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Rentenbesteuerung So wird Ihre Rente besteuert

Wie wird die Rente besteuert?

Wenn Sie die Information über eine anstehende Rentenzahlung erhalten, beachten Sie bitte: Neben den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung sind davon in der Regel auch noch Steuern zu zahlen.

Welche Renten-Einkünfte sind steuerpflichtig?

Die Deutsche Rentenversicherung weist ihren Versicherten in der jährlich versendeten Renteninformation die Höhe der zu erwartenden Bruttorente aus. Von der ausgezahlten Rente sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Je nach Höhe der Gesamteinkünfte fallen zudem auch Steuern auf die Rente an.

Zu den steuerpflichtigen Gesamteinkünften zählen neben der gesetzlichen Rente auch:

  • Betriebsrenten
  • Einkünfte aus der privaten Altersvorsorge
  • Mieteinnahmen
  • Kapitalerträge

Als Rentner sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2024 für Alleinstehende bei 11.604 Euro pro Jahr. steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen gilt der doppelte Wert.

Steuererklaerung ausfuellen

Die absetzungsfähigen Beiträge der Privaten Krankenversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung können zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Ihre Steuerlast kann dadurch deutlich sinken. Die konkrete Summe des absetzbaren Betrages bescheinigt Ihnen Ihre private Krankenversicherung zu Beginn des Folgejahres.

Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?

Im Jahr 2005 wurden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erstmals nach der neuen Regelegung besteuert – und das zu 50 %. Der Besteuerungsanteil wurde bis zum Jahr 2020 jährlich um weitere zwei Prozentpunkte erhöht. Seit dem Jahr 2021 steigt der Anteil jährlich um einen weiteren Prozentpunkt, bis er im Jahr 2040 volle 100% erreichen wird.
Ausschlaggebend für den persönlichen Besteuerungsanteil ist das Jahr des Rentenbeginns. Dies ist im Einkommensteuergesetz (§ 22 EStG) geregelt. Wenn Sie vor dem Jahr 2040 in Rente gehen, haben Sie folglich immer einen steuerfreien Anteil. Im Jahr 2024 sind beispielsweise 16 % Ihrer gesetzlichen Rente steuerfrei. Der konkrete Rentenfreibetrag wird im Folgejahr des Rentenbeginns berechnet und auf Dauer festgeschrieben. 
Auch wenn die Rente aufgrund von Rentenanpassungen steigt, ändert sich der einmal ermittelte persönliche Rentenfreibetrag zeitlebens nicht mehr.

Schauen Sie in der Tabelle  in welchem Jahr Sie in Rente gehen werden und wie hoch der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente sein wird.
Tabelle Besteuerungsanteil und Freibetrag der gesetzlichen Rente (PDF, 94 KB)


Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle Renten

  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • der landwirtschaftlichen Alterskassen und
  • der berufsständischen Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater)

Anders als beim Lohnsteuerabzug vom Arbeitsentgelt führt die Deutsche Rentenversicherung keine Steuern ab. Auf Wunsch erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen der Steuervordrucke. Die „Rentenbezugsmitteilung“ enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.

Data Vortex Stream, Tunnel Made of Rolled Up Paper Sheet with Figures on it

Wie werden Einkünfte aus der privaten Rentenversicherung und betrieblichen Altersvorsorge besteuert?

Besteuert werden auch die Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen, Riester-Renten, Betriebsrenten und anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Daher erhalten Sie jedes Jahr von Ihrem Versicherungsunternehmen eine Bescheinigung über Ihre bezogene Rente des abgelaufenen Kalenderjahres. Gleichzeitig übermittelt der Versicherer die Meldung über die Rentenzahlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die die Daten an das zuständige Finanzamt weiterleitet. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung ermittelt das Finanzamt anschließend die individuelle Steuerschuld.

Einkünfte aus einer privaten Rentenversicherung

Die Frage, ob private Rentenversicherungen besteuert werden müssen, ist grundsätzlich davon abhängig, wie das Kapital ausgezahlt wird. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. 
 
Eine lebenslange Rente wird immer mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Egal, wann die Versicherung abgeschlossen wurde.
Der Ertragsteil ist dabei ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz und  hängt von dem Alter ab, mit dem Sie Ihre Rente in Anspruch nehmen wollen. Entscheiden Sie sich für einen frühen Renteneintritt, müssen Sie einen größeren Anteil Ihrer Rente versteuern. Je länger Sie die Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung herauszögern, desto weniger Steuern sind zu zahlen. Den genauen Prozentsatz können Sie der Tabelle entnehmen.

Für die Besteuerung einer einmaligen Kapitalauszahlung gelten folgende Voraussetzungen:

100% der Erträge steuerfrei

Abschluss vor 2005 & mindestens 5 Jahre Beitragszahlungen & 12 Jahre Mindestlaufzeit

50% der Erträge steuerfrei*

Abschluss vor 2012 & Kapitalauszahlung frühestens ab vollendetem 60. Lebensjahr & 12 Jahre Mindestlaufzeit 

50% der Erträge steuerfrei*

Abschluss ab 2012 & Kapitalauszahlung frühestens ab vollendetem 62. Lebensjahr & 12 Jahre Mindestlaufzeit 

*Der Ertrag wird nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren besteuert. Beim Halbeinkünfteverfahren wird der hälftige Ertrag mit dem individuellen Steuersatz versteuert. 


Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, so fallen 25% Abgeltungsteuer auf die gesamten Erträge (ggf. + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) an.

Einkünfte aus einer Riester-Rente

Da die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, ist die Rentenzahlung (Auszahlphase) aus einer Riester-Rente voll steuerpflichtig.

Einkünfte aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt unter anderem vom jeweiligen Produkt ab, beispielsweise Direktversicherung, Pensionskasse oder Direktzusage (auch Pensionszusage). Die Höhe ist auch davon abhängig, ob die Beiträge überwiegend aus versteuertem oder aus unversteuertem Arbeitsentgelt gezahlt wurden. Wird eine bAV aus unversteuertem Arbeitsentgelt finanziert, so ist sie im Rentenbezug voll steuerpflichtig. Falls die bAV aus versteuertem Einkommen finanziert wird, fällt im Rentenbezug nur eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil an.

Lassen Sie sich steuerlich beraten!

Unsere Seite enthält grundlegende Hinweise zur Besteuerung der Rente. Ausführliche Informationen zum Steuerrecht finden Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Steuerfreibeträge und zur weiteren steuerlichen Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt zu wenden.