Home im Beruf Auf dem Weg zur Regenbogenbelegschaft: Outing im Beruf
Keyvisual - startklar! mit AXA im Beruf | AXA

Auf dem Weg zur Regenbogenbelegschaft:

Outing im Beruf

Outing

Unternehmerische Bekenntnisse zur Vielfalt, gesetzliche Benachteiligungsverbote, eingetragene Lebensgemeinschaften und zahlreiche Prominente aus Politik, Wirtschaft und Showbusiness, die offen homosexuell leben – es hat sich viel verbessert für Schwule und Lesben in Deutschland. Trotzdem bleibt die Entscheidung, ob man sich am Arbeitsplatz offen zur gleichgeschlechtlichen Liebe bekennen soll, gründlich abzuwägen.

Diversity als Wettbewerbsvorteil

Niemand soll aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. So will es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und daran muss sich der Arbeitgeber halten. Manche Unternehmen gehen einen Schritt weiter: Sie haben erkannt, dass eine bunt gemischte Belegschaft bessere Arbeitsergebnisse abliefert und feiern unter dem Schlagwort Diversity die Unterschiede zwischen ihren Mitarbeitern. Zudem kann sich niemand auf seine Arbeit konzentrieren, dem es nur mühsam gelingt, die von ihm inszenierte Fassade zusammenzuhalten. Nicht umsonst berichten Homosexuelle immer wieder, dass sie nach einem Outing viel befreiter auftreten konnten – selbst wenn sie anschließend Tratsch ausgesetzt waren. Teilweise ist das Thema Outing am Arbeitsplatz und wie Betroffene und Kollegen damit umzugehen haben Bestandteil der Ausbildungspläne, andere Firmen haben Queer-Netzwerke eingerichtet, in denen sich schwule und lesbische Angestellte austauschen können. Besonders vorbildliche Unternehmen zeichnet der Völklinger Kreis alljährlich mit dem Max-Spohr-Preis aus.

Beruf und Privatleben sind untrennbar

Alles also kein Problem? Mitnichten. Wo viele Menschen als Kollegen, Geschäftspartner und Kunden miteinander zu tun haben, gibt es auch Vorurteile. Oft verstehen gerade Kollegen nicht, warum ein Outing überhaupt notwendig ist und was es am Arbeitsplatz zu suchen hat. Dabei schwingt die Liebe und die Partnerschaft selbst bei leichten Alltagsplaudereien stets mit: Wie hat man das Wochenende verbracht? Mit wem? Ob man mit Paul oder Paula im Kino war, macht einen Unterschied und ist gleichzeitig weit entfernt von einer Indiskretion. Es gehört also zu den Aufgaben des Arbeitgebers, die Belegschaft für Diversity zu sensibilisieren.

Akzeptanz hängt von der Branche ab

Nicht immer gelingt es, die Rechte von Minderheiten wie Schwulen und Lesben zu schützen. Diskriminierung läuft oft subtil ab, wenn etwa die Kollegen mobben, man bei der Beförderung übergangen wird oder bei privaten Freizeitaktivitäten außen vor bleibt. Mit wie viel Toleranz Homosexuelle rechnen können, hängt immer noch von der Branche ab: Innerhalb stark von Geschlechterstereotypen geprägten Berufsgruppen kostet ein Outing mehr Überwindung als in traditionell vielfältigen Jobs. Im Theater wird der gleichgeschlechtlich liebende Mitarbeiter weniger Aufmerksamkeit bekommen als in einer Autowerkstatt. Der Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter etwa rät auf seiner Homepage mit dem Outing zu warten, bis man in seiner Dienststelle einen festen Platz eingenommen habe und in seiner Persönlichkeit akzeptiert sei. In die Defensive geraten regelmäßig Schwule und Lesben in erzieherischen Berufen, im Kindergarten etwa oder in der Schule. Selten nimmt hier das Kollegium Anstoß am Lebensentwurf. Allerdings entpuppen sich Eltern mitunter als erstaunlich konservativ, sobald es um die Betreuung ihrer Kinder geht. Der Entschluss zum offenen Bekenntnis sollte also nicht nur gut überlegt sein. Er sollte auch die Fragen wie outen, wann und wem gegenüber miteinbeziehen. Kommt es zu Problemen am Arbeitsplatz, hilft die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiter, neben einer Beratung bietet sie auch die Vermittlung ortsnaher Unterstützungsangebote an.
 
Der Christopher Street Day 2013 in deiner Stadt: Zu den Terminen geht es hier.

Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.