kann es passieren, dass Ihnen ein geringer Wert, als der ursprüngliche Anschaffungspreis erstattet wird.
Antiquitäten, Kunstobjekte oder aber auch Wertgegenstände wie Schmuck, gewinnen oftmals über die Jahre an Wert. Bei Beschädigung würde der Wiederbeschaffungswert, den der Versicherer gemäß der Neuwertregelung erstatten müsste, höher als der ursprüngliche Anschaffungspreis sein.
Für bestimmte Hausratsgegenstände gelten jedoch abweichende Entschädigungsgrenzen, zum Beispiel für Wertsachen, wie Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck. Je nach Tarif und Anbieter ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Summen begrenzt. Ob und bis zu welchem Wert Ihre Wertgegenstände in unseren Tarifen mitversichert ist, können Sie ganz einfach im Detailvergleich einsehen.