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Mit AXA jetzt auch für das Eigenheim riestern

Riester-Förderung jetzt auch für Finanzierung und Entschuldung der eigenen vier Wände einsetzbar / "Wohnriester" in alle aktuellen Riester-Angebote des AXA Konzerns integriert

Ab sofort können Kunden mit einem geförderten Riester-Renten-Vertrag von AXA ihr gefördertes Guthaben bis zu 75 Prozent oder vollständig entnehmen und als Eigenkapital für selbst genutzte Immobilien einsetzen. Gleiches gilt für Kunden mit Riester-Verträgen der zum Konzern gehörenden Lebensversicherer DBV Lebensversicherung und Deutsche Ärzteversicherung.

Grundlage des so genannten "Wohnriester" ist das Eigenheim-Rentengesetz. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 fördert der Staat hierüber auch das mietfreie Wohnen als Bestandteil der Altersvorsorge, indem er die bisherige Riester-Förderung erweiterte.
Die Riester-Rente - eine der anerkannt sichersten Vorsorgeformen - ist damit flexibler geworden.

Flexible Rückzahlungsoptionen

Die Rückzahlungsmöglichkeiten nach einer Entnahme hat der Gesetzgeber geändert: Kunden haben nun die Wahl, ob sie das entnommene Kapital zurückzahlen oder nicht. Auch Zeitpunkt, Zahlweise und Umfang der Rückzahlung sind nicht mehr gesetzlich vorgegeben. Damit werden die bislang recht starren Regeln durch kundenfreundlichere Optionen ersetzt.

Unveränderte Riester-Bedingungen

Wie bei der bisherigen Riester-Rente zahlt der Staat jedem Alleinstehenden eine Zulage von 154 Euro jährlich, Verheiratete erhalten das Doppelte. Für jedes Kind kommt eine Kinderzulage von 185 Euro hinzu, für seit dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro pro Jahr. Die Förderung wird voll ausgeschöpft, wenn Zulagen plus Eigenzahlungen mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens ausmachen. Für Berufseinsteiger, die nicht älter sind als 25 Jahre, gibt es seit diesem Jahr zudem noch einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig bis zu 200 Euro.