AXA verlängert Neupreisentschädigung auf 24 Monate
Der AXA Konzern erweitert in der Kraftfahrtversicherung zum 1. Mai 2008 die Dauer der Neupreisentschädigung für Pkw innerhalb der Komfortdeckung optimum plus von bislang 12 auf 24 Monate.
"Wer ein nagelneues Auto kauft, geht in der ersten Zeit bei einem Totalschaden das Risiko eines hohen Wertverlustes ein", erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. "Mit dem Baustein optimum plus bekommt der Versicherte bei einem Totalschaden jetzt während der ersten beiden Jahre nach Kauf des Neuwagens den vollen Neupreis erstattet." Erstattet wird also die Summe, die benötigt wird, um ein gleichwertiges neues Fahrzeug zu kaufen. Daneben übernimmt die Versicherung auch die Zulassungs- und Überführungskosten, die für das neue Fahrzeug anfallen. Die Leistungserweiterung gilt sowohl für neue als auch für bestehende Verträge mit dem Baustein optimum plus.
"Wer ein nagelneues Auto kauft, geht in der ersten Zeit bei einem Totalschaden das Risiko eines hohen Wertverlustes ein", erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. "Mit dem Baustein optimum plus bekommt der Versicherte bei einem Totalschaden jetzt während der ersten beiden Jahre nach Kauf des Neuwagens den vollen Neupreis erstattet." Erstattet wird also die Summe, die benötigt wird, um ein gleichwertiges neues Fahrzeug zu kaufen. Daneben übernimmt die Versicherung auch die Zulassungs- und Überführungskosten, die für das neue Fahrzeug anfallen. Die Leistungserweiterung gilt sowohl für neue als auch für bestehende Verträge mit dem Baustein optimum plus.