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Klare Regeln geben Sicherheit – die Versorgungsordnung in der betrieblichen Altersversorgung

Versorgungsverordnung

Wer in Zeiten verstärkten Fachkräftemangels Mitarbeiter an sein Unternehmen binden will, sollte sich attraktive Zusatzleistungen überlegen. Eine besonders begehrte – und für beide Seiten lohnenswerte – Form zur Motivation und Mitarbeiterbindung ist die betriebliche Altersversorgung. Der große Vorteil gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung liegt dabei in den Ersparnissen bei Steuern und Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das haben bereits viele Unternehmen erkannt – denn laut der WSI-Betriebsrätebefragung 2010 besteht in 72% der Betriebe das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung. In Anspruch genommen werden diese Angebote von ca. 17,3 Millionen Menschen in Deutschland.

Was ist eine Versorgungsordnung?

Eine Versorgungsordnung ist eine schriftliche Vereinbarung über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In manchen Berufsgruppen werden die Ansprüche im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bereits im Tarifvertrag geregelt. Häufig lässt der Tarifvertrag noch Spielraum zur Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen, so dass auch in diesem Fall eine ergänzende Versorgungsordnung sinnvoll ist. 

Welche Vorteile bringt eine Versorgungsordnung?

Die großen Vorteile, die eine Versorgungsordnung mit sich bringt, sind auf Arbeitgeberseite die Begrenzung der Haftungsrisiken im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, eine Entlastung der Personalabteilung und die Vereinfachung der Lohnbuchhaltung. Auf Arbeitnehmerseite wirkt sich die Erstellung einer Versorgungsordnung – und die darin enthaltenen vereinbarten Leistungen und Beiträge des Arbeitgebers – positiv auf die Motivation der Mitarbeiter aus und steigert die Bereitschaft für eine eigene Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer weiß, welche Versorgungsleistungen er erhält und kann sich darüber informieren, ob er noch eine Versorgungslücke hat, die er schließen sollte oder ob er seinen gewohnten Lebensstandard auch in der Rente halten kann.

Und noch ein ganz wichtiger Punkt: Wenn der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung unterstützt, ist er verpflichtet, die Bedingungen zur Förderung dem Arbeitnehmer schriftlich auszuhändigen – mit einer Versorgungsordnung kommt er dieser Pflicht nach und ist somit auf der sicheren Seite.

Nutzen Sie die Chance und versorgen Sie Ihre Mitarbeiter neu und besser – mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018!

UNSER TIPP: In der betrieblichen Altersvorsorge ändert sich zum 1. Januar 2018 einiges – das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt in Kraft.

Durch die Überarbeitung des Gesetzes wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) gerade für kleine und mittlere Unternehmen noch attraktiver. Die ergänzenden Fördermaßnahmen sollen dazu beitragen, die bAV weiter zu verbreiten und Beschäftigte mit geringen Einkommen für eine verstärkte Eigenvorsorge zu begeistern.

Informieren Sie sich über die Verbesserungen und nutzen Sie als Arbeitgeber dieses Instrument, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und bestehende an Ihr Unternehmen zu binden.

Alles Wissenswerte rund um das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 finden Sie hier.

Das sollte eine Versorgungsverordnung regeln:

  • Wer erhält eine Versorgungszusage? Hierbei muss klar definiert werden, welche Mitarbeiter unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Anspruch haben.
  • Wie wird der Rechtsanspruch des Mitarbeiters auf Entgeltumwandlung umgesetzt?
  • Wie hoch sind die Beiträge und Leistungen und wie sieht die Zusage- und Leistungsart aus?
  • Was passiert mit der Zusage, sollte ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden (z. B. sofortige vertragliche Unverfallbarkeit oder Mitgabe des Versicherungsvertrags bei Direktversicherung)?
  • Wie sieht es mit der Beitragszahlung während der Elternzeit oder bei Wegfall der Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit oder wegen Berufsunfähigkeit aus?
  • Wie hoch sind die Aufwendungen des Arbeitgebers, z. B. in Form eines Arbeitgeberzuschusses?
  • Wird der Zuschuss sofort gezahlt oder erst nach einer Wartezeit?
  • Wie viel Entgelt kann der Arbeitnehmer selbst umwandeln, insbesondere wenn bereits eine Versorgungszusage besteht?
  • Können vom Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen oder die Vergütung für geleistete Überstunden für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden?
  • In welchem Verhältnis sollen bestehende und neue Zusage stehen (z. B. Anrechnung)?

Sollten Sie als Arbeitgeber jetzt darüber nachdenken, Ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersversorgung auch in Ihrem Betrieb verstärkt anzubieten, wünscht Ihnen AXA dabei viel Erfolg und zufriedene Mitarbeiter. Und nicht die Versorgungsordnung vergessen – denn damit sind Ihre Mitarbeiter und Sie auf der sicheren Seite ... 

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Als Spezialist im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hilft AXA Arbeitgebern bei der Einrichtung und Änderung der betrieblichen Altersversorgung mit einer individuellen Analyse. Mit Hilfe spezieller Checklisten können der Beratungsprozess sowie Einzelheiten zur Einrichtung einer Versorgungsordnung besonders einfach gestaltet werden. Die hauseigene Rechtsabteilung zur betrieblichen Altersversorgung rundet den Komplett-Service attraktiv ab.

Informieren Sie sich über die Vorteile, Produkte und den Service einer betrieblichen Altersversorgung mit AXA. 

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