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Einkommensteuererklärung Teil 1

Einstieg in den Steuer-Dschungel

Jetzt arbeitest du die ganze Zeit und sollst dich dann am Ende auch noch mit dem unverständlichen Steuerkram auseinandersetzen? Ein wenig Zeit und Hirn in das Ganze zu investieren, kann sich aber durchaus auszahlen – denn laut einer Erhebung der Stiftung Warentest liegt die durchschnittliche Steuererstattung bei fast 900 €! Und die möchtest du dir doch mit Sicherheit nicht entgehen lassen, oder?

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Lohnsteuer – was ist das eigentlich?

Es ist immer wieder erschreckend, wie groß der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettobetrag auf der monatlichen Lohnabrechnung ausfällt. Neben den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten-, und Pflegeversicherung), sind zum Großteil die Lohnsteuer und eventuelle Abzüge für die Kirchensteuer dafür verantwortlich.

Die Lohnsteuer errechnet sich aus deiner Steuerklasse und den jeweiligen Steuersätzen – je mehr du verdienst, desto höher ist in der Regel auch der Steuersatz. Denn es gilt die Theorie: Breitere Schultern können und sollen auch mehr tragen. Die Lohnsteuer ist dabei eine der größten Einnahmequellen des deutschen Staates – das hält unsere Gesellschaft am Laufen und du trägst mit ihr deinen Teil dazu bei.

Für wen lohnt sich eine Einkommensteuererklärung?

In vielen Fällen steht es dir frei, eine Einkommensteuererklärung zu beantragen. Wenn du Arbeitslohn bekommst, ist in vielen Fällen eine „freiwillige Veranlagung zur Einkommensteuer“ oder auch „Antragsveranlagung“ möglich. Und gerade dann lohnt es sich – also verschenke kein Geld, das dir zusteht! Für die Antragsveranlagung hast du vier Jahre Zeit. Dennoch empfiehlt es sich, diese auch gleich jedes Jahr zu machen, dann ist das nicht so viel Aufwand auf einmal.

Anders sieht es aus, wenn du zum Beispiel Einnahmen aus Nebentätigkeiten oder Vermietung hast – denn dann bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das nennt sich dann Pflichtveranlagung und bedeutet in vielen Fällen, dass du Steuern nachzahlen musst. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist im Falle einer Pflichtveranlagung der 31. Mai des Folgejahres.

Grundfreibetrag

Wenn du im Jahr 2014 insgesamt weniger als 8.354 Euro verdient hast, kannst du gar keine freiwillige Veranlagung beantragen, denn das ist der derzeitige Grundfreibetrag in Deutschland. Grundfreibetrag bedeutet, dass bis zu dieser Grenze der Verdienst komplett steuerfrei ist – und wer nichts gezahlt hat, kann auch nur schwerlich etwas davon zurückbekommen.

Wozu soll das alles gut sein?

Bleiben wir bei der angenehmeren Variante – bei der Antragsveranlagung, durch die es in vielen Fällen eine Erstattung gibt. Und das steckt dahinter: Die Steuer, die dir auf deinem Lohnzettel abgezogen wird und dein Brutto zum Netto schmelzen lässt, ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung auf Basis deines Verdiensts. Bei dieser Berechnung deiner monatlichen Steuerzahlungen sind jedoch viele Dinge noch gar nicht berücksichtigt, die deine Steuer eigentlich verringern können (z. B. die Ausgaben für den Arbeitsweg).

Du hast also mit deinen monatlichen Steuervorauszahlungen zu viel bezahlt. In der Steuererklärung gibst du nun alle deine relevanten Ausgaben an. Dadurch wird dein zu versteuerndes Einkommen neu berechnet, mit deinen hohen Vorzahlungen verglichen und die Differenz wird dir ausbezahlt.

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Ganz besonders lohnenswert ist eine freiwillige Veranlagung, wenn du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast – denn für die Monate, in denen du gearbeitet hast, hast du volle Steuern mit entsprechend hohen Abzügen gezahlt – hochgerechnet auf den Jahresverdienst. Bricht man dies auf die tatsächlich gearbeiteten Monate herunter, gibt es richtig gutes Geld zurück.

Du fragst dich jetzt, wie das mit der Antragsveranlagung überhaupt funktioniert? Keine Angst, wir lassen dich dabei nicht alleine – Morgen kommt der 2. Teil zu diesem Thema. Wir geben dir dann konkrete Tipps, was mit Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträgen etc. gemeint ist, was du zur Senkung deiner Steuer alles angeben kannst, wie du an die Formulare des Finanzamts kommst und was du alles warum ausfüllen musst. Solltest du dich bis dahin weiter informieren wollen, findest du hier ausführliche Erklärungen speziell für dich als Berufseinsteiger.

Beispiele:

Im Rahmen der Antragsveranlagung kannst du beispielsweise Beiträge zu privaten Versicherungen (z. B. Rentenvorsorge), Kosten für Bewerbungen, Reisekosten, Kosten für Fachliteratur oder Anschaffungen, die du beruflich benötigst, und vieles andere mehr geltend machen. Das bedeutet, dass Ausgaben in diesen Bereichen dein Einkommen mindern und du dafür keine Steuern bezahlen musst. Du bekommst also vom Finanzamt Geld zurück – und damit stehst du nicht alleine da, denn über 90 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen führen zu einer Rückerstattung.

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