Hausratversicherung zum Neuwert
Die Hausratversicherung:
Entschädigung zum Neuwert
Bei Sachversicherungen, zu denen auch die Versicherung des Hausrats gehört, gilt es zwischen verschiedenen Werten zu unterscheiden. Bei einer Entschädigung zum Neuwert ersetzt die Versicherung im Gegensatz zum Zeitwert die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung. Versicherte profitieren so von einer erweiterten Absicherung, die über den Gegenwarts- oder Zeitwert des Gegenstands hinausgeht.