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Streitpunkt Arbeitszeit: Wann ist es genug?

Arbeitszeit

Wenn die Kunden Schlange stehen, die Auftragsbücher aus allen Nähten platzen und der Chef erst um 19 Uhr Zeit hat, das Meeting anzusetzen, ist das zunächst einmal ein gutes Zeichen: Der Betrieb brummt, der Arbeitsplatz ist ziemlich sicher. Allerdings verlässt auch den letzten Enthusiasten seine Freude darüber, sobald der wirtschaftliche Erfolg auf Kosten seines eigenen Arbeitszeitkontos geht und die Überstunden einfach nicht weniger werden. Das Arbeitszeitgesetz kennt für solche Fälle Regeln, an die sich Betriebe und Vorgesetzte halten müssen.

Der ganz normale Acht-Stunden-Tag

Üblicherweise regelt der Arbeitsvertrag, wie viele Stunden die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit umfasst. Fehlt ein solcher Passus, gelten die firmenüblichen Bedingungen oder der Arbeitgeber definiert den erforderlichen Aufwand kraft seines Weisungsrechts. Dabei darf er allerdings nicht die im Arbeitszeitgesetz festgeschriebenen Obergrenzen überschreiten. Ein Arbeitstag dauert demnach nicht länger als acht Stunden. Ausnahmen von bis zu zehn Stunden täglich sind möglich, die Extra-Stunden müssen allerdings innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen wieder ausgeglichen werden. Indem Arbeitnehmer diese Überstunden in Form von Freizeit abbauen, soll der Durchschnittswert von acht Stunden am Tag wiederhergestellt werden. Arbeitszeiten oberhalb von zehn Stunden täglich sind nur in außergewöhnlichen Notfällen zulässig: Wenn etwa im Betrieb die IT zusammenbricht, eine Rückrufaktion die Kundentelefone heißlaufen lässt oder bei einem Brand. Besondere Vorschriften gelten außerdem für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter.

Arbeiten, wenn andere feiern gehen

Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist eigentlich verboten. In vielen Branchen geht es allerdings nicht ohne: In Krankenhäuern etwa, in der Gastronomie, am Flughafen oder im Theater. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen vorgesehen. Beschäftigten steht dann ein Ersatzruhetag zu. Und von noch einer Regelung sind solche Betriebe befreit: Normalerweise gilt nämlich, dass zwischen Feierabend und dem nächsten Einsatz eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten ist. Weil das in Kliniken, bei der Feuerwehr oder beim Rundfunk nicht immer möglich ist, müssen Mitarbeiter hier oft schneller wieder ausgeschlafen und zur Stelle sein.

Pausen müssen sein

Mittags- und andere Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit – dennoch sind sie zwingend vorgeschrieben: Dauert der Arbeitstag zwischen sechs und neun Stunden, hat der Arbeitnehmer das Recht auf 30 Minuten Pause, bei Arbeitszeiten von mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Die Arbeitszeit beginnt übrigens erst am eigentlichen Arbeitsplatz. Der Weg dorthin oder der Bummel über die Cafeteria nachdem man schon eingestempelt hat, zählt streng genommen nicht dazu. Außerdem nicht zur Arbeitszeit gehören: die Reisezeit bei einer Dienstreise – es sei denn, Reisen ist integraler Bestandteil der Jobbeschreibung -, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft.

Pflicht zur Zeiterfassung

Auch wenn es in mancher Agentur, in Start-ups aber auch in großen, professionell strukturierten Betrieben oft an der Realität vorbeizugehen scheint – der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Er muss sie vor Überforderung bewahren, damit sie keinen Burn-out oder andere gesundheitliche Beschwerden erleiden. Das Argument, die Mitarbeiter arbeiteten gerne und freiwillig viel, zählt nicht. Auch Selbstausbeutung darf nicht das Gesetz brechen. Notfalls ist der Vorgesetzte verpflichtet, sogar den schlimmsten Workaholic nach Hause zu schicken und ihn damit vor sich selbst zu schützen. Verstößt der Arbeitgeber gehen das Arbeitszeitgesetz drohen ihm empfindliche Geldstrafen: Bis zu 15.000 Euro kann ihn die Überschreitung der zulässigen Grenzen kosten. Außerdem muss der Betrieb die Arbeitszeiten aufzeichnen oder zumindest stichprobenhaft kontrollieren. In Firmen ohne Zeiterfassungssystem notiert man als Angestellter seine Arbeitszeiten am besten selbst. Sollte die eigene Arbeitszeit aus dem Ruder laufen, kann man seinen Vorgesetzten mit den Aufzeichnungen konfrontieren - und auf Besserung pochen.

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