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AXA: Mehr Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsrente schon ab sechs Monaten Krankschreibung, unabhängig von einer BU-Feststellung – Neue Infektionsschutzklausel schützt Kunden bei Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr

24.01.2017

Altersvorsorge

Die AXA Lebensversicherung hat ihre Angebote zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos erweitert. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) etwa zahlt Kunden, die langwierig erkrankt und damit zwar arbeitsunfähig, aber (noch) nicht berufsunfähig sind, schon die volle Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) und gibt damit finan­zielle Sicherheit. Zusätzlich schützt eine Infektionsschutzklausel für den Fall, dass Kunden ihren Beruf aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder be­hördlicher Anordnung wegen einer Infektionsgefahr nicht mehr ausüben können.

Die AU-Klausel kann als zusätzlicher Baustein die Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen. AXA zahlt in diesem Fall bereits bei mehr als sechsmonatiger durchgehender Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte BU-Rente in voller Höhe – inklusive Beitragsbe­freiung. Dadurch wird die Lücke geschlossen, die entsteht, wenn der Kunde längerfris­tig erkrankt, aber noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt oder anerkannt wurde. Dazu  ist lediglich ein Leistungsantrag zu stellen und eine entsprechende ärztliche Beschei­nigung vorzulegen. Gezahlt wird die Rente für maximal 18 Monate während der Ver­tragsdauer. Die AU-Klausel eignet sich besonders für Kunden, deren Einkommen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch das gesetzliche Krankengeld nicht ausreichend abgesichert ist.

Auch die ebenfalls zum Januar 2017 eingeführte Infektionsschutzklausel schließt eine Absicherungslücke; hier für den Fall eines mindestens sechsmonatigen Tätigkeitsver­bots aufgrund eines möglichen Infektionsrisikos. Dies ist wegen verschärfter Hygienevorschriften nicht nur wichtig für medizinische Berufe oder für Erzieherinnen, sondern zunehmend auch für Berufe im Lebensmittelbereich.

Damit baut AXA ihre mehrfach ausgezeichneten Berufsunfähigkeitsversicherungen nach der erfolgreichen Einführung der Starter-BU für Berufseinsteiger in 2016 sukzessive um zusätzliche Optionen aus.
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