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Hausratversicherung zum Neuwert Die Hausratversicherung:
Entschädigung zum Neuwert

Bei Sachversicherungen, zu denen auch die Versicherung des Hausrats gehört, gilt es zwischen verschiedenen Werten zu unterscheiden. Bei einer Entschädigung zum Neuwert ersetzt die Versicherung im Gegensatz zum Zeitwert die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung. Versicherte profitieren so von einer erweiterten Absicherung, die über den Gegenwarts- oder Zeitwert des Gegenstands hinausgeht.

Neuwert oder Zeitwert bei Hausrat?

Der Neuwert bezeichnet die Wiederbeschaffungskosten, der Zeitwert des Marktpreises im Schadenszeitpunkt. Letzterer weicht in nahezu allen Fällen vom Neuwert ab, wodurch Deckungslücken wahrscheinlich sind.

Unter dem Zeitwert oder auch dem „gemeinen Wert“, wird der Wert eines Gegenstandes auf dem aktuellen Markt verstanden. Maßgeblich ist also der erzielbare Verkaufserlös, den der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zerstörung oder Beschädigung erwirtschaftet hätte können. Dabei wird vor allem die Abnutzung der Sache berücksichtigt, die den Zeitwert laufend mindert.

Der Neuwert bezeichnet die Summe, die aufgewendet werden muss, um denselben oder einen gleichwertigen Gegenstand zum Schadenszeitpunkt neu zu erwerben. Auch hier ist der aktuelle Marktpreis maßgeblich, allerdings nicht für die gebrauchte, sondern für die neue Sache.

Naturgemäß liegt der Neuwert – von bestimmten Ausnahmen wie Gemälden und Sammlerstücken abgesehen – über dem Zeitwert. Die Neuwertdeckung in der Hausrat-Police sorgt dafür, dass die dabei entstehende Lücke geschlossen wird und Sie keinen Mehraufwand zu tragen haben.

Was bringt die Neuwertentschädigung, wenn der Hausrat versichert wird?

Für den Versicherten hat die Neuwertentschädigung den Vorteil, dass Deckungslücken praktisch ausgeschlossen sind. Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten.

Ein weiterer Vorteil der Entschädigung des Neuwertes liegt in der Vereinfachung der Bearbeitung von Schäden. Denn der aktuelle Wiederbeschaffungspreis ist in nahezu allen Fällen um einiges leichter zu ermitteln, als der Zeitwert bei dem gegebenenfalls für mehrere Gegenstände ein Wertgutachten eingeholt werden muss.

Gibt es Besonderheiten bei Antiquitäten und Sammlerstücken?

Bei Sammlerstücken gibt es wegen ihrer Einzigartigkeit keinen Wiederbeschaffungspreis. Daher wird hier die Anschaffung eines Gegenstands gleicher Art und Güte übernommen.

Die Neuwertversicherung der Hausrat kann nur greifen, wenn für die versicherten Gegenstände auch ein Neuwert auf dem Markt existiert. Gibt es einen solchen nicht, müssen andere Grundlagen zur Ermittlung gefunden werden. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen tritt an die Stelle der tatsächlichen Wiederbeschaffungswert der aktuelle Neu- oder Marktpreis eines gleichartigen Gegenstands. Für den Versicherungsschutz kommt es insbesondere auf eine vergleichbare Art und einen möglichst identischen Zustand an.

Gibt es weitere Vorteile einer Hausratversicherung zum Neuwert?

Insbesondere die vereinfachte Schadensbearbeitung und die Sicherheit für beide Seiten gehören zu den weiteren Vorteilen einer Neuwertdeckung in der Versicherung.

Auch in der Hausratversicherung der AXA ist die erweiterte Neuwertdeckung standardmäßig dabei. Mit ihr übernehmen wir den tatsächlichen Wiederbeschaffungspreis eines Gegenstandes bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch kommen wir für die Reparaturkosten der Sache auf. Sollte eine Reparatur die bessere Alternative zur Wiederbeschaffung ist. Hier sind die tatsächlich anfallenden Instandsetzungskosten versichert.

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