Für Garderobe keine Haftung
Umfassender Versicherungsschutz schützt Hoteliers vor finanziellen Konsequenzen des Verwahrungsrisikos
31.08.2010
Gestohlenes Gepäck oder ein beschädigtes Auto kann jedem Gast den Hotelbesuch vermiesen. Häufig fordert er vom Beherbergungsbetrieb Schadenersatz. Um sich vor Ansprüchen wegen gestohlener Garderobe zu schützen, bringen viele Gastronomen oder Hoteliers ein Schild mit der Aufschrift "Für Garderobe keine Haftung" an. Doch ein solcher Hinweis bedeutet nicht immer, dass sie auf der sicheren Seite sind. In vielen Fällen sind sie trotzdem zu Schadenersatzleistungen verpflichtet. Der Versicherungsbaustein "Verwahrungsrisiko" von AXA schützt Beherbergungsbetriebe vor den finanziellen Risiken.
Hoteliers in der Pflicht
Wenn es um die Aufbewahrung der vom Kunden in den Betrieb eingebrachten Sachen geht, tragen Betriebe des Gastgewerbes sogenannte Verwahrungsrisiken: Werden Kleidung, Kraftfahrzeuge oder das in den Fahrzeugen befindliche Gepäck von Gästen beschädigt oder gestohlen, muss der Betrieb häufig für den Schaden aufkommen. Ein Schild im Restaurant mit der Aufschrift "Für Garderobe keine Haftung" genügt nicht immer, um Schadenersatzansprüche von Gästen abzuwehren. Bei unbewachten Garderoben verhält es sich komplizierter: Nimmt der Gastwirt Sachen in Obhut, z. B. in einem separaten, durch den Gast nicht einsehbaren Raum, so haftet er meist im Schadenfall. Auch unabhängig davon, ob ein Schild auf die Verlustmöglichkeit aufmerksam macht oder nicht. Wird ein in der Gastgarage befindliches Auto beschädigt oder entwendet, ist der Hotelier in der Pflicht, den Schaden zu begleichen. Die Haftungsfrage ist allerdings immer vom Einzelfall abhängig: Sie ist in Schadenfällen immer wieder neu zu klären, denn eindeutige gesetzliche Regelungen gibt es nicht.
Schutz durch Versicherung des Verwahrungsrisikos
"Im Schadenfall sind Kunden oft verärgert, dementsprechend ist es wichtig, eine umfassende Betriebshaftpflicht-Versicherung zu haben", rät Peter Knaus, Bereichsleiter Industrie- und Firmenkundenhaftpflicht von der AXA Versicherung. Auf der sicheren Seite sind Hoteliers mit der Versicherung von Verwahrungsrisiken. AXA bietet im Rahmen des Profi-Schutz-Konzeptes speziell für beherbergende Betriebe zusätzlich zur Betriebshaftpflicht-Versicherung einen Versicherungsbaustein "Verwahrungsrisiko" an. Er umfasst Schäden durch Verlust, Verwechslung, Zerstörung oder Beschädigung von in den Betrieb eingebrachtem Gästeeigentum.
AXA ersetzt den entstandenen Schaden schnell und unkompliziert. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch passiven Rechtsschutz: Der Versicherer prüft den Schaden und ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche stellvertretend für den Versicherungsnehmer ab - notfalls sogar vor Gericht. Die Versicherung trägt auch die Kosten eines Rechtsstreits. So können Hoteliers ihren Gästen schnell Ersatz für den entstandenen Schaden anbieten - ganz zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
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