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Geldwerter Vorteil

So teuer musst du deinen Firmenwagen versteuern! 

Was sagt denn eigentlich das Einkommensteuergesetz zu Leistungen deines Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gezahlt werden?

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So lautet das Einkommensteuergesetz

§ 8 I EStG:
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
(2) Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.

Äh … was?? Noch einmal von vorne bitte … und diesmal verständlich!

 Geldwerter Vorteil und Sachbezüge​

Alle Einnahmen zählen!

Zum Arbeitslohn zählen alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus seinem Beschäftigungsverhältnis zufließen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um dein Gehalt (Geld), vergünstigte Waren, einen Dienstwagen oder Dienstleitungen handelt. Und da alle diese Annehmlichkeiten zum Arbeitslohn dazu gerechnet werden, musst du sie auch im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung angeben und nachträglich versteuern.

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Das muss man wissen, denn so kann ein schöner Mittelklasse-Firmenwagen schnell mit 600 € pro Monat und mehr zu Buche schlagen und damit deinen Netto-Arbeitslohn – dein verfügbares Einkommen – um rund 300 € pro Monat reduzieren. Also, ein Firmenwagen ist zwar toll – aber leider nicht kostenlos.

Hier nun erst einmal der kleine, aber feine Unterschied:

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, z. B. freie Verpflegung, kostenlose oder verbilligte Abgabe von Waren und Gütern, oder die kostenlose bzw. verbilligte Nutzung einer Wohnung.

Geldwerte Vorteile sind Einnahmen, die aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Sachwerten oder Dienstleistungen entstehen, z. B. dein Firmenwagen.

Fast alle Einnahmen müssen auch versteuert werden…​

Dein Arbeitgeber darf dir seine Waren um 4 % unter dem Abgabepreis verkaufen, ohne dass das irgendwen kümmert. Für die darüber hinausgehende Ersparnis (z. B. ein Rabatt von 50 %) gilt ein sogenannter „Rabattfreibetrag“ von 1.080 € pro Jahr. Wichtig: „Freibetrag“ bedeutet dabei, dass alles darunter frei von jeglicher Steuer ist und nur das, was über diese Grenze hinausgeht, auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet werden muss (quasi als zusätzliches Einkommen).

Noch einfacher geht es, wenn 44 € pro Monat nicht überschritten werden, dann greift eine sogenannte Freigrenze. Das können kleinere Geschenke oder auch Tankgutscheine sein etc. Die Freigrenze ist also eine Art Bagatellgrenze: Unterhalb dieses Betrages wird das Ganze komplett ignoriert, weil der Aufwand für solche Kleinigkeiten einfach zu groß wäre. Aber kommst du auch nur einen Cent über diese Grenze, dann gilt das nicht mehr als Bagatelle, sondern zählt gleich voll. Das heißt, bei einer überschrittenen Freigrenze muss man dann alles versteuern – also nicht nur den einen Cent oberhalb der Grenze wie bei einem Freibetrag, sondern die gesamten 44,01 €!

Beispiele

1. Du arbeitest für ein tolles Möbelhaus? Na bitte! Du bekommst von deinem Chef einen Rabatt von 30 % auf den regulären Einkaufspreis deiner neuen Sofalandschaft. Preis: 3.000 €. Demnach beträgt dein Rabatt, deine Ersparnis 900 €. Damit liegst du unterhalb des Rabattfreibetrags von 1.080 €, das heißt, du musst nichts zusätzlich versteuern.

Würde deine vom Arbeitgeber gewährte Ersparnis hingegen 2.000 € betragen, dann könntest du die 1.080 € vom Rabattfreibetrag steuerfrei „behalten“. Die Differenz von 920 € müsstest du hingegen in der Steuererklärung angeben und dafür Steuern bezahlen. Wie viel genau, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab, also von der Höhe deines Jahreseinkommens. Grob gesagt musst du aber mit rund 400 € zusätzlicher Steuer rechnen. So gesehen hättest du also nur 1.600 € geschenkt bekommen und nicht 2.000 €, wie es den ersten Anschein erweckt.

2. Deutlich teurer ist hingegen der Firmenwagen, den du auch privat nutzen darfst: Üblich ist hier die „Ein-Prozent-Regelung“. Dabei werden alle privaten Fahrten monatlich pauschal mit 1 % des Brutto-Inlandslistenpreises des Fahrzeugs versteuert. Hinzu kommt dann noch eine Abgabe je Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort in Höhe von 0,03 % des Brutto-Inlandslistenpreises des Autos. Das heißt für ein Fahrzeug mit 30.000 € Neupreis und einer Entfernung von 40 km zur Arbeit:

30.000 € x 0,01 = 300 €
30.000 € x 40 (km) x 0,0003 = 360 €

Du musst für deinen Firmenwagen also 660 € monatlich(!) mehr versteuern, als du tatsächlich verdienst. Das ergibt bis zu 300 € weniger von deinem Nettolohn. Allerdings sparst du dir dafür die Anschaffung, Steuern, Versicherung und die regelmäßigen Inspektionen eines eigenen Autos – aber ob es dir das wert ist, musst du letztendlich selber wissen.

Das heißt nun konkret?​

Vorsicht vor versteckten Kosten! Rechne dir lieber einmal aus, was dich ein bestimmter geldwerter Vorteil kostet und ob du dann auch dazu bereit bist, dieses Geld dafür auszugeben. Für den häufigsten Fall, einen Dienstwagen, gibt es sehr gute Online-Rechner.

Und was muss man beim Firmenwagen beachten? Viele Menschen sehen ihren 4-Rad-Gefährten als Statussymbol und freuen sich über hohe PS-Zahlen unter der Haube. Das ist verständlich, aber berücksichtige: Je teurer dein Firmenwagen, desto höher sind deine steuerlichen Abzüge vom Lohn – und die sind nicht ganz ohne! Also überlege dir lieber, ob es nicht eine Nummer günstiger und kleiner sein darf. Das schont zugleich die Umwelt und du findest auch leichter einen Parkplatz...

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