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Kfz-Versicherung: Sieben Mythen

Häufige Irrtümer und wie es sich wirklich mit dem Versicherungsschutz verhält

01.10.2013

Auto und Verkehr

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Ende November ist es wieder soweit - die letzte Chance für viele, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Zumindest gilt das bei Verträgen, bei denen das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Da lohnt es sich, noch einen Blick auf die verschiedenen Anbieter und ihre Leistungen zu werfen und genau zu vergleichen. Aber worauf gilt es zu achten? Was leistet eine Kfz-Versicherung, was nicht? Hier halten sich einige Mythen beharrlich. Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrt-Versicherungen bei AXA, klärt über die häufigsten Irrtümer auf.

Mythos 1: "Im Kern sind die Leistungen doch alle gleich - allein auf den Preis kommt es an!"

"Dies ist ein Trugschluss", warnt Jäckel. "Die meisten Versicherer bieten unterschiedliche Tariflinien an - vom Basisschutz bis zum Komfort-Tarif - und das jeweils bei Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Entsprechend fallen dann die Beiträge aus. Zusätzlich können die Versicherten häufig Bausteine individuell zubuchen." Um bei der Vielzahl an Leistungen nicht den Überblick zu verlieren, sollten sich Versicherte eine Liste mit für sie wichtigen Leistungsmerkmalen anlegen und bei dem Vergleich darauf achten, dass diese Mindestanforderungen erfüllt werden. "Achten Sie beim Tarifcheck auch darauf, wie die Versicherer im Falle eines Schadens zurückstufen", ergänzt Jäckel. "Ein vermeintlich günstiger Versicherer erweist sich in diesem Fall schnell als teuer."

Mythos 2: "Einen Schutzbrief muss ich immer extra abschließen."

Nicht unbedingt - in manchen Versicherungen ist der Schutzbrief bereits beitragsfrei enthalten. "Unterschiede gibt es hingegen beim Leistungsumfang", sagt Jäckel. So greife der Schutzbrief bei umfassenden Tarifen zum Beispiel schon ab der Haustür. "Bei uns profitieren Versicherte im Tarif mobil komfort im nächsten Jahr auch von neuen Leistungen. So hilft unser Schutzbrief dann auch, wenn das Auto falsch betankt wurde, der Wagen aufgrund von Treibstoffmangel liegenbleibt oder wenn der Autoschlüssel verloren geht."

Mythos 3: "Wer grob fahrlässig einen Unfall verursacht, muss mit Kürzungen rechnen."

Die Haftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit voll. Dagegen sind Versicherer in der Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. "Einige Versicherer verzichten in ihrer Kaskoversicherung allerdings weitgehend auf dieses Recht, wenn keine Drogen oder Alkohol im Spiel sind. Autofahrer sollten auf diesen Verzicht also achten", so Jäckel. Wichtig kann das zum Beispiel werden, wenn man eine rote Ampel übersieht oder bei winterlichen Verhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht.

Mythos 4: "Falsche Angaben bei der Kilometerleistung bemerkt der Versicherer sowieso nicht."

"Das würde ich nicht riskieren. Spätestens im Schadenfall fallen falsche Angaben auf. Dann können Vertragsstrafen oder eine höhere Selbstbeteiligung die Folge sein", sagt Jäckel. Daher sollten Sie bei Vertragsabschluss die korrekte Jahreskilometerleistung angeben und auch im laufenden Vertrag Änderungen melden. Dies gilt übrigens auch für andere Tarifmerkmale, wie die Frage nach den Nutzern des Fahrzeugs.

Mythos 5: "Nach einem Unfall muss ich mich um alles selbst kümmern - von meiner Versicherung bekomme ich nur den finanziellen Schaden ersetzt."

Das kommt ganz auf den Versicherer an. Einige Versicherer bieten ihren Kunden an, nach dem Schaden die komplette Abwicklung zu übernehmen - von der Werkstattsuche über die Bereitstellung eines kostenfreien Leihfahrzeugs, bis hin zur Abrechnung mit der Werkstatt. "Wenn der Versicherer zusichert, dass Partnerwerkstätten nur mit Originalteilen arbeiten, ist das ein toller Service. Oft bieten die Versicherer auch noch einen Rabatt an, wenn man sich bei Vertragsabschluss auf diesen Service festlegt", so Jäckel.

Mythos 6: "Meinen Schadenfreiheitsrabatt kann ich beliebig übertragen."

Das ist nicht richtig. Nur unter bestimmten Umständen kann der Schadenfreiheitsrabatt an andere weitergegeben werden. Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Bedingungen festgelegt. Üblicherweise können die Prozente an den Ehepartner oder an die eigenen Kinder übertragen werden, wenn diese das Fahrzeug regelmäßig gefahren haben. Die Übertragung auf entfernte Verwandte oder Fremde ist dagegen meistens ganz ausgeschlossen. Gelegentliche Fahrten reichen für eine Anrechnung ebenfalls nicht aus. "Bei der Übertragung können nur die Zeiten angerechnet werden, in denen der Partner oder die Kinder das Auto überwiegend gefahren haben", erläutert Jäckel.

Mythos 7: "Im Internet bekomme ich den gleichen Versicherungsschutz günstiger."

Das ist oft nicht der Fall. Dazu Jäckel: "Zum einen bieten Internetversicherer oft nur einen sehr eingeschränkten Leistungsumfang. Im Schadenfall kommt es dann zu bösen Überraschungen, wenn beispielsweise nicht der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt wird oder ein Schaden gar nicht versichert ist. Zum anderen gibt es Sonderregelungen, die nur Fachleute kennen. So können Kunden in unserem Servicetarif mit einem Zweitwagen oft direkt in der Schadenfreiheitsklasse 5 starten - unter Umständen ein unschlagbarer Vorteil." Statt eines Schnellkaufs im Internet kann es sich also auszahlen, sich in Ruhe kostenfrei beraten zu lassen.

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