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Compliance – wie sieht es in deinem Unternehmen damit aus?

Compliance

Bald ist wieder Weihnachten, Zeit der Geschenke. Kleine Aufmerksamkeiten sind Teil des Berufslebens – unter Geschäftspartnern drückt man damit gerne seine Wertschätzung aus. Aber wie weit darf man damit gehen, ohne dass es nach Bestechung, Korruption oder Beeinflussung aussieht? Das und vieles mehr regeln in Unternehmen sogenannte „Compliance-Richtlinien“, die jeder Mitarbeiter kennen – und sich daran halten sollte. 

Was bedeutet eigentlich „Compliance“?

Ursprünglich stammt der Begriff Compliance aus der Medizin. Er zeigt die Bereitschaft des Patienten, den Empfehlungen des Arztes Folge zu leisten. Zur Kontrolle von Geldwäsche, Korruption und Insiderhandel übernahm die US-Finanzbranche Ende der 1980er Jahre diesen Begriff, um dadurch verbindliche Richtlinien zu schaffen. Heute versteht man unter Corporate Compliance sämtliche Maßnahmen, die das gesetzeskonforme und rechtmäßige Verhalten von Unternehmen und Mitarbeitern sicherstellen.

Compliance – nur ein Thema für Großunternehmen?

Keinesfalls. Obwohl in mittelständischen oder kleinen Unternehmen kaum eine eigene Compliance-Abteilung oder ein Compliance-Beauftragter zu finden ist, sollte sich die Geschäftsführung damit beschäftigen und festschreiben, wie sich die Mitarbeiter nach außen hin zu verhalten haben, um das Image des Betriebs nicht zu schädigen. Compliance-Richtlinien – egal, ob in großen oder kleinen Unternehmen – sollten kein „Bußgeldkatalog“ bei Vergehen sein, sondern der Prävention dienen, damit die Mitarbeiter im Vorfeld wissen, wie sie sich zu Verhalten haben.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Ab welchen Beträgen die Annahme oder das Schenken strafbar ist, ist rechtlich nicht eindeutig festgelegt. Der Grenzwert zur steuerlichen Absetzbarkeit von Geschenken liegt bei 35 Euro – manche große Unternehmen haben aber bereits ein Annahmeverbot von Geschenken über dem Wert von 20 Euro festgelegt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man sich mit einem Geschenk (egal ob es verschenkt oder angenommen wird) keinen wesentlichen Vorteil „erschleichen“ darf, es sollte nicht über dem Wert eines „Gelegenheitsgeschenks“ – wie zum Beispiel eine normale Flasche Wein oder eine Essenseinladung zum Italiener um die Ecke – liegen. Damit fällt zum Beispiel der Champions-League-Besuch in der VIP-Lounge mit einem Geschäftspartner leider flach...

Damit du in keine Schwierigkeiten kommst – unsere Tipps. 

Es ist kaum zu glauben, aber nicht zuletzt durch die enger werdenden Compliance-Richtlinien sind die Wünsche von Geschäftspartnern heute ganz anders gelagert. Wer sich vor Jahren noch auf ein exklusives Geschenk gefreut hat, ist jetzt froh, kein solches zu erhalten, denn er dürfte es nicht annehmen und müsste es zurücksenden – auch keine schöne Geste.. Laut dem „24. LAB Managerpanel“, des Beratungsunternehmens LAB & Company, bei dem 531 Personen befragt wurden, sieht das Ranking der beliebtesten Weihnachtspräsente wie folgt aus (Mehrfachnennungen erlaubt):      

  • 86% freuen sich über persönlich verfasste Weihnachtskarten
  • 28 % über eine Spende für soziale Zwecke
  • für 27% stehen originelle Weihnachtsgeschenke ganz oben
  • mit Wein oder Spirituosen kann man 20% begeistern
  • immerhin 18% freuen sich über neutrale Karten mit Unterschrift

Dabei kommt sehr deutlich heraus, dass das Persönliche am besten angenommen wird – Glückwünsche per E-Mail kommen hingegen überhaupt nicht gut an.

Interesse an der ganzen Studie? Hier kannst du sie dir herunterladen.

AXA startklar! wünscht dir viel Spaß beim Schenken und beschenkt werden!

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