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AXA Befragung zeigt: Deutschen Autofahrern sind die Regelungen zur Herstellergarantie nicht bewusst

22.10.2013

Auto und Verkehr

Sorgenfreie Reparatur mit AXA

Worauf muss ich bei der Werkstattwahl achten, wenn ich bei meinem Auto die Herstellergarantie nicht gefährden möchte? Eine repräsentative Befragung von AXA unter deutschen Autofahrern zeigt, dass sechs von zehn Fahrer über die Regelungen zur Herstellergarantie nicht richtig informiert sind.

Laut der aktuellen forsa-Umfrage weiß nur etwas mehr als ein Drittel der Autofahrer (35 Prozent), dass es bei der Herstellergarantie auf die Verwendung von Originalteilen* ankommt. Rund die Hälfte der Deutschen (47 Prozent) glaubt, dass der Neuwagen zwingend in einer Vertragswerkstatt repariert werden muss. 14 Prozent sind der Meinung, dass es vollkommen egal sei, ob die Reparatur in einer Vertragswerkstatt oder einer freien Werkstatt durchgeführt wird und ob Originalteile verwendet werden oder nicht - in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen denkt dies sogar jeder Vierte. 

"Dass für den Erhalt der Herstellergarantie nur die Verwendung von Originalteilen entscheidend ist, ist den meisten nicht bewusst", kommentiert Ernst Sünner, Leiter Partnernetzwerke im Schadenmanagement bei AXA. "Zertifizierte Meisterwerkstätten bieten immer auch die Reparatur mit Originalteilen* an - darauf sollte man bei der Werkstattwahl sein Augenmerk legen. Bei AXA arbeiten wir deshalb nur mit DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten zusammen, die sach- und fachgerechte Reparaturen nach Herstellervorgaben ausführen."

Aber was ist eigentlich ein Originalteil? Dies ist im europäischen Wettbewerbsrecht durch eine sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung genau definiert: „Originalteil oder -ausrüstung ist ein Teil oder eine Ausrüstung das/die nach den Spezifikationen und Produktionsnormen gefertigt wird, die der Kraftfahrzeughersteller für die Fertigung von Teilen und Aus­rüstungen für den Bau des betreffenden Kraftfahrzeugs vorschreibt.“ Das bedeutet, dass Originalteile nicht zwingend direkt vom Hersteller stammen müssen, sondern vor allem dessen Vorgaben entsprechen müssen. Selbst wenn ein Teil bei einer Reparatur verwendet wird, das nicht den Vorgaben des Herstellers entspricht, hat dies keine Auswirkungen auf den Erstattungsanspruch des Kunden, wenn das Ersatzteil den Schaden nicht verursacht hat. **

Bei der Kaskoprämie sparen und nach Unfall von Rundum-Service profitieren

AXA hat mit dem schadenservice360° zusammen mit seinen Partnerwerkstätten ein Rundum-Sorglos-Paket entwickelt: Nach der Schadenmeldung übernimmt AXA für seine Kunden die Werkstattsuche. Innerhalb von einer halben Stunde erhält der Kunde per SMS eine Information über die nächstgelegene Partnerwerkstatt. Diese holt den Wagen auf Wunsch ab und stellt für den Kunden ebenfalls kostenfrei ein kleines Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Auf die ausgeführten Reparaturen erhält der Kunde sechs Jahre Garantie. Ein angenehmer Zusatzservice: Nach der Reparatur bringt die Werkstatt das gereinigte Fahrzeug zum Besitzer zurück und nimmt das Ersatzfahrzeug wieder mit. "Ein weiteres Plus: Weil wir durch die schlankere Verwaltung in unserem Partnernetzwerk Kosten sparen, bieten wir unseren Kunden 15 Prozent Nachlass auf die Kaskoprämie." In diesem Fall vereinbart der Kunde bei Abschluss der Versicherung, den Service bei Karosserie- und Lackschäden zu nutzen. Aber auch alle anderen Kunden können bei einem Schaden auf den Service zurückgreifen und so Zeit und Nerven sparen.

Befragungsdetails

Im Auftrag von AXA hat forsa 1.000 deutsche Autofahrer ab 18 Jahren befragt, denen ein Auto zur Verfügung steht, das sie auch hauptsächlich selbst fahren. Die Telefoninterviews fanden zwischen dem 28. und 30. August 2013 statt.

*Korrektur: In einer früheren Version hieß es an dieser Stelle "Originalteile des Herstellers". Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
 
**Korrektur: Absatz nachträglich ergänzt.

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