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Ausbildungsplatz Praktikum – Was ist erlaubt, was nicht?

Rechte im Praktikum

Es gibt viele gute Gründe ein Praktikum zu machen. Als Kür zur Orientierung, wohin es im Berufsleben gehen soll, zur Vorbereitung auf eine Ausbildung – oder als Pflicht vor, während oder nach der Schul- oder Studienzeit. Allerdings ist der Begriff Praktikum bisher gesetzlich nicht definiert. Außer in manchen Tarifverträgen gibt es noch keine klaren Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Praktikant(inn)en. Da stellen sich Fragen wie: Worauf solltest du beim Antritt achten? Woran sollst du dich halten? Was darfst du, was nicht?

Grundsätzlich soll ein Praktikum als Teil einer Ausbildung betrachtet werden und Ausbildungscharakter haben. Das heißt, dir als Praktikant/in soll die Möglichkeit gegeben werden, fachliche Kenntnisse zu erwerben und dich beruflich orientieren zu können: Deine Stelle ist befristet, ersetzt auf keinen Fall einen Arbeitsplatz und dient dazu, betriebliche Abläufe kennen zu lernen und eine Vorstellung von der Arbeitswelt in einer bestimmten Branche zu bekommen. Nach diesen Grundsätzen solltest du deine Stelle zunächst aussuchen.

Vor dem Start: Alle Vereinbarungen gehören in einen Vertrag

Klare Vereinbarungen solltest du schon im Vorstellungsgespräch treffen: Was willst du lernen, was wird im Gegenzug von dir erwartet, welche Aufgaben wirst du haben? Welche Rechte und welche Pflichten hast du?
 
Auch wenn man diese Vereinbarungen nicht zwingend schriftlich festhalten muss, sollten dein Arbeitgeber und du einen gemeinsamen Vertrag aufsetzen. Schließlich möchtest du nicht zu den zahlreichen ehemaligen Praktikanten zählen, die beklagen, dass sie wenig gelernt, dafür aber Stress und Überstunden erlebt haben.
 
Wichtige Punkte im Praktikumsvertrag sind Name und Anschrift der Vertragsparteien, Ort, Beginn und Dauer des Praktikums, die Beschreibung der Aufgaben sowie die Regelungen zu Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfrist und evtl. ein Hinweis auf bestehende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis Einfluss haben. So werden von vorne herein Missverständnisse vermieden und du hast eine arbeitsrechtliche Grundlage, auf die du dich bei Schwierigkeiten berufen kannst. Hier kannst du dir ein Beispiel für einen Mustervertrag ansehen.

Tipps zu den einzelnen Vertragspunkten

  • Die Probezeit kann individuell vereinbart werden, sollte sich aber nach der zeitlichen Länge des Praktikums richten. Faustregel: Bei einem dreimonatigen Praktikum sollte die Probezeit ca. zwei Wochen dauern. In dieser Zeit können du oder dein Arbeitgeber fristlos kündigen. Aber Achtung: Bei einem Pflichtpraktikum bist du an die Studienordnung gebunden. Deshalb solltest du dich immer mit dem Praktikumsamt oder Studiensekretariat der Hochschule absprechen, wenn du vorzeitig kündigen willst.
  • Nur in wenigen Betrieben oder Tarifverträgen ist die Vergütung klar geregelt. Wenn du nicht sicher bist, welche Höhe für dein Praktikum angemessen ist, frag beim Betriebs- oder Personalrat der Firma, bei der zuständigen Gewerkschaft oder an deiner Hochschule nach dem gängigen Lohn. Ein Richtwert kann auch die Ausbildungsvergütung von Azubis im ersten Lehrjahr sein.
  • Je nachdem, ob das Praktikum vorgeschrieben ist oder nicht, vergütet wird oder nicht und in welcher Höhe, gelten verschiedene Regelungen bei der Versicherungspflicht und wer wieviel bezahlen muss. Hier musst du dich schlau machen, welche Richtlinien für dich gelten. Hier findest du eine gute Seite zum Weiterlesen.
  • Die Arbeitszeit während des Praktikums darf nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Arbeitnehmer und Auszubildende acht Stunden am Tag nicht überschreiten. Eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist verboten – Ausnahmen sind Branchen wie Feuerwehr, Krankenhaus, Gastronomie oder Presse.
  • Bei Pflichtpraktika ist die Dauer vorgegeben, bei freiwilligen Praktika reicht der Zeitrahmen von einigen Wochen bis zu einem Jahr. Je länger dein Praktikum ist, desto genauer solltest du deine Stelle darauf abklopfen, ob du nicht schon in einem normalen Arbeitsverhältnis steckst – nur unter falschem Mäntelchen und schlechteren Bedingungen. Dann nämlich handelt es sich um ein Scheinpraktikum und du hättest Anspruch, wie ein normaler Angestellter behandelt zu werden.
  • Am Ende des Praktikums ist der Praktikumsgeber verpflichtet, dir ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Es muss Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie die erlangten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen beschreiben und zeitnah ausgestellt werden. Unterschrieben werden sollte es vom/von der Vorgesetzten. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zudem deine Leistung und dein Verhalten während des Praktikums.

Probleme im Praktikum?

Wende dich am besten an den Betriebsrat/Personalrat deines Unternehmens oder auch an die zuständige Gewerkschaft, wenn Schwierigkeiten auftauchen, die du nicht selbst lösen kannst. Zudem kann dir, wenn du studierst, das jeweilige Campus Office oder Hochschulinformationsbüro weiterhelfen. Adressen findest du zum Beispiel hier.
 
Tipp: Im Portal students-at-work kannst du Unternehmen und Praktika bewerten. Praktisch ist die Seite auch schon im Vorfeld: Hier kannst du Informationen über Unternehmen finden, bei denen du dich vorstellen willst.

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