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„Hey Chef, heute bleib’ ich daheim“

Krankmeldung

Na, kribbelt es schon in der Nase? Winterzeit ist Erkältungszeit. Ansteckungsgefahr lauert in der Bahn, im Aufzug, beim Händeschütteln oder im Betriebsrestaurant. Wer sich jetzt keine Grippe holen will, muss schon wie ein Eremit leben. Damit steigt auch die Zahl der Krankmeldungen in den Betrieben und es kommt die Frage auf: Wie sage ich es meinem Arbeitgeber? Ganz wichtig: Sage es ihm rechtzeitig. Eine Krankmeldung muss spätestens zu Arbeitsbeginn eintreffen: Wenn du also normalerweise um halb sieben deinen Dienst antrittst, heißt das: Du rufst nicht an, nachdem du dich noch einmal herumgedreht und eine Runde geschlummert hast, nicht nach einem gemütlichen zweiten Frühstück, du rufst um halb sieben an.

Wie sage ich’s bloß?

Formal erfüllt eine Nachricht auf dem Abteilungs-Anrufbeantworter oder auf der Mailbox von Chef zwar die Anforderungen. In der Praxis erweckt ein solches Vorgehen jedoch den Eindruck, man drücke sich vor dem direkten Kontakt mit seinem Vorgesetzten. Gleiches gilt für einen Anruf beim Lieblingskollegen, der doch bitte die Krankmeldung ausrichten möge. Die Botschaft „Kann heute nicht, hab’ dicken Hals“ als SMS oder E-Mail ist ähnlich ungeeignet. Manche Dinge, gerade die unangenehmen, klärt man einfach souverän und wie ein Erwachsener im persönlichen Gespräch. Solltest du übrigens eine andere Erkrankung haben als eine einfache Erkältung, etwas, worüber du nicht sprechen willst: Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber mitzuteilen, welche Krankheit du hast. Sollte er nachfragen, darfst du der Antwort ausweichen. Allerdings sollte dein Chef einordnen können, wie lange du voraussichtlich ausfällst. Immerhin muss er seinen Laden am Laufen halten.

Das lästige Attest

Es steckt schon ein wenig Wahrheit darin, dass eine Erkältung mit Medikamenten in sieben Tagen vorüber ist, ohne Medizin nach einer Woche. Dennoch ist es klug, gleich zu Beginn der Erkrankung seinen Hausarzt aufzusuchen. Das Arbeitsgesetz sieht bei Fehlzeiten vor, dass dem Arbeitgeber spätestens nach dem dritten Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen muss. Herrscht ein hoher Krankenstand in der Firma oder ist die Unternehmensführung eher misstrauisch eingestellt, hat sie vielleicht eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag angeordnet. Das Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt dies ausdrücklich. Für dich als Mitarbeiter heißt das dann: Es hilft nichts, selbst wenn du nur unbestimmte Beschwerden hast oder unter allgemeinen Unpässlichkeiten leidest – du musst zum Doktor.

Welche Aktivitäten sind erlaubt?

Dir ist langweilig? Deshalb heißt es Krankheit und nicht Urlaub. Ob du trotzdem etwas unternehmen darfst, hängt von der Art und der Schwere deiner Erkrankung ab. Worauf es ankommt: Dein Verhalten darf den Genesungsprozess nicht stören. Im Fall einer mittelschweren Erkältung bedeutet das etwa: Spaziergänge, dick eingepackt mit Schal und Mütze, an der frischen Luft sind erlaubt und tun sogar gut. Bei Fieber hingegen ist Bettruhe angebracht. Oder drastischere Beispiele: Mit einer Sportverletzung, dürfte man ins Kino gehen oder eine Kneipe besuchen. Jemand, der wegen einer seelischen Erkrankung, etwa einer Depression, nicht arbeitet, darf trotzdem Sport treiben, Freunde treffen und Events besuchen – weil das alles seinen Gesundheitszustand verbessert. Solltest du unsicher sein, fragst du besser deinen behandelnden Arzt. Er kann es deinem Arbeitgeber auf Wunsch auch bestätigen, dass einzelne Aktivitäten gesundheitlich unbedenklich sind.

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