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Versicherungsschutz für Drohnen und Komfort-Klausel – Die Haftpflicht- und Sach-Versicherung Profi-Schutz von AXA als Rundum-Sorglos-Paket für den Mittelstand

27.09.2017

Haftpflicht

Drohne | AXA

Ab dem 1. Oktober gilt auch in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen, die neue Drohnenverordnung ist bereits seit April in Kraft. Über einen Baustein können Firmenkunden ihre Drohnen jetzt ganz einfach in Profi-Schutz Haftpflicht mitversichern.

Für Klarheit beim Deckungsumfang sorgt die Komfort-Klausel: Damit sind auch Leistungen eingeschlossen, die der Vorversicherer  versichert hat - und sogar künftige Verbesserungen im Produkt von AXA. Außerdem verzichtet AXA in der Sachversicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Verstoß gegen Sicherungsvorschriften bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro.

Seit 2006 ist Profi-Schutz das Angebot von AXA im Bereich gewerblicher Sach- und Haftpflichtversicherung. Nun hat der Versicherer das Produkt ein weiteres Mal  überarbeitet – eine risikoadäquate Neukalkulierung und attraktivere Beiträge gehören dazu. Hier die Highlights des neuen Profi-Schutz:

Komfort-Klausel

Mit der Komfort-Klausel garantiert AXA hervorragenden Schutz: So sind Leistungen des Vorversicherers eingeschlossen, die eigentlich nicht Bestandteil des Vertrags bei AXA sind. Auch zukünftige neue Leistungen von AXA sind automatisch mitversichert.
 
„Unternehmer können sich so verstärkt auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren“, erklärt Britta Bramann, Leiterin Produktmanagement Firmenkunden­geschäft bei AXA. „Uns ist bewusst, dass ein Versicherungsvertrag komplex ist – und viele Kunden keine Zeit haben, sich durch die Tiefen der Versicherungsbedingungen zu arbeiten. Mit der Komfortklausel möchten wir für Klarheit sorgen: Maximaler Schutz, maximale Transparenz. Denn wir  erleben immer wieder, dass Kunden im Schadenfall verunsichert sind, was nun eigentlich vertraglich vereinbart ist oder nicht. Natürlich ist die Komfortklausel auch ein gutes Argument für unsere Vertriebspartner im Verkaufsprozess.“

Bereits der aktuelle Leistungskatalog der Profi-Schutz Sachversicherung deckt die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bis zu 50.000 Euro ab. Mit der Komfort-Klausel gibt AXA ihren Kunden jetzt noch mehr Sicherheit. Verstößt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gegen Sicherheitsvorschriften oder Obliegenheiten vor oder beim Eintritt des Versicherungsfalles, verzichtet AXA bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR auf eine Leistungskürzung.

Gewerblich genutzte Drohnen

Privat wie auch gewerblich genutzte Drohnen sind auf dem Vormarsch. Vom Kleinstbetrieb bis zum Industrieunternehmen ist der Einsatz vielfältig: Fotografen setzen Drohnen für Luftaufnahmen ein, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für die Inspektion großer Flächen, Baufirmen für die Inspizierung von Dachkonstruktionen oder hoher Gebäude, Industrieunternehmen für Wartungs- und Inspektionsaufgaben. Dabei können Drohnen helfen, Kosten zu sparen oder Risiken – etwa Arbeitsunfälle – zu vermeiden.  
 
Ab dem 1. Oktober gibt es durch die neue Drohnenverordnung auch in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht. Bei Drohnen ab 250 Gramm muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht sein, um den Halter im Schadensfall schnell ausfindig zu machen. Besondere Flugkenntnisse müssen bei Drohnen ab zwei Kilogramm nachgewiesen werden, eine Erlaubnispflicht benötigt der Besitzer bei einer Drohne ab fünf Kilogramm und für den Betrieb bei Nacht. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt. Wer mehr als 100 Meter hochfliegen will, braucht ebenfalls eine behördliche Ausnahmeerlaubnis. Ein allgemeines Flugverbot gilt in sensiblen Bereichen wie zum Beispiel Flugplätzen, Einsatzorten von Rettungskräften, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen oder  Industrieanlagen.
   
Im Rahmen von Profi-Schutz können AXA Kunden gewerblich genutzte Drohnen über einen Baustein mitversichern. Der Versicherungsschutz gilt für gewerbliche Drohnen bis 5 kg Gewicht und ohne Verbrennungsmotor  mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro. Es können bis zu 5 Drohnen in einem Vertrag abgesichert werden. Der Baustein kostet im Jahr 89 Euro inkl. Versicherungssteuer pro Drohne. Versichert sind Kosten für Ansprüche Dritter aus Schäden, die durch die gewerblich genutzte Drohne entstehen. Drohnen höherer Gewichtsklassen und solche mit Verbrennungsmotoren lassen sich bei AXA über den Bereich Aviation versichern.

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