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Überstunden – wie geht es dir damit?

Überstunden

Wie viele Stunden arbeitest du in der Woche – entspricht dein tatsächliches Pensum deinem Arbeitsvertrag oder geht es dir so wie vielen anderen, die unbezahlte Überstunden leisten müssen? Klar lässt man nicht immer genau nach acht Stunden den Stift fallen, sondern macht noch etwas fertig oder erledigt eine Kleinigkeit für einen Kollegen. Aber wo sind die Grenzen? Kann der Arbeitgeber wirklich unendlich viele Überstunden von dir verlangen – womöglich noch ohne Bezahlung?

Deutschland – Land der Überstunden?

Tatsächlich werden in Deutschland enorm viele Überstunden geleistet – im Jahr 2010 waren es sage und schreibe ca. 1,39 Milliarden bezahlte und ca. 1,4 Milliarden unbezahlte Überstunden. Hochgerechnet bedeutet dies, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland 12,3 Überstunden im Monat geleistet hat. Davon wurden 6,9 Stunden durch Freizeit ausgeglichen oder bezahlt. 3,2 Stunden (also über ein Viertel) wurden weder bezahlt noch durch Freizeit kompensiert. Die restlichen Stunden wurden der Kategorie „teils/teils“ zugeordnet. (Quelle: IWH-Studie auf der Grundlage von Befragungsdaten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP))

So sieht die rechtliche Seite aus

Eigentlich ist die Regelung zu Überstunden im Gesetz klar verankert: Ist im Vertrag hierzu nichts schriftlich vereinbart, dann muss der Arbeitnehmer auch keine Überstunden leisten. Ausnahme sind besondere Umstände – wenn zum Beispiel das Gebäude in Flammen steht oder irgendeine andere Katastrophe naht. Viele Verträge sind mit einer „Überstunden-Pauschalklausel“ versehen, die aber rechtlich auch nicht immer haltbar ist. Die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden darf nicht überschritten werden. Nur in Ausnahmefällen können es bis zu 10 Stunden an einem Arbeitstag sein, wenn es innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich bei acht Stunden pro Tag bleibt. Darüber hinaus muss eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag eingehalten werden.

Wurde keine besondere Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen, gilt in Bezug auf die Vergütung von Überstunden der § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“ Das Bundesarbeitsgericht (BAG) geht dementsprechend grundsätzlich davon aus, dass der Arbeitnehmer eine zusätzliche Vergütung für Überstunden fordern kann (vgl. BAG, Urteil v. 17. März 1982 – 5 AZR 1047/79).

Gibt es einen Weg aus der Überstundenfalle?

Das ist schwierig. Zunächst ist es wichtig, Aufzeichnungen über die geleisteten Stunden zu führen. Im Streitfall mit dem Vorgesetzten – oder im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht – sind Beweise gefragt. Wird das Ausmaß an Mehrstunden unerträglich, ist der erste Schritt, das Gespräch mit dem Verantwortlichen zu suchen. Es könnte sein, dass dieser gar keine Ahnung hat, wie viele Überstunden tatsächlich geleistet werden und im Zuge des Gesprächs kann eine Lösung erarbeitet werden. Auch der Austausch mit Kollegen ist wichtig. Ergeht es ihnen gleich, kann gemeinsam – eventuell über den Betriebsrat – vorgegangen werden. Denn wenn alle in der Abteilung am selben Strang ziehen, bleibt dem Chef vielleicht nicht viel mehr übrig als einzulenken

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