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Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur Umsetzung des Sozialpartnermodells bereit

• Forschungsprojekt von AXA und V.E.R.S. Leipzig vergleicht Stimmungsbild zur betrieblichen Altersversorgung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
• Eine deutliche Mehrheit der Gewerkschaften (77 Prozent) und der Großteil (65 Prozent) der befragten Arbeitgeberverbände zeigen Bereitschaft, ein Sozialpartnermodell zu vereinbaren.
• Zum Verbreitungspotenzial der bAV durch das BRSG gibt es unterschiedliche Ansichten – allerdings schätzt die Mehrheit der Gewerkschaften das Verbreitungspotenzial hoch ein.

Die Ansichten und Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gehen auseinander. So schätzt ein Viertel (25 Prozent) der Arbeitgeberverbände die eigenen allgemeinen Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung als „mittelmäßig“ bis „eher schlecht“ ein. Unter den Gewerkschaften sind es nur halb so viele (11 Prozent), die die eigenen Kenntnisse als „mittelmäßig“ einstufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von AXA, die gemeinsam mit der V.E.R.S. Leipzig GmbH im Rahmen eines Forschungsprojekts Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur betrieblichen Altersversorgung befragt hat.

Differenzierte Ansichten zum Potenzial des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Zwei Drittel (66 Prozent) der befragten Gewerkschaftsvertreter und knapp die Hälfte (46 Prozent) der Arbeitgeberverbände sind der Ansicht, das Betriebsrentenstärkungsgesetz eigne sich zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Doch zeigt sich insbesondere unter den Arbeitgeberverbänden ein differenzierteres Stimmungsbild. Rund jeder fünfte Arbeitgeberverband (19 Prozent) gibt sogar an, dass das BRSG „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ zur weiteren Verbreitung der bAV in Deutschland beitrage.
 
„Schon im Vorgang zur Studie haben wir feststellen müssen, dass zahlreiche Verbände und Gewerkschaften in Deutschland erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufweisen. Einige Verbände hatten sich zuvor noch kaum mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt“, kommentiert Prof. Dr. Fred Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, die Studienergebnisse.

Bereitschaft zur Umsetzung eines Sozialpartnermodells auf beiden Seiten vorhanden

Sowohl eine deutliche Mehrheit der Gewerkschaften (77 Prozent) als auch der Großteil (65 Prozent) der befragten Arbeitgeberverbände wären dazu bereit, ein Sozialpartnermodell zu vereinbaren. Doch gibt auch knapp ein Viertel (22 Prozent) der Gewerkschaften an, unter keinen Umständen in Verhandlungen zu einem Sozialpartnermodell einsteigen zu wollen. Auch zeigen sich die Gewerkschaften unterschiedlicher Ansicht über die bestehenden Lösungen zur Umsetzung: Ein Drittel (33 Prozent) bevorzugt weder die Möglichkeit eines eigenen Sozialpartnermodells noch eine branchenübergreifende Lösung. Die Arbeitgeberverbände ziehen beide Lösungen zur Umsetzung in Betracht und spalten sich dabei in zwei Stimmungslager auf. Während die Hälfte (50 Prozent) die verbands- oder branchenübergreifende Lösung präferiert, sprechen sich 40 Prozent für die Umsetzung eines eigenen Sozialpartnermodells aus.
 
„Die hohe Akzeptanz zur möglichen Umsetzung eines Sozialpartnermodells bestätigt uns in unserer Strategie, die Chancen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu nutzen. Wir haben bereits einen gesamthaften Lösungsansatz erarbeitet und freuen uns nun, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Gespräche zur konkreten Umsetzung einzusteigen“, resümiert Dr. Patrick Dahmen, Vorstand für das Vorsorgegeschäft bei der AXA Konzern AG, die Studienergebnisse.

Weniger Komplexität in der bAV mit dem Sozialpartnermodell von AXA

Um Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in Deutschland bedarfsgerechte Lösungen zu bieten, hat AXA ein Modell für die reine Beitragszusage entwickelt, das besonderen Wert auf sichere, stabile und renditestarke Rentenleistungen legt. Durch die Kollektivierung von Beiträgen und daraus resultierende Ausgleichsmechanismen erhält der Versicherungsnehmer deutlich höhere Renditechancen gegenüber einer individuellen Anlage. Das Modell ist bereits mit der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) besprochen und macht die betriebliche Altersversorgung so einfach wie noch nie. So kann beispielsweise eine im Sozialpartnermodell von AXA abgeschlossene Police zukünftig bei einem Arbeitgeberwechsel unkompliziert übertragen werden.
 
„Mit dem Sozialpartnermodell ergänzen wir unser bestehendes Angebot. Dabei profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Arbeitnehmer aller Altersklassen haben den Vorteil einer attraktiven Rendite und eines hohen Sicherheitsmaßes durch kollektives Handeln. Auf der anderen Seite entfällt für den Arbeitgeber die Haftung“, erläutert Dr. Patrick Dahmen weiter.
 
Eine weitere Ausgestaltung des Modells erfolge nun gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

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