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Haftungsrisiken durch Umweltschäden von Unternehmen vernachlässigt

Repräsentative Studie zeigt: Neues Umweltschadensgesetz (USchadG) bei der Mehrheit kleiner und mittlerer Unternehmen unbekannt

Am 14. November 2007 tritt das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft. Dann haften Unternehmen für Umweltschäden, die sie nach dem 30. April 2007 verursacht haben. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind auf die damit verbundenen Haftungsrisiken nur unzureichend vorbereitet. 57 Prozent der KMU-Verantwortlichen haben noch nie von dem Gesetz gehört, obwohl es bereits im April 2007 verabschiedet wurde. Lediglich drei Prozent haben sich bereits intensiv mit dem Inhalt des Umweltschadensgesetzes auseinandergesetzt, weitere zwölf Prozent haben sich immerhin oberflächlich mit möglichen Konsequenzen beschäftigt. Das sind wesentliche Ergebnisse einer repräsentativen Befragung kleinerer und mittlerer Unternehmen durch das Marktforschungsinstitut psychonomics im Auftrag des AXA Konzerns.

Risikobewusstsein bei größeren Betrieben stärker ausgeprägt

Unabhängig von der Betriebsgröße betrifft das Umweltschadensgesetz alle Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit die Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen. Ein formlos eingereichter Antrag z.B. durch Nachbarn, Spaziergänger oder anerkannte Umweltschutzorganisationen bei der Fachbehörde genügt bereits, um die Prüfung möglicher Sanierungspflichten auszulösen.

Dennoch haben sich die meisten Unternehmer bislang kaum mit dem Umweltschadensgesetz und seinen Folgen beschäftigt, wie die Studie zeigt. Sogar Unternehmen, die schon einmal vom Umweltschadensgesetz gehört haben, unterschätzen in hohem Maße die neuen Haftungsrisiken. 40 Prozent geben an, sich inhaltlich noch nicht mit dem Gesetz auseinandergesetzt zu haben. Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt jedoch das Problembewusstsein: Immerhin 34 Prozent der Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, denen das Gesetz bekannt ist, haben sich zumindest oberflächlich mit den neuen Herausforderungen beschäftigt, elf Prozent taten dies sogar intensiv.

Haftungskonsequenzen von Umweltschäden unterschätzt

Ohne Zweifel ist der Aufklärungsbedarf in den Unternehmen groß. Sogar die Befragten, die angegeben haben, ihnen seien die Haftungsrisiken zumindest oberflächlich bekannt, unterschätzen vielfach die Tragweite umweltschädlicher Handlungen. So antworteten 42 Prozent, dass die Haftung in Form von Schadenersatz oder Geldstrafen erfolgt. Lediglich 15 Prozent rechnen damit, den ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu müssen, wie es tatsächlich dem Gesetz entspricht. Jegliche Sanierung kann sich jedoch im Vergleich zu einer Geldstrafe als deutlich teurer erweisen. Dies zeigt das folgende Beispiel: Ein Bauunternehmen erneuert unsachgemäß eine Dränage für Oberflächen- und Grundwasser. Dabei kommt es zu kalkhaltigen Ausfällungen im Wasser, das in einen nahe gelegenen Teich fließt. Das beeinträchtigt den dortigen Bestand einer geschützten Pflanzenart. Die Kosten für die Sanierung betragen allein im ersten Schritt rund 150.000 Euro. Dass die Kosten einer Umweltsanierung besonders kleine und mittlere Unternehmen in den finanziellen Ruin treiben können, wird bislang jedoch kaum wahrgenommen.

Unternehmen gehen von erhöhtem Versicherungsbedarf aus

Trotz des geringen Bekanntheitsgrades des Umweltschadensgesetzes glauben immerhin 65 Prozent der Befragten nach entsprechenden Erläuterungen, dass Haftungsansprüche aus dem Gesetz zukünftig zusätzlichen Versicherungsschutz erfordern. 19 Prozent beurteilen zusätzlichen Versicherungsschutz sogar als sehr wichtig oder äußerst wichtig. In mittelständischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern wird diese Einschätzung sogar von 30 Prozent der Befragten geteilt. Welche Haftungsrisiken im Einzelnen abgesichert werden sollen, ist vielen Unternehmen jedoch nicht bekannt: 80 Prozent der Befragten wissen nicht, welche Konsequenzen das Gesetz für ihren Betrieb haben könnte. Nur zwei Prozent geben an, den Haftungsumfang im Detail zu kennen.

Schutz vor finanziellen Risiken mit einer Umweltschadensversicherung

Der AXA Konzern bietet als einer der ersten Versicherer eine Absicherung gegen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz an. Im Gegensatz zur bereits bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die einer natürlichen oder juristischen Person oder deren Besitz zugefügt werden, leistet die neue Umweltschadensversicherung bei Schäden, die der Natur selbst zugefügt werden. Sie umfasst als Grunddeckung Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen (Biodiversitätsschäden) außerhalb des Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen. Versichert sind auch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers entstehen können. Darüber hinaus können Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser versichert werden. Die Versicherungsleistungen beinhalten die Prüfung der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers, die Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme und die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungspflichten.

Spezialisten-Team stellt Fachkompetenz im Umgang mit Umweltschäden sicher

AXA verfügt über langjährige Erfahrung mit der Versicherung von Umweltrisiken und der Bearbeitung von Umweltschäden. Die Bereiche Risikoanalyse und Schadenbearbeitung werden bundesweit von einem Spezialisten-Team unterstützt, das sich aus Ingenieuren verschiedener Fachrichtungen, aber auch - für den Umweltbereich besonders wichtig - Naturwissenschaftlern wie Biologen und Geologen zusammen setzt. Deren Fachkompetenz ist von besonders hoher Bedeutung, wenn es in der Auseinandersetzung mit den Behörden darum geht, ökologische Sachverhalte zu klären und ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu vereinbaren. Für die im Zusammenhang mit dem neuen Umweltschadensgesetz zu erwartenden Aufgaben ist das Unternehmen daher bereits heute bestens aufgestellt.

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