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Dein Recht auf Liebe (auch am Arbeitsplatz)

Liebe am Arbeitsplatz

Summt es schon? Mit den wärmeren Tagen kommen die Hormone in Schwung. Und auch wenn es so manchem Betrieb nicht passen mag: Frühlingsgefühle machen auch vor Unternehmenspforten nicht halt. Wenn es dir auch so gehen sollte und du dich in einen Kollegen oder eine Kollegin verguckt hast, bist du jedenfalls nicht alleine. In einer Umfrage der Stellenbörse Careerbuilder gaben zuletzt 18 Prozent der Befragten an, schon einmal am Arbeitsplatz ein Date eingefädelt zu haben, 20 Prozent haben aktuell ein Auge auf einen anderen Mitarbeiter geworfen und schwärmen für ihn.

Beziehungen lassen sich nicht verbieten

Die gute Nachricht für alle Verliebten: Arbeitsrechtlich steht dem gemeinsamen Glück nichts im Wege. Klauseln, die private Kontakte zwischen Betriebsangehörigen verbieten, verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht – und sind damit unwirksam. Ganz klar, dass das Verbot, mit Kollegen auszugehen, wie es etwa ein US-Handelsriese auch in Deutschland durchsetzen wollte, vor Gericht keinen Bestand hatte. Ein wenig Beherrschung ist allerdings angebracht. Auch wenn man nicht voneinander lassen möchte: Deine Arbeitszeit gehört deinem Chef. Du solltest sie also nicht für heimliche Treffen oder Turteleien mit deiner neuen Liebe nutzen. Wenn deine Arbeit leidet, hat die Firma durchaus das Recht, Maßnahmen zu ergreifen und dich abzumahnen. Die Ursache für Unkonzentriertheit und Leistungsverschlechterung spielt dann keine Rolle.

Diskretion ist Ehrensache

Zudem solltest du Rücksicht auf deine Kollegen nehmen. Ständiges Anschmachten, Händchenhalten und Knutschereien sind am Arbeitsplatz tabu. Die anderen könnten sich belästigt fühlen. Das gilt umso mehr, wenn du oder sogar ihr beide Kundenkontakt habt. Verhaltet euch professionell und geht sachlich miteinander um. „Schätzchen, kannst du mir bitte die Ausdrucke herüberreichen“ ist kein angemessener Ton im Publikumsverkehr und führt zu Irritationen.

Liebe über Hierarchiestufen hinweg

Besonders heikel wird es, wenn der Schwarm eine Hierarchiestufe über oder unter einem steht. Dann besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, das der Vorgesetzte im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers niemals ausnutzen darf. Dennoch kennt fast jeder Paare, bei denen sie oder er einmal der Chef des späteren Partners war. Es ist also möglich – hat aber meistens zur Folge, dass einer besser die Abteilung oder gar das Unternehmen wechselt.

Auf Freiersfüßen – aber mit Klasse

Du weißt bereits, mit wem du glücklich werden möchtest, musst ihn oder sie aber erst noch für dich gewinnen? Dann Vorsicht: Eine plumpe Anmache kann dazu führen, dass sich das Objekt der Begierde bedrängt fühlt und sich beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung beschwert. Anzügliche Bemerkungen oder unerwünschte Berührungen zeugen weder im Privat– noch im Berufsleben von gutem Stil. In der Arbeit kann es sogar Konsequenzen wegen sexueller Belästigung haben. Für einen taktvollen Flirt ist also Fingerspitzengefühl notwendig. Dass man sich in der Arbeit verliebt, heißt nicht immer, dass es der Kollege sein muss. Auch unter Kunden gibt es betörende Wesen. Sofern die Initiative nicht vom anderen ausgeht, ist es dann besser, die Zähne zusammenzubeißen und weiter zu träumen. Unerwiderte Avancen können leicht die Geschäftsbeziehung und damit deinen Arbeitgeber schädigen. Ein besonders ungeschickter Verehrer hatte zuletzt sogar seinen Job aufs Spiel gesetzt: Der Bankangestellte beschaffte sich aus der Kundenkartei der Firma die Handynummer einer Frau, bombardierte sie mit Kurzmitteilungen und sprach sie im Kundenfoyer an. Die Beschwerde beim Vorstand folgte unverzüglich. Die Kündigung auch.

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