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Orkantief Sabine: Was tun, wenn es stürmt und welche Schäden sind versichert?

  • Der Deutsche Wetterdienst warnt ab Sonntag vor schweren Stürmen mit Windstärken von 9 bis 12. Der Höhepunkt der Wetterereignisse wird zwischen Sonntagabend, 21 Uhr und Montagmorgen, 6 Uhr erwartet.
  • AXA zeigt auf, welche Präventionsmaßnahmen getroffen werden können, um Schäden so gering wie möglich zu halten und welche Sofortmaßnahmen bei einem eingetretenen Schadenereignis umgehend eingeleitet werden sollten.

Was tun, wenn es stürmt?

Versuchen Sie grundsätzlich, mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten:

  • Bringen Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel, Blumenkästen, Kübel etc. rechtzeitig in Sicherheit und entschärfen Sie vorhersehbare Gefahrenstellen (etwa lockere Markisen).
  • Schließen Sie Fenster und Dachluken und falls vorhanden auch die Fensterläden.
  • Stellen Sie wenn möglich Ihr Fahrzeug in eine Garage bzw. fahren es weg von Bäumen.

Sobald ein Schadenereignis eingetreten ist, gilt es, schnell zu handeln:

  • Dichten Sie zur weiteren Schadenvermeidung zerstörte Fahrzeug- und Fensterscheiben oder Dächer provisorisch mit Planen oder Folien ab, um so eventuell das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Räumen Sie herumliegende Teile wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen auf – ohne sich jedoch dabei in Gefahr zu bringen.
  • Verständigen Sie so schnell wie möglich ihre Versicherung über Verluste und die Beschädigung, damit Ihnen umgehend geholfen werden kann. Halten Sie dazu Ihre Versicherungsnummer bereit.
  • Dokumentieren Sie die Schäden mit Hilfe von Fotos oder Filmen. Hilfreich ist auch die Erstellung einer Schadenliste.
  • Verändern Sie nichts, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände daher erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung.

Welche Versicherung deckt welchen Schaden ab?

Damit Sie gleich wissen, welche Ihrer Versicherungspolicen für Ihren Schaden die richtige ist, zeigen wir Ihnen hier, welche Versicherung bei welchen Ereignissen und Schäden greift:

  • Wohngebäudeversicherung: Sie deckt Sturmschäden – etwa durch umgefallene Bäume, abgebrochene Äste, gekippte Masten oder Schornsteine – an Ihrem Gebäude ab. Auch Hagelschäden an Dach, Fassaden oder Fenster fallen in den Leistungsbereich der Wohngebäudeversicherung. Folgeschäden sind ebenfalls – sofern nicht fahrlässig verursacht - mitversichert, beispielsweise wenn durch ein abgedecktes Dach Regenwasser in Ihr Haus eingedrungen ist und Wände oder Decken beschädigt hat.
  • Hausratversicherung: Sie kommt für die Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung auf.
  • Elementarschadenversicherung: Diese wichtige Vertragsergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung greift beispielsweise bei Starkregen, Rückstau und Überschwemmung.
  • Privathaftpflichtversicherung: Haben sich durch den Sturm Teile Ihrer Immobilie selbstständig gemacht und andere Menschen verletzt, deckt diese Police finanzielle Forderungen von Dritten ab. Als Vermieter sind Sie für solche Fälle über Ihre Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht-Versicherung abgesichert.
  • Kfz-Teil- oder Vollkasko-Versicherung: Sie schützt bei Sturm- und Hagelschäden an Autos oder Motorrädern.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Informationen um den allgemeinen Leistungsumfang der jeweiligen Versicherung. Die individuelle Deckung eines Schadens klären Sie bitte direkt mit Ihrer Versicherung.

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